Informieren und argumentieren
- Wenn Ihr Unternehmen über einen Betriebsrat verfügt, dann können Sie sich dort vorher über Ihre Möglichkeiten informieren.
- Erkundigen Sie sich, wer in Ihrem Unternehmen der/die richtige Ansprechpartner/-in für personelle Fragen ist.
- Verdeutlichen Sie der/dem Personalverantwortlichen, dass Sie gerne finanziell abgesichert sein wollen.
- Überlegen Sie, ob und wie viele Stunden Sie aufstocken wollen und informieren Sie die/den Personalverantwortlichen darüber.
- Wenn Ihr Unternehmen offene Stellen hat oder grundsätzlich Personalknappheit herrscht, dann sollten Sie im Gespräch darauf verweisen.
Vorteile für das Unternehmen
Auch für das Unternehmen bietet eine Umwandlung viele Vorteile. Das ist jedoch nicht allen bewusst. Folgende Argumente sprechen auch aus Unternehmenssicht für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung:
- Als Minijobber/-in haben Sie sich im Betrieb bereits bewährt. Sie haben praktische Erfahrung, kennen die betrieblichen Abläufe sowie die Kolleginnen und Kollegen als auch Vorgesetzten. Ihre Arbeitszeit aufzustocken ist daher meist kostengünstiger und einfacher für den Betrieb als jemanden neu einzustellen.
- Minijobs sind für Betriebe teuer. Sie müssen pro Minijob über 30 Prozent Sozialabgaben zahlen. Für eine Teil- oder Vollzeitstelle zahlen sie nur etwa 20 Prozent.
Rechte von Minijobbenden
Auch das Recht ist auf Ihrer Seite: Teilzeitbeschäftigte des Unternehmens, dazu zählen auch Minijobbende, haben nämlich Vorrang bei der Besetzung freier Arbeitsplätze.
- Arbeitnehmer/-innen können sich auf Paragraf 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz stützen. Demnach muss bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung die/der bereits Beschäftigte bevorzugt berücksichtigt werden. Es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer/-innen entgegenstehen.