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Mit uns! Inklusion gestalten. Maßnahmenvorschläge Arbeit und Beschäftigung - Teil 1

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Vorschläge zum Thema Betriebliche Inklusion (Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung; Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern; Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern).

Maßnahmenvorschläge Arbeit und Beschäftigung - Teil 1

 

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Vorschläge bis 28. Januar 2022
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Zum Wechsel auf der 1. Arbeitsmarkt einen Tag oder eine Woche zum beidseitigen Kennenlernen bei willigen Arbeitgebern  möglich machen; wäre eine Hilfe zur beidseitigen Inklusion! 

Formular / Email
Sensibilisierungskurse und Aufklärung für Arbeitgeber bezüglich gehörloser/ hörgeschädigter (potenzieller) Arbeitnehmer*innen
Wenn der Arbeitnehmer hörende und gehörlose Bewerber*innen bei gleicher Qualifikation zu Wahl hat; fällt die Entscheidung meistens für den hörenden Bewerber. Das liegt daran; dass der Arbeitgeber nicht weiß; dass es Möglichkeiten gibt für Antragstellungen zur Unterstützung im Arbeitsleben. Sei es nun eine Arbeitsassistenz oder diverse Hilfsmittel sodass die Kompetenzen sich zwischen hörenden und gehörlosen Mitarbeitern ausgleichen können. Aus diesem Unwissen heraus haben gehörlose Bewerber*innen einen Nachteil.  Mein Vorschlag ist; dass eine behördliche Stelle; wie z.B. das Integrationsamt selbst; breitflächig Arbeitgeber über diese Möglichkeiten für gehörlose / hörgeschädigte Arbeitnehmer aufklärt.
LAG Eltern für Inklusion e.V.
Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf entwickeln und umsetzen. z.B. Öffnung und Erweiterung der vertraglichen Rahmenbedingungen des bestehenden Angebotes zur sozialen Teilhabe ‚TAK‘ (Teilhabe am Arbeitsweltlichen Kontext); z.B. Entwicklung eines Projekts zum Thema außerhalb der "Säulen" Werkstatt und Tagesförderstätte
Durch die UN BRK wurden Verbesserungen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesetzt. Im Bereich ‚Arbeit‘ wurde auf der Ebene BTHG eine gesetzliche Normierung im § 60 SGB IX (andere Leistungsanbieter) und § 61 SGB IX (Budget für Arbeit) als Grundlage geschaffen, auf der sich personenzentrierte Unterstützungsangebote weiter entwickeln können, um die Wahlmöglichkeiten zu erweitern und Chancen für eine Teilhabe am Arbeitsleben im inklusiven Setting zu verbessern. Diese Angebote sind jedoch nur für Personen, die gemäß § 219 SGB IX ein ‚Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung‘ erbringen können. Dies steht im Widerspruch zur Unteilbarkeit des Teilhabeanspruches der UN BRK und spiegelt wider, dass das BTHG die bestehende Systematik der Ausgrenzung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht überwindet. Es besteht aber ein hoher Bedarf, für diesen Personenkreis Angebote zu entwickeln, die eine Chance auf verbesserte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Zur Verbesserung dieser Situation sind Teilhabeangebote im Arbeitsleben mit personenzentrierter Unterstützung im inklusiven (betrieblichen) Setting zu erweitern bzw. neu zu konzipieren. Ein erster Schritt wäre es, in diesem Kontext eine Öffnung und Erweiterung der vertraglichen Rahmenbedingungen des bestehenden Angebotes zur sozialen Teilhabe TAK zu ermöglichen. Derzeit ist dieses Angebot in Hamburg auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen beschränkt. Es besteht kein hinreichender Grund für eine derartige Unterscheidung (zumal ja Behinderungen generell sich nicht an Kategorien halten). Vielmehr ist es erforderlich, dieses Angebot auch für Menschen mit kognitiven Einschränken sowie Mehrfachbehinderungen zu erweitern.
Deutsche Muskelschwund Hilfe e.V.
Bessere Aufklärungsarbeit für Arbeitgeber über Menschen mit Behinderungen, um Berührungsängste abzubauen 
bspw. durch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmen und für Arbeitssuchende mit einer Behinderung, wo alle notwendigen Informationen gebündelt vorliegen und wo Arbeitgeber über sämtliche Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, die Eingliederungshilfe oder die Rentenversicherung informiert werden
Deutsche Muskelschwund Hilfe e.V.
Beschäftigung von Headhuntern für MmB
z.B gesteuert über die Bundesagentur für Arbeit sinnvoll, die die Arbeitskräfte mit einer Behinderung mit den Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber zusammenbringen. Hier ist es außerdem sehr wichtig, dass man den Menschen mit Handicap adäquate Tätigkeitsfel­der an­bietet. Es kommt immer noch vor, dass behinderten Akademikern Hilfsjobs in Werkstätten angeboten werden, was diese zu Recht als erniedrigend und frustrierend empfinden.
Deutsche Muskelschwund Hilfe e.V.
Vielleicht könnte man Musterbetriebe mit behinderten Beschäftigten hervorheben bzw. aus­zeichnen und dies entsprechend publik machen, um einen Mitnahmeeffekt für andere Firmen zu erzeugen.

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.
Betriebe/Firmen außerhalb der Eingliederungshilfe für das Thema Engagement von Menschen mit Behinderung sensibilisieren

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Arbeitssuchende und Unternehmen benötigen eine verlässliche Planungsgrundlage, ob und welche Hilfen sowie  Unterstützungsleistungen in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere Unternehmen beklagen die Unübersichtlichkeit über die möglichen Hilfen und verantwortlichen Leistungsträger.
Zu diesem Zweck müssen die betreffenden Leistungsträger einzelfallbezogen wirksam zusammenarbeiten, gemeinsam einen individuellen Ausbildungsleitfaden beziehungsweise Beschäftigungsleitfaden erstellen und die Leistungsgewährung aus einer Hand erbringen.
Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Hamburger Vergabeordnung wird dahingehend geändert, dass Betriebe mit einem signifikant hohen Anteil von Beschäftigten mit anerkannt schwerbehinderten Menschen (>30%) bei staatlichen Aufträgen bevorzugt berücksichtigt werden
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) und Inklusionsbetriebe sollen, wie gesetzlich vorgesehen, bei der Auftragsvergabe bevorzugt berücksichtigt werden.
Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Bewerbungsverfahren sollten grundsätzlich barrierefrei gestaltet werden. Dies umfasst Vorabinformationen über Barrierefreiheit sowie die Verwendung von Leichter Sprache in Stellenausschreibungen, in Vorstellungsgesprächen und bei Aufgabenstellungen im Bewerbungsverfahren.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung ausgegrenzt. Auch in Bewerbungsverfahren erfahren Menschen mit Behinderungen nach wie vor Diskriminierung.
Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Rolle und Funktion der Inklusionsbeauftragten muss zur Begleitung und Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt werden.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung ausgegrenzt. Auch in Bewerbungsverfahren erfahren Menschen mit Behinderungen nach wie vor Diskriminierung.
Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Inklusionsbeauftragte sollten selbst eine Behinderung haben, regelhaft durch Fortbildung und Weiterbildung entsprechend qualifiziert sein und eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammenarbeiten.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung ausgegrenzt. Auch in Bewerbungsverfahren erfahren Menschen mit Behinderungen nach wie vor Diskriminierung.
Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Beim Bewerbungsverfahren müssen Assistenzleistungen bzw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden, damit Chancengleichheit sichergestellt ist.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung ausgegrenzt. Auch in Bewerbungsverfahren erfahren Menschen mit Behinderungen nach wie vor Diskriminierung.
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 Inklusive Arbeit am Arbeitsmarkt

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Chancengleichheit am Arbeitsplatz für Gehörlosen ; bei Behörden; Firmen usw.
die Gehörlosen sollen mehr Chancen bekommen eine Stelle zu finden. Sie sollen nicht ausgeschlossen und ignoriert werden; meistens denken die Arbeitgeber; die Gehörlosen sind hilflos und können diesen Beruf nicht ausüben; was es ja diskriminiert heißt. Bewerbungen wurden sofort ignoriert sowie abgewiesen; das darf zukünftig nicht passieren!!!
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"Arbeiten und Beschäftigung" beiden " Gesundheit und Pflege " Wichtig empfohlen beste um Arbeitsplatz automisch in fertig nur egal Mann und Frau da Dolmetscher "Gebärdensprachen" und ;  verschieden Krankenhaus; Hausarzt; Rentenversicherung; Arbeitsamt; Werkstatt Auto;Finanzamt um verschieden....! Sehr gut nur ein Zahnarzt da Dolmetscher. Muß nicht Clubheim melden bestellung Dolmetscher oft problem Termin so lang warten; nerven oft absagen und oft schief laufen.Oft Schwierigkeiten Krankenhaus null Dolmetscher; warum nicht kein lernen Arzt und Krankenschwester Gebärdensprachen ;esel bestellung warten Dolmetscher 1tag kommen; sehr schlecht zeit.

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Gleichstellung im Arbeitsleben Schwerbehinderter erleichtern
Strukturelle Diskriminierung am Arbeitsplatz und bei den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sind immer noch  besonders in Behörden verbreitet !!!!
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gleich rechte für gabelstappler und andere bereich arbeiten. da hat keine betriebärzte zu bestimmt lassen.
ich arbeite bei baumaschine-vermieten. und da betriebarzt mich untersagt gabelstappler arbeiten; denn betriebärzte ist nicht gesetzgeber und bestimmt über mein leben. denn ich fast 30 jahre auto unfallfrei. da muss gesetz dazu ums gehörlose gleich rechte wie bei hörenden. wenn sie ein frage; können sie mich mail.
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Firmen/ Behörden sollen hörbehinderten Bewerbern nicht mehr ausschließen; dabei haben Hörbehinderte die sehr oft gleichen Qualitäten haben wie die Hörenden. Sie verdienen die gleichen Chancen wie die Nicht-Behinderten.

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Entwicklung eines Projektes zur modellhaften Erprobung des neuen Angebotes ‚Budget für Ausbildung‘ (gemäß § 61 a SGB IX).
Seit geraumer Zeit besteht die Möglichkeit für Beschäftigte einer WfbM (oder anderer Leistungsanbieter) im Rahmen des ‚Budget für Ausbildung‘ eine Ausbildung zu absolvieren. Dabei erhalten Arbeitgeber finanzielle Unterstützung (bis zu 100% der Ausbildungsvergütung) und die Auszubildenden individuelle Unterstützungsleistungen. Die vorgegebenen Rahmenbedingungen der Ausbildungsordnung wurden (seither) jedoch nicht angepasst. Hier besteht Bedarf weitere Flexibilisierungen (z.B. Verlängerung der Ausbildungszeit) zu entwickeln; da es unter den gegebenen Rahmenbedingungen wenig Möglichkeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf gibt; dieses Angebot zu nutzen. Solche Flexibilisierungen sollten/könnten in einem Modellprojekt mit den entsprechenden Schnittstellenpartnern (Agentur für Arbeit; Eingliederungshilfe; Kammern; Berufsschulen; Leistungserbringer) entwickelt; erprobt und im Sinne einer personenzentrierten Unterstützungsleistung (weiter-) entwickelt werden.
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Bessere Berufschancen für behinderte Menschen - Behinderten Werkstätte abschaffen und in Inklusionsbetriebe umwandeln; in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen arbeiten können

Vorschläge bis 18. August 2021

Auftakt- veranstaltung

Die Quote von Beschäftigten mit Behinderung erhöhen

Die Quote von Beschäftigten mit Behinderung ist insgesamt noch sehr niedrig. Es braucht Mechanismen und Anstrengungen, um die Quote zu erhöhen.

Auftakt- veranstaltung

Führungskräfte und Personalentscheider in den Unternehmen mehr sensibilisieren und qualifizieren

Es braucht Mechanismen und Anstrengungen, um Führungskräfte und Personalentscheider in den Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu sensibilisieren/zu qualifizieren.

Auftakt- veranstaltung

Die leidensgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen ist mit hohen Hürden verbunden.

 

Auftakt- veranstaltung

hochqualifizierte Tätigkeiten müssen mehr gefördert werden

Niedrigschwellige Berufe werden auskömmlich gefördert, hingegen ist es für insbesondere hoch qualifizierte Tätigkeiten wie z.B. Architekten nicht möglich, höhere Förderungen zu erhalten. Dies hemmt die Bereitschaft, solche Positionen mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen.

Auftakt- veranstaltung

Schulungen/Beratungen für Betriebe, um das nötige Fachwissen und Zugänge zu Fördermöglichkeiten zu erhalten

Es gibt viele verschiedene Behinderungen und daher viel unterschiedliches technisches Equipment, welches zur Arbeitsplatzausstattung benötigt wird.

Auftakt- veranstaltung

Fokussierung auf die Barrierefreiheit bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen

Die Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen und dem –umfeld sind selbst bei Neubauten/Umbauten nicht immer im Fokus (Beispiel DHL, Finanzbehörde). Hier muss es umfassendere Vorgaben und Fachberatung geben.

Auftakt- veranstaltung

Die Übermittlung von Stellenangeboten, die relevant für Schwerbehinderte sind, erfolgt seitens der Arbeitsverwaltung oftmals nicht rechtzeitig oder umfassend.

 

Auftakt- veranstaltung

Prozesse bei Behörden dauern zu lange, zu kompliziert (insb. bei Hilfsmitteln, Dolmetschern)

 

Auftakt- veranstaltung

BEM sollte noch flächendeckender in Hamburger Betrieben Anwendung finden; BEM müssen akzeptierter werden

 

Auftakt- veranstaltung

Inklusion muss wachsen – durch Begegnung und Normalität – Möglichkeit der Begegnung schaffen, so selbstverständlich, dass sie zur Normalität wird

wie in Schulen oder Kitas oder wie bei Inklusionsfirmen oder auch ausgelagerten Werkstattgruppen, die in Gebäudekomplexen mit anderen Firmen angesiedelt sind. So können auch Vorurteile abgeschafft werden.

Auftakt- veranstaltung

Erhöhung der Ausgleichsabgabe – auch wo keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt sind

Je mehr es Firmen (materiell) weh tut, Schwerbehinderte zu umgehen, desto eher öffnen sich die Firmen (dies wurde aber auch gegenteilig diskutiert –  „Strafen“ würden nicht der positiven Bewusstseinsbildung dienen, dass Firmen freiwillig Menschen mit Behinderung einstellen)

Auftakt- veranstaltung

Unterstreichung der Verantwortung von Unternehmen, um Inklusions- und Barrierefreiheit zu erreichen

 

Auftakt- veranstaltung

Den Duo-Day wie den Girls und Boys Day verpflichtend für die Betriebe einführen bzw.  in den Girls und Boys Day integrieren.

 

Auftakt- veranstaltung

Eingangsbereiche der Behörden sollten barrierefrei sein (sowohl für Mitarbeitende als auch für Kundinnen und Kunden); Gestaltung der Büroflächen (Trend zu Großraumbüros ist häufig nachteilig für Mitarbeitende mit Behinderung).

 

Formular / Email

digitale Barrierefreiheit: Im Berufsleben und vor allem im Zuge der Digitalisierung von Arbeitsprozessen ist häufig nicht klar, wie eine digitale Umsetzung der Barrierefreiheit aussehen kann. Die Normenblätter der EU Richtlinien sind knappe 200 Seiten dick und so detailliert, dass man sich schlecht orientieren kann. Ich würde mir eine zentrale Stelle wünschen, die zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit berät und städtische Stellen und private Dienstleister darin unterstützt die ja meist gewünschte und angestrebte Barrierefreiheit umzusetzen. Andernfalls kostet das unheimlich viele Ressourcen, wenn jede Stelle quasi selber erst mal Profi werden muss.

 

Auftakt- veranstaltung

Berücksichtigung von Eltern von schwerbehinderten Kindern – und deren Problemen im Arbeitsalltag

z.B. durch persönliche Assistenz. Es gibt eine Kluft zwischen der Wirklichkeit und der Theorie

Auftakt- veranstaltung

Es muss mehr inklusive Arbeitsplätze geben, sonst ist Inklusion in der Schule nur ein Durchschleusen, dass in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung mündet; inklusive Arbeitsplatze sollten auch mit Tariflohn vergütet werden;

 

Auftakt- veranstaltung

Wir müssen den Grundsatz „nichts über uns, ohne uns“ wirklich umsetzen

 

Online-Umfrage

Förderung des Angebotes barrierefreier Arbeitsstellen

 

Online-Umfrage

Überprüfung der Anreize für Arbeitgeber und ggf. Nachbesserung

 

Online-Umfrage

Überprüfung und ggf. Nachbesserung der Informationen für Unternehmer

wie z. B. bei der Einrichtung des speziellen Inklusionsarbeitsplatzes seitens der FHH geholfen werden kann.

Online-Umfrage

Abschaffung der Verpflichtung zur Angabe von Schwerbehinderung bzw. Erwerbsminderung (mehrfach genannt)

wenn es von der Person mit Behinderung nicht gewünscht ist

Online-Umfrage

Erstellung barrierefreier Softwareverfahren innerhalb der Hamburger Verwaltung

 

Online-Umfrage

bei Arbeitgebern wäre größere Kompetenz bzgl. MmB. Wünschenswert

AG hatte keine Erfahrung mit Menschen mit einer Behinderung

Online-Umfrage

Bessere Informationen für Arbeitgeber zu Unterstützungsleistungen, Förderungen oder Zusammenarbeit mit Einrichtungen

 

Online-Umfrage

Mehr Job-Coaching für Menschen mit Behinderung im Berufsleben

 

Online-Umfrage

Bei Umsetzung des Brandschutzes die Betroffenen Menschen mit Behinderungen (MmB) mit Einbeziehen

 

Online-Umfrage

Mehr niedrigschwellige Arbeitsplätze für MmB einrichten

 

Online-Umfrage

MmB in angepassten barrierefreien Räumlichkeiten beschäftigen

 

Online-Umfrage

Qualifikationen von MmB im Arbeitsleben stärker herausstellen

Es müssen viele Barrieren in den Köpfen der Arbeitgeber abgebaut werden um Menschen mit Behinderung einzustellen. Man wird zu Vorstellungsgesprächen eingeladen aber leider bekommt man danach eine Absage. Man hat das Gefühl dass viele Behinderte einladen, weil Sie es müssen und dann absagen.

Online-Umfrage

Mehr Unterstützungsangebote für arbeitslose MmB (Mehrfachnennung)

 

Online-Umfrage

Stärkere Förderung von Dolmetschertätigkeiten

Gehörlose könnten so in ihrer Tätigkeit mehr unterstützt werden und die Kommunikation in Besprechungen erleichtert werden

Online-Umfrage

FHH - mehr Flexibilität bei der Bereitstellung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz

 

Online-Umfrage

Bessere Begleitung von MmB am Arbeitsplatz z. B. durch Arbeitsassistenten

 

Online-Umfrage

Arbeitgeber müssen mehr über MmB aufgeklärt und informiert werden (Mehrfachnennung)

GdB wird als Leistungseinschränkung angenommen, es werden höhere Ausfallzeiten angenommen, Fähigkeiten nicht wahrgenommen

Online-Umfrage

mehr Informationen über die Arbeit und Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter und der Agentur für Arbeit und des Versorgungsamtes (Mehrfachnennung)

bezieht sich auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen und auf die Möglichkeiten für die Arbeitgeber

Online-Umfrage

Arbeitgeber müssen flexibler sein und sich mehr an den Arbeitsmarkt mit Menschen mit Behinderungen anpassen

Behinderte Menschen können viel leisten, sie müssen nur die Bedingungen angepasst bekommen! Warum ist eine Ausbildung nur in Vollzeit möglich. Warum können Studium und Ausbildung nicht digital angeboten werden? Warum fällt es der FHH so schwer, Menschen mit Einschränkungen als vollwertige Mitglieder im Team zu sehen und zu fördern?

Online-Umfrage

Bessere Informationen über das Thema Schwerhörigkeit im Berufsleben (Mehrfachnennung)

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Welche Auswirkungen hat eine Schwerhörigkeit auf die Arbeitsprozesse und wie können diese angepasst werden?

Online-Umfrage

Zusammenarbeit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden zur Unterstützung von MmB am Arbeitsplatz weiter ausbauen

 

Online-Umfrage

Mehr Informationen/Aufklärung über unsichtbare Behinderungen und deren Folgen für die Arbeitswelt (Mehrfachnennung)

nicht jede Behinderung ist sichtbar, auch unsichtbare Behinderungen müssen mehr wahrgenommen werden und mehr unterstützt werden

Online-Umfrage

Es muss gewährleistet werden, dass der Arbeitgeber – gerade in Pandemiezeiten – die Gesundheit der Mitarbeiter ausreichend schützt.

 

Online-Umfrage

Anschaffung barrierefreier IT in den Behörden

 

Online-Umfrage

Förderung des Angebotes barrierefreier Arbeitsstellen 

 

Online-Umfrage

Der Lohn der Werkstättenbeschäftigten soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden

 

Online-Umfrage

Vermehrter Nutzung von unterstützter Kommunikation

unterstützte Kommunikation ist meistens ein Fremdwort. In der Sonderschule wird dies gut angewandt, danach in Tafö und Werkstatt ist es im alltäglichen Gebrauch selten zu finden!

Online-Umfrage

Förderung zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst

 

Online-Umfrage

Menschen mit einer Behinderung sollten mehr Home-Office Möglichkeiten eingeräumt werden

 

Online-Umfrage

Abbau bürokratischer Hürden für Arbeitgeber bei der Beschaffung barrierefreier Hilfsmittel//Umbauten

 

Online-Umfrage

Es werden unabhängige Stellen benötigt, die nicht nur helfen wollen sondern auch können, um beruflichen zu begegnen

Bei den Problemen handelt es sich speziell um Mobbing und Ausgrenzung

Online-Umfrage

Mehr Schulungen und Sensibilisierung von Führungskräften und Inklusionsbeauftragten

 

Online-Umfrage

Das zentrale Jobcenter für Menschen mit einer Schwerbehinderung sollte aufgelöst und auf die jeweiligen Bezirke verteilt werden.

Kürzere Wege

Online-Umfrage

Arbeitgeber müssen flexibler sein und sich mehr an den Arbeitsmarkt mit Menschen mit Behinderungen anpassen

Behinderte Menschen können viel leisten, sie müssen nur die Bedingungen angepasst bekommen! Warum ist eine Ausbildung nur in Vollzeit möglich. Warum können Studium und Ausbildung nicht digital angeboten werden? Warum fällt es der FHH so schwer, Menschen mit Einschränkungen als vollwertige Mitglieder im Team zu sehen und zu fördern?

Formular / Email

Wenn Firmen Arbeiten an die Werkstätten abgeben; wäre es wünschenswert; wenn die Menschen;               die in den Werkstätten arbeiten; auch Praktika in den Firmen leisten können; verpflichtend.

Nur durch die Aufhebung von Hemmschwellen kann man zu einem besseren inklusiven Miteinander in den Betrieben kommen. Wir nehmen viele Mitarbeiterkinder als Azubis auf. Zuerst kommen sie zum Boys and Girls Day; dann als Praktikant und letztlich als Azubi. In den letzten beiden Jahren hat die Firma sogar eine Prämie für Kandidaten für die Ausbildung ausgesetzt. Es wird höchste Zeit dabei auch junge Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.  ->Dazu muss es jedoch auch Anwärter geben und ein Kontakt entstehen können; daran scheitert es im Moment leider immer!

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Ersatz der deutschen Methode: „Unterstützte Beschäftigung  UB“  durch die  im Ausland erfolgreich erprobte Methode:  „Supported Employment SE!“

2. Die Unterstützte Beschäftigung UE in Deutschland ist zeitlich befristet; wodurch der positive Effekt begrenzt ist. Dagegen  basiert das im Ausland im Zusammenhang mit dem „first place; then train“ praktizierte „Supported Employment“ SE  auf einer unbefristeten Unterstützung durch einen Jobcoach.

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Erhöhung der Quote entsprechend der Anzahl tatsächlich schwerbehinderter Menschen in der Bevölkerung sowie Aufgliederung nach Art der Behinderung.

3. Die Prozentzahl schwerbehinderter Menschen beträgt 9 %. Die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte sollte entsprechend auf 9 % angehoben werden. Außerdem ist eine Aufgliederung nach Art der Behinderung sinnvoll; damit auch Menschen mit psychischer Schwerbehinderung; die besonders stigmatisiert sind;  eingestellt werden.

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4. Die Stadt gewährt Betroffenen Ausbildung und Arbeit; falls Sie in der Privatwirtschaft keine Arbeit bekommen.

4. Der Staat bzw. die Stadt ist verantwortlich für Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Deshalb sollte die Stadt Hamburg auch den Betroffenen; falls sie in privaten Unternehmen nicht eingestellt werden; Ausbildung und dauerhafte Beschäftigung bei der Stadt oder in städtischen Unternehmen anbieten.

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Bereich: Beruf + Bildung Verstärkter Einsatz von Leichter und Einfacher Sprache in Betrieben des 1. und 2. Arbeitsmarktes.

Die Kommunikation von Ausbildern; Lehrenden; Mitarbeitenden in Behörden erfolgt in der Regel über eine Fachsprache. Das ist sowohl im schriftlichen wie mündlichen Bereich der Fall. Lehrende oder Angestellte in Behörden sollten in Einfacher Sprache geschult werden für die Kommunikation intern und mit dem Publikum; bzw. Klienten; Auszubildenden; Lernenden. Das ist ein inklusives Vorgehen und hilft allen Menschen. Zudem sollte auch der Einsatz von Sprachassistenz gesetzlich eingefordert werden können im Bereich mündliche Kommunikation für Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen; gleichgestellt dem Recht auf Gebärden- bzw. Schriftdolmetscher*innen. Zum Beispiel als Unterstützung beim Arztbesuch oder bei einer Behörde.

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Firmen mehr einbinden bzw. Mehr Aufklärung leisten.

 

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Zum Wechsel auf der 1. Arbeitsmarkt einen Tag oder eine Woche zum beidseitigen Kennenlernen bei willigen Arbeitgebern  möglich machen; wäre eine Hilfe zur beidseitigen Inklusion!  

 

Mehr Informationen


Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

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