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Mit uns! Inklusion gestalten. Maßnahmenvorschläge Arbeit und Beschäftigung - Teil 2

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Vorschläge zu den Themen Unterstützte Beschäftigung / Übergänge Eingliederungshilfe in den allgemeinen Arbeitsmarkt / Teilhabe für Menschen mit komplexen Behinderungen.

Maßnahmenvorschläge Arbeit und Beschäftigung - Teil 2

Vorschläge bis 28. Januar 2022

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Formular / E-Mail

Integrationsamt macht gehörlosen Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben durch schleppende Antragsbearbeitung; hohe Anforderungen; sehr aufwändige Nachweispflichten für die in Anspruch genommenen Arbeitsassistenz- leistungen; teilweise Bezweifeln der Notwendigkeit der Arbeitsassistenz; etc. die Teilhabe am Arbeitsleben schwer.  Es besteht bei mir der Eindruck; dass Arbeitsassistenz bei der Beschäftigung von gehörlosen Menschen in großen Firmen ohne Probleme gefördert wird (z.B. bei Airbus). Aber behinderten Angestellten bei kleinen Firmen oder gar Selbständigen mit Behinderung viel zu oft Steine in den Weg gelegt werden. Ich kenne Firmeninhaber; die nie wieder gehörlose Menschen einstellen wollen; weil die Antragstellung beim Integrationsamt; sofern ein Arbeitgeberantrag gestellt worden war; zu aufwändig war und vor allem die Bearbeitung viel zu lange gedauert hat. So dass Arbeitsassistenz zum Beginn des Arbeitsverhältnisses oftmals noch gar nicht zur Verfügung stand.

 

Formular / E-Mail

Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch öffentliche Auftragsvergabe

1. In den Vergabe-Richtlinien der Stadt Hamburg zur öffentlichen Auftragsvergabe ist eine Verwaltungs- vorschrift ist zu erstellen; die Vergabestellen auffordert; Inklusionsbetriebe proaktiv zur Angebotsabgabe aufzufordern und  Inklusionsbetriebe im Zuschlag und in den Zuschlagskriterien besonders bevorzugt.

2. Die Verwaltungsvorschrift sollte alle Unternehmen mit einbeziehen; die in der Durchführung der zu vergebenden Aufträge einen Arbeitnehmeranteil von Menschen mit Schwerbehinderung von durchschnittlich > 30% nachweisen können.

3. Die Inklusionsbetrieben der Region müssen den Vergabestellen bekannt gemacht werden. Eine Vernetzung ist zu fördern (bspw. in Form von Vernetzungstreffen).

4. Vergabestellen der Stadt HH werden befähigt; die gesetzlich mögliche bevorzugte Auftragsvergabe an Inklusionsbetriebe rechtssicher zu gestalten.  (Anton Senner; Sprecher LAG Inklusionsfirmen Hamburg)

Formular / E-Mail

Feste Beratungszeiten für gehörlose und hörbehinderte Menschen beim Integrationsamt in Deutscher Gebärdensprache -  Antragstellung und Erklärung der Bescheide durch das Integrationsamt in Deutscher Gebärdensprache Unterstützung bei der Umsetzung der bewilligten Leistungen (Abrechnung der Arbeitsassistenz) durch das Integrationsamt in Deutscher Gebärdensprache.

Das Integrationsamt hat die Aufgabe; schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben zu unterstützen. Gehörlose Menschen können jedoch nicht mit dem Integrationsamt kommunizieren. Das Integrationsamt bietet keine Möglichkeiten für Gehörlose; mit ihm in Deutscher Gebärdensprache zu kommunizieren. Auch werden die gehörlose Menschen bei Problemen am Arbeitsplatz häufig allein gelassen. Es gibt keine Unterstützung von Seiten des Integrationsamtes in Deutscher Gebärdensprache bei der Antragstellung; bei der Information der verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten für gehörlose Arbeitnehmer*innen und Selbständige; bei Umsetzung der Leistungen und bei der Abrechnung. Hier werden die gehörlose Menschen im Regen stehen gelassen. Auch findet die Kommunikation zwischen gehörlose Menschen und dem Integrationsamt vorwiegend schriftsprachlich in der "schwierigen" Amtssprache statt; und nicht wie in UN-BRK vorgesehen in der Gebärdensprache.

Formular / E-Mail

Arbeit auch für Menschen mit höherem Hilfebedarf; z.B. bei Anderen Leistungsanbietern; zumindest der Erhalt des Werkstattstatus; um wenigstens noch den kargen Werkstattlohn zu erhalten. Maßnahme: Ausweitung von ALA; mit mehr Unterstützung; auch; um mehr Wahlmöglichkeiten für Menschen mit höherem Hilfebedarf zu haben.

Die Auslegung in Hamburg zu den "Anderen Leistungsanbietern" (ALA) hat dazu geführt; dass Menschen mit höherem Hilfebedarf; die vorher in der Individuellen Arbeitsbegleitung (IAB) waren und damit Werkstattstatus hatten; nun diesen Werkstattstatus verloren haben und jetzt als Teilnehmer der Tagesförderung geführt werden; aber dieselbe Arbeit machen; die sie vorher gemacht haben; allerdings ohne jegliche Bezahlung und mit dem Zusatz; dass sie auch noch ihr Mittagessensgeld selbst zahlen müssen. Diese Auslegung und Umsetzung von ALA in Hamburg ist zutiefst ungerecht und ein erheblicher Rückschritt zur Situation vorher. Hier muss dringend verändert werden!

Landesarbeits-gemeinschaft Inklusionsfirmen Hamburg (LAG IB)

Förderung der inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Schwerst- und/oder Mehrfachbehinderung durch ein Modell "Budget für Beschäftigung"

Im Rahmen des Landesaktionsplans soll ein Modellvorhaben vorgeschlagen und implementiert werden, dass die Entwicklung von spezifischen Unterstützungsleistungen, Erfahrungen, Zugangswegen vorsieht, in deren Rahmen eine inklusive Beschäftigung für Menschen mit einer besonderen und komplexen Schwere der Behinderung ermöglicht wird. In Analogie zum gerade in Hamburg so erfolgreich umgesetzten "Budget für Arbeit" bietet sich eine Berücksichtigung der dort gemachten Erfolgsfaktoren an:
- Ausformuliert der Finanzierungsart als persönliches Budget, dass sowohl zum Einsatz/Erwerb fachlich erbrachter Unterstützungsleistung als auch zur Förderung eines Beschäftigungs- / Lohnkostenzuschusses eingesetzt werden kann
- Beteiligung und zwingende Kooperation eines neuen Akteurs in Form eines Vermittlungs- und Begleitungsdienstes (z.B. IFD) und den angestammten Leistungserbringern (z.B. TaFö)
- Begleitung des Modellvorhabens durch einen Steuerungsstelle, mindestens aber durch einen Beirat, in dem die relevanten Akteure und das notwendige Know-how vertreten sind
- Geeignete Evaluation
Realistischer Weise ist nicht davon auszugehen, dass auf Basis der jeweils vorhandenen persönlichen Ressourcen wie auch der finanziellen (Budget-) Ausstattung eine vollumfängliche Beschäftigung realisiert werden kann. Der persönliche Gewinn aus einer inklusiven Beschäftigung kann sich für die einzelne Person auch in einer sehr stundenreduzierten Beschäftigung realisieren. Entsprechend könnte die arbeitsrechtliche Form des Arbeitsverhältnisses das einer geringfügigen Beschäftigung sein.

Wesentliche Fragen, wie die Gewährleistung einer eventuell notwendigen Betreuung außerhalb der Arbeitszeit, die Bewältigung des Arbeitsweges etc. sind in dem Modellvorhaben zu klären. Wesentlich ist die Möglichkeit der Entkoppelung der Teilhabe am Arbeitsleben von einer teilstationären Versorgung und die Platzierung im Allgemeinen Arbeitsmarkt

Landesarbeits-gemeinschaft Inklusionsfirmen Hamburg (LAG IB)

Den inklusiven Arbeitsmarkt durch eine Steigerung der öffentlichen Aufträge an Inklusionsbetrieben stärken.

1. Eine Verwaltungsvorschrift ist zu erstellen, die o Vergabestellen auffordert Inklusionsbetriebe proaktiv zur Angebotsabgabe aufzufordern. o Inklusionsbetriebe im Zuschlag und in den Zuschlagskriterien besonders bevorzugt.

2. Die Verwaltungsvorschrift sollte alle Unternehmen mit einbeziehen, die einen Arbeitnehmeranteil von Menschen mit Schwerbehinderung von durchschnittlich > 30% nachweisen können.

3. Die Inklusionsbetrieben der Region müssen den Vergabestellen bekannt gemacht werden. Eine Vernetzung ist zu fördern (bspw. in Form von Vernetzungstreffen).

4. Vergabestellen der Stadt HH werden befähigt, die gesetzlich mögliche bevorzugte Auftragsvergabe an Inklusionsbetriebe rechtssicher zu gestalten.

passage gGmbH, Fluchtort Hamburg 5.0

unterstützte Angebote zum beruflichen Einstieg für Geflüchtete mit Behinderungen

Insbesondere kognitive und psychische Beeinträchtigungen bleiben als Hintergrund von Lern- und Leistungseinschränkungen undiagnostiziert. Das hat zur Folge, dass es für diese Menschen keine passfähigen Sprachlern-, Grundbildungs- und berufsorientierenden Bildungsangebote gibt und führt wiederum dazu, dass sie vielfach keinen Zugang zum REHA-Status und damit ebenfalls nicht zu den REHA-spezifischen beruflichen Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen bekommen. Grund hierfür ist, dass die fehlenden Sprachlernangebote den Menschen verunmöglichen die Sprachkompetenz zu erwerben, die sie benötigen, um das Testverfahren des berufspsychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit absolvieren zu können, was wiederum Voraussetzung ist um den REHA-Status zu erhalten. Diese Problematik wird in Hamburg z.B. am Übergang Schule im Bildungsgang AvM-dual und in den Jugendberufsagenturen sichtbar. Es wäre notwendig, diese im Kontext beruflicher Bildung, Arbeitsförderung und Teilhabe am Arbeitsleben zentralen Probleme und Bedarfe von Geflüchteten im Landesaktionsplan (LAP) aufzunehmen und Maßnahmen zu formulieren zur Schaffung von Sprachförder- und Grundbildungsangeboten, die alle Behinderungsformen einschließen sowie ebensolcher Qualifizierungsangebote, die Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung für geflüchtete Menschen mit einer Behinderung verbessern. Insbesondre müssten diese Bildungsangebote auch Diagnostik und Potentialanalysen beinhalten.

Formular/E-Mail

Beantragt der gehörlose Mensch für eine neue Stelle eine Arbeitsassistenz; dann hat das Integrationsamt schon zu Anfang der Probezeit (in den ersten Tagen der Beschäftigung) dafür zu sorgen; dass die Finanzierung der Arbeitsassistenz übernommen wird. Es kann nicht so lange sich damit Zeit lassen; bis die Probezeit abgelaufen ist.

In der Regel dauert es mehrere Monate und über ein halbes Jahr; bis das Integrationsamt (bzw. Arbeitsagentur oder Rentenversicherung) die Kostenübernahme für Gebärdensprach- dolmetscher*innen als Arbeitsassistenz bewilligt. In der Praxis bedeutet dies; dass gehörlose Neubeschäftigte die ersten Monate im Arbeitsleben ohne die kommunikative Unterstützung auskommen müssen; obwohl das Gesetz dieses Recht dem Gehörlosen zugesteht. Die ersten Monate in einer Beschäftigung sind oft die kritischen Monate; in den die Arbeitnehmer*in sich bewähren kann und in der Probezeit leicht kündbar ist. Ein unhaltbarer Zustand! Hier muss die Stadt Hamburg in der Bewilligungspraxis eingreifen und nach Lösungen suchen.

Formular / E-Mail

Wir stellen fest; dass das Antragsverfahren beim Integrationsamt sehr lange dauert. Wartezeiten von 3-6 Monaten sind nicht ungewöhnlich und deutlich zu lange. 

 

Formular / E-Mail

Informationen auf den Webseiten von Sozialbehörde und Integrationsamt (Mehrfachnennung)

Die Informationen auf den Webseiten von Sozialbehörde und Integrationsamt sind für Gehörlose zu dürftig und nicht ausreichend barrierefrei. Viele wichtige und vitale Informationen gibt es nicht in Gebärdensprache.

Formular / E-Mail

Es geht um Integrationsamt

Keine Bürokratie; komplizierte Verfahren; Kontrolle; sollen weggelassen werden.

Formular / E-Mail

Das Integrationsamt soll verpflichtet werden; gehörlose Menschen bei der Inanspruchnahme von Arbeitsassistenz zu unterstützen und alles zu unterlassen; was ihre Inanspruchnahme erschwert oder gar unmöglich macht.

Das SGB IX gibt den gehörlosen Menschen den Rechtsanspruch; notwendige Arbeitsassistenz im Arbeitsleben in Form von Gebärdensprach- dolmetscher*innen und andere Kommunikationshilfen zu nutzen. Jedoch macht das Integrationsamt bei mir die Umsetzung dieses Rechtes ziemlich schwer. Sie verlangt ziemlich viel; die ich neben meiner Arbeit noch für das Integrationsamt machen muss; um dieses Recht zu bekommen. Rechnungen werden nicht so ohne weiteres anerkannt; es wird viel Dokumentation verlangt; ich muss für jede Stunde Arbeitsassistenz kämpfen. Das macht meine Teilhabe am Arbeitsleben enorm schwierig und gefährdet meinen Arbeitsplatz.

Formular / E-Mail

Antragsverfahren beim Integrationsamt verkürzen (Mehrfachnennung)

Wir stellen fest; dass das Antragsverfahren beim Integrationsamt sehr lange dauert. Wartezeiten von 3-6 Monaten sind nicht ungewöhnlich und deutlich zu lange.

Formular / E-Mail

Antragsverfahren beim Integrationsamt dauert sehr lange Wir stellen fest; dass das Antragsverfahren beim Integrationsamt sehr lange dauert. Wartezeiten von 3-6 Monaten sind nicht ungewöhnlich und deutlich zu lange.

Kommunikationshilfen im privaten Bereich für gehörlose Menschen  Wenn wir hier allgemein von Kommunikationshilfen sprechen; dann meinen wir Gebärdensprach- Dolmetscher*nnen oder Schriftsprach-Dolmetscher*innen oder auch andere Hilfen; die eine Unterstützung für die Kommunikation bieten. Hierzu zählen wir auch Leistungen; die bspw. durch sogenannte Relays angeboten werden können; also Übersetzungs- oder Dolmetsch-Leistungen aus der Ferne mittels neuerer Technologien.

Formular / E-Mail

Antrags- und Abrechnungsverfahren beim Integrationsamt sehr komplex Informationen auf den Webseiten von Sozialbehörde und Integrationsamt Antragsverfahren beim Integrationsamt dauert sehr lange

 

Formular / E-Mail

Antrags- und Abrechnungsverfahren beim Integrationsamt sehr komplex Auch wenn verständlich ist; dass die Mittel der Ausgleichsabgabe wirtschaftlich vergeben und verwaltete werden sollen; sind die Hilfestellungen beim Antrag und auch später bei der Abrechnung zu wenig. Die dafür vorgesehenen Regiekosten von 35 Euro stehen in keinem Verhältnis zu dem monatlich betrieben Aufwand; da oft mehrere Stunden mit dem Aufzeichnen; Abrechnen und Organisation der Gebärdensprach-Dolmetscher verbracht werden müssen. Hier sollte von Seiten der Behörden ein System zur Verfügung gestellt werden; das einfach und übersichtlich ist. (Mehrfachnennung)

Antragsverfahren beim Integrationsamt dauert sehr lange Wir stellen fest; dass das Antragsverfahren beim Integrationsamt sehr lange dauert. Wartezeiten von 3-6 Monaten sind nicht ungewöhnlich und deutlich zu lange.

Formular / E-Mail

Antrags- und Abrechnungsverfahren beim Integrationsamt sehr komplex (Mehrfachnennung)

Auch wenn verständlich ist; dass die Mittel der Ausgleichsabgabe wirtschaftlich vergeben und verwaltete werden sollen; sind die Hilfestellungen beim Antrag und auch später bei der Abrechnung zu wenig. Die dafür vorgesehenen Regiekosten von 35 Euro stehen in keinem Verhältnis zu dem monatlich betrieben Aufwand; da oft mehrere Stunden mit dem Aufzeichnen; Abrechnen und Organisation der Gebärdensprach- Dolmetscher verbracht werden müssen. Hier sollte von Seiten der Behörden ein System zur Verfügung gestellt werden; das einfach und übersichtlich ist.

Formular / E-Mail

Antrags- und Abrechnungsverfahren beim Integrationsamt sehr komplex

Bitte um Fachexperten; die die Verfahren der Antragsbearbeitungen effektiver gestaltet werden könnte!

Formular / E-Mail

Integrationsämter müssen Anträge bewilligen. wo einem auch die Bewilligung wirklich zusteht nach Gesetz (oft lehnt das Integrationsamt ab mit fadenscheinigen Argumenten)

 



Vorschläge bis 18. August 2021

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Auftakt- veranstaltung

Es wird Unverständnis geäußert, warum in Hamburg der Lohnkostenzuschuss im Budget für Arbeit gedeckelt wird.

 

Auftakt- veranstaltung

Die Angebote des sozialen Arbeitsmarktes nach § 16i SGB II (Teilhabechan- cengesetz) sind nur eingeschränkt für Menschen mit (Schwer-)Behinderung offen.

 

Formular / Email

Aufklärung an die Personal- abteilungen sowie Führungskräfte was es bedeutet seelisch Behindert zu sein. Welche Unterstützungen können wirksam sein. Mehr Einbeziehen von seelisch Behinderten Personen. (Die Unsichtbaren unter den Mitarbeiter: innen). Genauso muss mehr Anerkennung für seelische Behinderung erfolgen. Hier glänzt oftmals Tollpatschigkeit und Nichtwissen darüber und man "verletzt" unwissentlich die Personen.  Ebenso sollte auch diese "unsichtbare" Personengruppe in der Gleichstellung mehr zur Geltung kommen. In der Regel sind "sichtbare" behinderte Personen in der Gleichstellung. Diese haben allerdings keine Vorstellung über seelische Behinderungen und deren Alltagsprobleme. Daher wäre unbedingt ratsam das ein Verhältnis zu 50:50 gegeben wäre. (Besonders bei Vorstellungs- gesprächen haben seelisch Behinderte immense Probleme....)

 

Formular / Email

Begleitung (z.B. bei der Arbeitssuche nach bedarfsgerechten Stellen) für Autisten und weiterführende Anbindung

 

Auftakt- veranstaltung

mehr präventive Angebote zur psychischen Entlastung im Arbeitsalltag

Viele Schwerbehinderungen ergeben sich erst durch die Belastungen der Berufstätigkeit. Menschen werden oft psychisch sehr stark belastet und erkranken dann. Im Arbeitsalltag erhalten sie dabei nicht die entsprechende Hilfe, um präventiv der Erkrankung entgegenzuwirken.

Auftakt- veranstaltung

nicht-sichtbare Barrieren bedenken, z.B. für Menschen mit seelischen Behinderungen

 

Auftakt- veranstaltung

Sensibilisierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen für Behinderungen, die erst durch psychische Belastung entstehen – Möglichkeiten sind präventive Maßnahmen, besserer Arbeitsschutz, verbessertes Eingliederungs- management, mehr Kommunikation. Hierzu kann auf vorhandene Expertise der entsprechenden Beratungsstellen zurückgegriffen werden, auch unter Kolleg:innen tlw. mehr Verständnis für Behinderungen erforderlich

Möglichkeiten sind präventive Maßnahmen, besserer Arbeitsschutz, verbessertes Eingliederungs- management, mehr Kommunikation. Hierzu kann auf vorhandene Expertise der entsprechenden Beratungsstellen zurückgegriffen werden, auch unter Kolleg:innen tlw. mehr Verständnis für Behinderungen erforderlich

Auftakt- veranstaltung

gesondertes Stellenportal für Akademiker mit Behinderung auch in Hamburg

 

Auftakt- veranstaltung

Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

aktuelle Angebote haben sich als nicht adäquat herausgestellt, weil hinsichtlich der Anforderungen zu schwer

Auftakt- veranstaltung

einfacherer Übergang von Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Auch für die Arbeit der Behörden gibt es Anforderungen: Es gibt mit dem Budget für Arbeit ein gutes Instrument zum Übergang aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt, trotzdem gibt es große Barrieren für diesen Übergang - hier muss mehr geschehen; der Deckel des Lohnkostenzuschusses könnte aufgrund landesrechtlicher Neuregelung erhöht werden.

Auftakt- veranstaltung

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist weiterhin sehr schwierig (zugleich wurde diskutiert, dass es hier z.B. mit AVdual in Hamburg bereits vielversprechende Ansätze gibt)

 

Auftakt- veranstaltung

Mehr Praktikumsmög- lichkeiten in Betrieben (betrifft öffentliche und private Arbeitgeber)

 

Auftakt- veranstaltung

Weitere Verbesserung der Zugänge zum allgemeinen  Arbeitsmarkt

 

Auftakt- veranstaltung

Die FHH sollten bei öffentlichen Ausschreibungen WfbM und Inklusionsbetriebe stärker berücksichtigen, z.B. Inklusionsbetriebe (§ 215 SGB IX) bei Beschaffungen besser adressieren; z.B. durch kleinere Lose

 

Auftakt- veranstaltung

Bessere Vernetzung von Hilfesystemen; insbesondere beim Übergang von der Schule in den Beruf

 

Auftakt- veranstaltung

Beim Jobcenter wird die Förderung nach Eingliederungs- zuschüssen (EGZ) häufig nicht über die gesamte Dauer des häufig befristeten Arbeitsvertrages ausgelotet. Die Mitarbeiter wissen häufig nicht, dass man EGZ für die besonders betroffenen Menschen über die gesamte Laufzeit des Arbeitsverhältnisses ausrichten kann. Für die Job 4000-Fördermög- lichkeit ist die Voraussetzung dann eine zweijährige EGZ-Förderung. Das sollte angegangen werden.

 

Auftakt- veranstaltung

Gebraucht wird eine Schnittstelle oder eine Einrichtung, die Expertise über technisches Equipment für behinderten- gerechte Arbeitsplätze vorweist. Diese kann Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Behörden in Hamburg sein zur Schulung und Ausstattung von Arbeitsplätzen.

 

Auftakt- veranstaltung

Bessere Vernetzung von Hilfesystemen; insbesondere beim Übergang von der Schule in den Beruf

 

Formular / Email

Begleitung (z.B. bei der Arbeitssuche nach bedarfsgerechten Stellen) für Autisten und weiterführende Anbindung

 

Auftakt- veranstaltung

Etwas kleinteiliger oder direkter – z.B. bei Angelegenheiten in Werkstätten, dass sich Ämter auch mal bei Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte meldet

 

Auftakt- veranstaltung

auch bei Bescheiden muss eine Übersetzung in leichte Sprache angeboten werden.

 

Formular / Email

Einführung einer Quote für Unternehmen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung von 5%

 

Formular / Email

Wenn es eine Begabung gibt, sollten Menschen mit Behinderung, auch ohne Studium (mit Hauptschulabschluss) Architekt / Innenarchitekt werden können. Oder wenn sie gut mit Kindern umgehen können, sollten Menschen mit Behinderung auch als Kindergärtner arbeiten können.

 

Formular / Email

Höhere Löhne für Menschen mit Behinderungen

 

Formular / Email

Das Angebot eines städtischen "Tag der offenen Tür" für alle Werkstätten in Hamburg.

Durch den Tag der offenen Tür wir die Arbeit der Werkstätten für Menschen mit Behinderung  von  allen Menschen gesehen und wertgeschätzt. An dem  Tag soll mit viel Werbung und Angeboten für die Besucher auf die Produkte und Tätigkeiten der WfbM aufmerksam gemacht werden.

Formular / Email

Professionelle Arbeits- und Beschäftigungs- angebote zur psychischen Stabilisierung von Flüchtlingen mit Behinderungen, Problem: Es gibt Flüchtlinge mit psychischen Belastungen  (PTBS), die sind nicht in der Lage zu lernen und den Arbeitsanforderungen zu entsprechen. Ohne Stabilisierung können sie weder Deutsch lernen noch professionell arbeiten.

Bedarf: Arbeits- und Freizeitangebote, die folgende Ziele unterstützen: Tagesstrukturen, Erfolgserlebnisse, angemessenes Anspruchsniveau, Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit, Freude, Vermeidung von Ohnmacht, Unberechenbarkeit und Bedrohung; Inhalte: Gartenbau, Fotografie, Malen, Fahrradwerkstatt, Drachenbau, Zeitung, Bienen, Tiere halten, Stadtführer schreiben, Kochkurse anbieten, stricken, Nähen....; Finanzierung durch die Stadt, Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Stiftungen, Spenden

Formular / Email

Kampagne zum Abbau der massiven Einschränkungen von geflüchteten Menschen mit gesundheitlichen Belastungen und/oder Behinderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt in Hamburg. Schwerpunkt ungesicherter Aufenthalt. Die verschiedenen Belastungen sind dabei nicht additiv, sondern ergeben eine spezifische Lage, in der die einzelnen Aspekte berücksichtigt und aus dem Weg geräumt werden müssen.

Gleichzeitige Sensibilisierung für die besonderen Bedarfe der Zielgruppe. Massive Einschränkung: Zugang zu speziellen Sprachkursen für Hör- und Sehbehinderte und Mobilitäts- eingeschränkte erschwert. Massive Einschränkung der Teilhabe: Die Laufzeit der Schwerbehindertenausweise ist an die Dauer des Aufenthalts gebunden. Das führt bei einer „Kettenduldung“ zu einem „Kettenschwer- behindertenausweis“.  Massive Einschränkung beim Zugang zum Arbeitsmarkt: Für Menschen mit ungesichertem Aufenthalt (in Abhängigkeit zu ihrer Aufenthaltsdauer und ihren Herkunftsländern) stehen nicht alle Mittel der Ausbildungsförderung und Arbeitsförderung zur Verfügung.

Formular / Email

In Bezug auf das im Hamburger Landesaktionsplan angestrebte Ziel der Partizipation mehrfach Diskriminierter und der Förderung beruflicher Integration von behinderten und chronisch erkrankten Menschen mit Migrationshintergrund schlagen wir als Maßnahme Folgendes vor: Ausbau der Unterstützung für Menschen, die geflüchtet und gleichzeitig gesundheitlich belastet, chronisch krank und/oder behindert sind. Schwerpunkt: ungesicherter Aufenthalt Förderung von Beratungsangeboten. Schwerpunkt Vermittlung in sozialversicherungs- pflichtige Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung.

Nötig ist eine Aufstockung der Ressourcen zur Etablierung eines frühzeitig einsetzenden Beratungsangebots wie z.B.  - Kontinuierliche Beratung für die Ratsuchenden, die bei der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit unterstützt werden (Intensivcoachings d.h. bedarfsorientierte Einzelgespräche. Kompetenz und Bedarfsanalyse, engmaschiges Bewerbungstraining) - Motivationstraining und Gesundheits- management

Formular / Email

Aufteilung des zentralen Arbeitsamt bzw. Jobcenters zurzeit in der Stresemannstraße in Altona für Schwerbehinderte auf die verschiedenen Bezirke in Hamburg

Ich finde es sinnvoller, dass die behinderten Menschen in den Bezirken vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter betreut werden. Es hätte den Vorteil der Nähe an den Menschen und der Arbeitswelt sowie einen kürzeren Anfahrtsweg für die betroffenen Menschen!

Formular / Email

Vergabe öffentlicher Aufträge an Inklusionsunternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen nach den gesetzlichen Möglichkeiten aufbauen - Rechtsgrundlagen:  

- UN-Behindertenrechtskonvention

- § 224 SGB IX

- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

§ 224 SGB IX Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (1) Aufträge der öffentlichen Hand; die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können; werden bevorzugt diesen Werkstätten angeboten. Die Bundesregierung (...) erlässt hierzu allgemeine Verwaltungs- vorschriften. (2) Absatz (1) gilt auch für Inklusionsbetriebe.

Formular / Email

Vermittlungsportal für Arbeitsassistenz

Fokus auf die Gebärdensprach- dolmetscher gesetzt, weil hier bereits professionelle Strukturen existieren, zudem es sich auch um viel Geld handelt, die die öffentlichen Kostenträger für die Sicherstellung der Bedarfe für die gehörlosen Bürger aufwenden müssen.  Aus meiner Sicht sollte es langfristig möglich sein, dieses Vermittlungsportal derart zu gestalten und auszubauen, dass der Bedarf für die Assistenz-Leistungen auch für andere Behinderungsgruppen möglich ist.

Formular / Email

Mein Maßnahmenvorschlag: Die Kostenträger sollen verpflichtet werden;  in regelmäßigen Abständen zu prüfen; ob die bezuschussten Arbeitnehmer*innen mit Behinderung auch tatsächlich fachlich gefördert werden und barrierefreie Maßnahmen zur Weiterbildung erhalten. Die zuständigen Vertreter*innen der Kostenträger sollen das auch vor Ort in den Betrieben überprüfen. Sie sollen auch vor Ort in den Betrieben prüfen; ob die bezuschussten Arbeitsplätze tatsächlich für die Zielpersonen mit Behinderungen barrierefrei gestaltet sind. Wenn dies nicht der Fall ist; sollen die Vertreter*innen der Kostenträger die Arbeitgeber*innen entsprechend hinweisen und aufklären.

Kostenträger (Integrationsamt und Rentenversicherung) leisten Eingliederungshilfen für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung: zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse und barrierefreie Einrichtungen des Arbeitsplatzes. Nach meiner Erfahrung geschieht das aber häufig nur formal über Antragsregelungen und Schriftverkehr. Nach meiner Erfahrung nutzen einige Arbeitnehmer*innen  die Lohnkostenzuschüsse nicht zielgerichtet zur beruflichen Weiterentwicklung der geförderten Personen. Außerdem gehen selten Vertreter*innen der Kostenträger tatsächlich in die Betriebe und prüfen die Barrierefreiheit. Dies geschieht oft erst bei eklatanten und belastenden Schwierigkeiten.

Formular / Email

Bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an IUs und/oder WFbMs bzw. AG des regulären 1 AM; die mehr als 30% ihrer Belegschaft mit Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung besetzt haben.

Eine Verwaltungsvorschrift für den Einkauf HH erarbeiten; welche verbindlich jede Einkäufer*innen vorgibt; dass erst mit diesen Unternehmen gesprochen werden muss; um die Beschäftigung für SbM dauerhaft sicherstellen zu können; bzw. deren Arbeitsplätze / Möglichkeiten ausbauen zu können.

Leben mit Behinderung Hamburg Sozialein- richtungen gGmbH

Stärkung der arbeitsweltorientierten Teilhabe- möglichkeiten von Menschen mit hohem Unterstützungs- bedarf

Anerkennung der beruflichen Bildungsmaßnahmen im Rahmen von Tagesförderung durch Arbeitsamt und Kostenträger, Ausbau der betrieblichen Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf durch Flexibilisierung der Beförderung.

Formular / Email

Vermittlungsportal für Arbeitsassistenz

Fokus auf die Gebärdensprach- dolmetscher gesetzt, weil hier bereits professionelle Strukturen existieren, zudem es sich auch um viel Geld handelt, die die öffentlichen Kostenträger für die Sicherstellung der Bedarfe für die gehörlosen Bürger aufwenden müssen. Aus meiner Sicht sollte es langfristig möglich sein, dieses Vermittlungsportal derart zu gestalten und auszubauen, dass der Bedarf für die Assistenz-Leistungen auch für andere Behinderungsgruppen möglich ist.

Formular / Email

Mein Maßnahmenvorschlag: Die Kostenträger sollen verpflichtet werden;  in regelmäßigen Abständen zu prüfen; ob die bezuschussten Arbeitnehmer*innen mit Behinderung auch tatsächlich fachlich gefördert werden und barrierefreie Maßnahmen zur Weiterbildung erhalten. Die zuständigen Vertreter*innen der Kostenträger sollen das auch vor Ort in den Betrieben überprüfen. Sie sollen auch vor Ort in den Betrieben prüfen; ob die bezuschussten Arbeitsplätze tatsächlich für die Zielpersonen mit Behinderungen barrierefrei gestaltet sind. Wenn dies nicht der Fall ist; sollen die Vertreter*innen der Kostenträger die Arbeitgeber*innen entsprechend hinweisen und aufklären.

Kostenträger (Integrationsamt und Rentenversicherung) leisten Eingliederungshilfen für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung.; zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse und barrierefreie Einrichtungen des Arbeitsplatzes. Nach meiner Erfahrung geschieht das aber häufig nur formal über Antragsregelungen und Schriftverkehr. Nach meiner Erfahrung nutzen einige Arbeitnehmer*innen  die Lohnkostenzuschüsse nicht zielgerichtet zur beruflichen Weiterentwicklung der geförderten Personen. Außerdem gehen selten Vertreter*innen der Kostenträger tatsächlich in die Betriebe und prüfen die Barrierefreiheit. Dies geschieht oft erst bei eklatanten und belastenden Schwierigkeiten.

Formular / Email

Bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an IUs und/oder WFbMs bzw. AG des regulären 1 AM; die mehr als 30% ihrer Belegschaft mit Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung besetzt haben.

Eine Verwaltungsvorschrift für den Einkauf HH erarbeiten; welche verbindlich jede Einkäufer*innen vorgibt; dass erst mit diesen Unternehmen gesprochen werden muss; um die Beschäftigung für SbM dauerhaft sicherstellen zu können; bzw. deren Arbeitsplätze / Möglichkeiten ausbauen zu können.

Online-Umfrage

Überprüfung der Angemessenheit des Gehaltes von Menschen mit Behinderung in Werkstätten

 

Online-Umfrage

Überprüfung und ggf. Nachbesserung des Antragsverfahrens im Übergang Schule / Beruf

 

Online-Umfrage

Vereinfachtes Antragsverfahren beim Integrationsamt

Beantragungsverfahren Arbeitsassistenz beim Integrationsamt aufwändig, Nachweis der Ausgaben zeitaufwändig (viel Papierkram, Überweisungen aus dem Budget)

Online-Umfrage

Mehr Engagement in den WfbM beim Übergang in den 1. Arbeitsmarkt

 

Online-Umfrage

Vorteile der Arbeit in den WfbM mehr herausstellen

 

Online-Umfrage

Bessere Schulung von Mitarbeitern bei Trägern der Eingliederungshilfe zum Thema Umgang mit MmB

 

Online-Umfrage

Erhaltung und Ausbau der Werkstätten (Mehrfachnennung)

 

Online-Umfrage

Die UN-BRK muss in der Praxis mehr umgesetzt werden

Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich stärker an die UN-Behinderten- rechtskonvention halten. Der notwendige Paradigmenwechsel hat in Wirklichkeit noch nicht stattgefunden.

Online-Umfrage

Breitere Ausbildungs- möglichkeiten innerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

 

Online-Umfrage

Mehr Geld für Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

 

Online-Umfrage

mehr geeignete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen

 

Online-Umfrage

Anbieten von individueller / persönlicher / fallbezogener Unterstützung statt allgemeiner Beratung (mehrfach genannt)

 

Online-Umfrage

Überprüfung und Nachbesserung des Angebotes unterstützter Kommunikation im außerschulischen Bereich

 

 

Mehr Informationen


Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

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