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Mit uns! Inklusion gestalten. Maßnahmenvorschläge Gesellschaft - Teil 5

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Vorschläge zu Querschnittsthemen und weiteren Themen

Maßnahmenvorschläge Gesellschaft - Teil 5

Vorschläge bis 28. Januar 2022

VorschlagsformMaßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan
Weitere Erläuterung des Vorschlags

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Insgesamt wird in Hamburg viel zu wenig für Menschen mit Inklusion getan. Beispiel: Auf einen Schwerbeschädigten- Ausweis wartet man fast ein Jahr; um dann in der Regel erstmal eine Ablehnung zu bekommen. Bei einer Veränderung sieht es nicht viel  besser aus.

Warum werden nicht mehr Behinderte Menschen für die Aufgaben eingesetzt. Es gibt viele; die gerne eine Arbeit hätten.

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Hamburg erklärt sich für Assistenzhundefreundlich (wie z.B. Wolfsburg) und macht eine Kampagne/ Aktion dazu.

Seit 1. Juli 2021 gilt das Teilhabe- stärkungsgesetz; welches auch Regelungen für Assistenzhunde enthält. Besonders das Zutrittsrecht dieser Hunde ist oft nicht einfach durchzusetzen. Hier braucht es mehr Aufklärung. Private Dienstleister; medizinische Einrichtungen usw. haben eine Duldungspflicht; was häufig nicht bekannt ist. Auch stören sich Kunden an diesen vermeintlichen Regelverstößen ( z.B. Assistenzhund im Lebensmittelgeschäft).

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Taubstumm (Diskriminierend) Taub oder Gehörlos (positiv)

Ein Beispiel: Meine Frau bekam vom Krankenhaus oder vom Arzt einen Brief. Und immer wieder steht das Wort TAUBSTUMM. Das muss doch mal erklären.

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Wir sind Gehörlos; wir benötigen im Privaten Bereich wie z.B. Autokauf; Hauskauf; Elternabend; Kurse usw. Dolmetscher bestellen ohne bezahlen zu müssen.   Das wäre sehr sehr schön :)  Vielen Dank für Vorschläge! 

 

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Barriere-Abbau vom Integrationsamt

Wenn man gehörlos ist; bekommt man sofort automatisch Fördergeld für Dolmetscher*innen.

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Bewilligungsverfahren für Leistungen nach § 82 SGB IX (Kostenübernahme für Kommunikations- Unterstützung für gehörlose Menschen) deutlich schneller und unbürokratischer gestalten (derzeit zu lange Bearbeitungszeit; Einschaltung ärztlicher Dienst trotz Merkzeichens "GL" im Schwerbehindertenausweis; Notwendigkeit des besonderen Anlasses wird zuweilen bestritten; ...). So kann Teilhabe gehörloser Menschen am gesellschaftlichen Leben und eine eigenständige Inanspruchnahme von vielen Dienstleistungen nicht erfolgen (z.B. private Anlässe).

 

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Gehörlosengeld  Wäre sehr hilfreich für die Hörgeschädigte.

 

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Transparenz in sämtlichen durch die Stadt vollzogenen Entscheidungsprozesse. Das trifft insbesondere das Versorgungsamt und die Schulbehörde. Anliegen werden vom „Apparat“ verschluckt und irgendwann ein Bescheid ausgespuckt. Man weiß weder mit wem man es persönlich zu tun hat; noch wie die Einschätzung abgelaufen ist

 

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Kritische Vorschläge; Beschwerden; Anfragen; Ideenvorschläge; Feedback als Videobotschaft für Gehörlose

Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen haben Schwierigkeiten sich schriftlich zu äußern. Telefonieren können sie nicht. Zur Zeit kann eine gehörlose Person nicht selbstständig ; um bspw. eine Beschwerde bei der Polizei oder Behörde oder Genossenschaft einreichen. Sie kann keine Anfrage stellen; keine Ideenvorschläge im Bezirk oder Vorschläge äußern. Sogar diesen Vorschlag zu schreiben ist für eine gehörlose Person schon eine enorme Schwierigkeit.  Ich schlage vor; dass die Stadt barrierefrei wird. Warum können Gehörlose nicht ihre Anfragen per Videobotschaft schicken. Die Stadt sollte einen Service anbieten; der diese für die zuständigen Stellen übersetzt und auch die Antworten in Gebärdensprache übersetzt; sodass Gehörlose endlich selbstständig und barrierefrei ihre Anliegen vorbringen können.

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Eine zentrale Stelle; welche für die Finanzierung von Gebärdensprach- Dolmetscherin oder Schriftdolmetscher zuständig ist; wäre gut.

Ich weiß nicht; an wen ich mich für eine Kostenübernahme wenden soll; wenn ich Dolmetscher für verschiedene Termine oder Veranstaltungen ( z.B. Arztbesuch; beim Job; Lesung; Wahlkampfveranstaltung) gerne bestellen möchte

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Gehörlosengeld für gehörlose Menschen.

Dieses Geld ist notwendig in Bereichen in denen eine Kostenübernahme von Gebärdensprach- Dolmetschenden nicht geklärt ist. Bspw. bei ehrenamtlicher Arbeit; Gesprächen beim Anwalt; Hochzeiten/ Beerdigungen; Eigentümerversammlungen; Vereinsleben; Pflege Angehöriger; Selbsthilfegruppen; Coaching; Fahrschule; Küchen- Waschmaschinen- Computerkauf/ Handyvertrag oder sei es nur ein Telefonat mit den Eltern etc. Hier werden oft Kinder zum dolmetschen herangezogen- das sollte nicht die Lösung sein. Gehörlose Menschen sind in diesen Bereichen stark benachteiligt.  Jeder Gehörloser sollte min. 1;5-2 Stunden wöchentlich die Möglichkeit bekommen Gespräche gedolmetscht zu bekommen. Welche Hilfsmittel diese dafür passend finden; sollte ihnen selber überlassen werden. Dies entspricht einem monatl. Betrag von ca. 600-800 €.

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Einrichtung eines Übersetzungsbüros für die schriftliche Kommunikation zwischen Ämtern; Behörden; städtischen Institutionen mit gehörlosen Menschen

Für gehörlose Menschen stellt Schriftsprache eine große Barriere dar. Oftmals müssen Beratungsstellen oder Familienangehörige hier vermitteln. Es wäre eine große Hilfe; wenn die schriftliche Kommunikation mit Ämtern; Behörden und städtischen Institutionen gebärdensprachlich - über ein internes Übersetzungsbüro - stattfinden könnte. Beispielsweise könnte ein formloser Antrag als Video gebärdet werden. Das Video kommt ins Übersetzungsbüro. Das Büro übermittelt den geschrieben Antrag an die adressierte Stelle; sowie an den Antragsteller. Ein Schreiben über erforderliche Dokumente oder der Bewilligungsbescheid wird ans Büro geschickt; dort als Video aufgenommen und zusammen mit dem Original an den gehörlosen Antragsteller geschickt. Auch andere Schreiben wie die Dokumente zur Wahl könnten so unkompliziert barrierefrei gemacht werden. Dadurch würden auch persönliche Vorstellungen beim Sachbearbeiter mit einem Gebärdensprach- Dolmetscher verringert werden. Was wiederum Kosten einsparen könnte.

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Übersetzung aller veröffentlichten Texte auf der Hamburg.de Seite in Gebärdensprache durch hausinterne DolmetscherInnen

Jeder Text sollte in Gebärdensprache zugänglich gemacht werden. Es sollte nicht abgewägt werden; welche nun relevant sind oder nicht. Oder ob ein Text; wie aktuelle Verordnungen zu COVID 19 bald nicht mehr aktuell sind und deswegen keiner Übersetzung bedürfen. Gehörlose Menschen haben ein Recht genauso informiert zu werden wie hörende BürgerInnen!  Die Stadt Hamburg sollte hierzu selber Dolmetscher einstellen; um nicht von externen Anbietern abhängig zu sein. Dies verzögert und verkompliziert ganz offensichtlich die Produktion. Vorbild sollte Berlin sein. Siehe: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/ Online-Dienste mit 3 fest angestellten DolmetscherInnen

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monatliches Dolmetscherbudget für gehörlose BürgerInnen

Viele Bereiche des Lebens sind für gehörlose Menschen nicht barrierefrei. Barrierefreiheit wird mitunter durch die Kommunikation über Gebärdensprache gewährleistet. In vielen Bereichen des Lebens ist die Kostenübernahme von Verdolmetschungen nicht geklärt und muss privat bezahlt werden. So wie in den meisten anderen Bundesländern auch; wäre ein Budget für ebendiese Leistungen angebracht und ein schritt Richtung Teilhabe.  10 Stunden pro Monat wären angebracht. Für Bewerbungsgespräche; Fahrschule; Beratungen; einen Kurs oder Vortrag.

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Subventionierte Gebärdensprachkurse für Dienstleister in Hamburg

Viele Angebote in der Stadt sind für gehörlose BürgerInnen nicht barrierefrei. Dienstleistern sollte ein Angebot unterbreitet werden kostenlos (oder mit einem Anreiz) an einem Gebärdensprachkurs teilzunehmen.  Wie schön es wäre; wenn bspw. ein gehörloser Bürger sich barrierearm ein Abo-Ticket bei der VHH am Schalter kaufen könnte.

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Behindert mit Hörgeschädigt Beratung Stellung fehlt

Zukunft mit Hörgeschädigt Beratung Angebot für Wohnung....

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Schreiben der Grundsicherung sollten verständlicher und freundlicher sein und es sollte mehr auf vorgebrachte Gründe der Antragstellenden eingegangen werden

Beim Bezug von Grundsicherung sollte von der Behörde mehr auf schriftlich vorgebrachte Gründe eingegangen und nicht nur eine Entscheidung mitgeteilt werden. Forderungen der Behörde, die nach Gesetzeslage berechtigt sind, könnten vielleicht in der Ansprache dezenter und freundlicher formuliert sein. Ebenso sollte man sehen können, welcher Brief welchen Datums das Amt erreicht hat.

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mehr Fortbildungen für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst zum Umgang mit Kunden

Fortbildungen der Beamten und Angestellten mit direktem Kundenkontakt (schriftlich, telefonisch, persönlich) sollten erfolgen und der Bevölkerung/Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Insbesondere, was den Umgang mit geriatrisch und psychisch vielleicht von Einschränkungen betroffenen Menschen betrifft.

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Technische Ausstattung bereitstellen (z.B. Kommunikatoren, Tablets für nicht sprechende Personen) um die Kommunikation zu erleichtern.

zur Unterstützung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Technik zur Verfügung stellen, die auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen genutzt werden können (viele sind hier von den technischen Möglichkeiten ausgeschlossen)

zur Unterstützung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Es geht aber auch um technischen Support, wie z.B. Zoom richtig eingesetzt werden kann (Fortbildungsthema)

zur Unterstützung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Mehr Öffentlichkeitsarbeit

 

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Die Möglichkeit, dass Engagement-Orte die Fahrtkosten von Freiwilligen grundsätzlich erstattet und refinanziert bekommen. Daran sind schon freiwillige Tätigkeiten gescheitert

zur Unterstützung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Fahrdienste ermöglichen, damit Freiwillige, die auf Fahrdienste angewiesen sind, ihre freiwillige Tätigkeit ausüben können (Budget für Fahrdienste und Begleitung zur Verfügung stellen)

zur Unterstützung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Für Beratung, Vermittlung und Begleitung einer freiwilligen Tätigkeit sollten Menschen mit Sinneseinschränkungen die Möglichkeit haben auf Gebärden- Dolmetscher:innen zurückgreifen zu können. Und es sollte bei Schwierigkeiten im Engagement eine Anlaufstation geben, an die man sich wenden kann

 

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Vereinfachung bei Formularen. Welche Anträge für was (Beispiel: Beantragung einer Rampe um Zugang zum Engagement-Ort zu ermöglichen)

 

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Es gibt Freiwillige, die sehr gut ihre jeweilige Tätigkeit ausführen können. Dazu benötigen sie nur kontinuierlich die Möglichkeit der Ansprache/Assistenz einer zweiten Person, die den Überblick hat und vor Überforderung schützen kann

 

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen benötigen zur Ausübung freiwilliger Tätigkeiten in bestimmten Bereichen Assistenz

 

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Begleitung zum Einsatzort, je nach Tätigkeit auch am Engagement-Ort selbst, Unterstützung bei nicht barrierefreier Kommunikation, Begleitung zu Fortbildungen und Tagungen und Assistenz vor Ort

 

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Damit Menschen mit Behinderung ihre Engagement-Orte erreichen, braucht es Begleitung/Assistenz

 

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Zugang zum Engagement durch offen gestaltete Engagement Orte / Tätigkeitsfelder. Projekte die einladen zum Schnuppern. Möglichkeit der Mitarbeit ohne große Anmeldung. Hingehen teilhaben mitmachen. Menschen mit Behinderung fehlt oft die Vorstellung vom freiwilligem Engagement. Feste Projekte sind oft zu verpflichtend

 

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.

Die Familien benötigen eine Beratung von Anfang an

Wir haben gestern geschildert, wie vereinzelt Eltern von Kindern mit Geburtsbehinderung Informationen erreicht. Kassen, Ärzte, Therapeuten sind hier die ersten nicht-inklusiven Ratgeber. Es sind aber nur 2-4% aller Menschen mit Behinderung geburtsbehindert. Informationen zu Angeboten und Leistungen erhält gibt es insgesamt nicht einfach oder inklusiv. Insbesondere bieten die Elternschulen, Stadteil-Zentren, Krippen aber auch das Jugendamt bisher keine Behinderungsbezogene Beratung. Wichtig ist, dass Eltern- und Zielgruppenvereine als Info-Geber und Interessenvertretungen der Selbsthilfe in die kommende Projekte einbezogen werden. (Die Forderung Beratungs-Tool (persönlich und online) hatten wir auch schon als Elternverein eingebracht.)

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.

Hamburg sollte ein Modellprojekt gem. § 107 Abs. 1 SGB VIII im LAP vorsehen

Was genau der Verfahrenslotse tut, muss jetzt erarbeitet werden. Es besteht die Chance, dass er ein wichtiger Akteur zur Unterstützung – vom Antrag bis zur Leistungsgewährung - wird. Aktuell sind mit den Übergangen in der Entwicklung (Kita, Schule, Weiterführende Schule, Praktika, Freizeit-Gestaltung, Übergang Ausbildung) für die Familien hohe Anforderungen verbunden, an denen die Grenzen früh deutlich werden.

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.

Hamburg benötigt ein Dialogforum zwischen den Ressorts Schul-Behörde, Jugendamt, Fachamt Eingliederungshilfe und der Selbsthilfe für die „Hilfen aus einer Hand“.

Es gibt Probleme bei unklaren oder intransparenten Zuständigkeiten und sich verzögernden Verfahren (Bei Intensivbetreuungsbedarf, Gefahren, Kinderschutz, aber auch Schulbegleitung (soziale Assistenz in Schule)). Die Eltern erleben es als große Verunsicherung, Belastung, fehlende Zugänge, Intransparenz und das Gegenteil von Inklusion.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Es werden geeignete Regelungen zur Anschaffung von Hardware und Software getroffen, damit die Stadt Hamburg ausschließlich barrierefreie Produkte einsetzt.

Die Digitalisierung ist auch für Hamburg ein Zukunftsthema und stellt die jeweils Verantwortlichen vor Herausforderungen. Momentan können jedoch nicht alle die Chancen der Digitalisierung nutzen. Umsetzungspläne und Maßnahmen der Stadt müssen entsprechend darauf zielen, die digitale Entwicklung so auszugestalten, dass auch die profitieren, für die der Zugang, insbesondere aufgrund von Behinderungen, schwieriger ist. Digitale Angebote der Verwaltung können unter anderem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen von Vorteil sein, wenn der Zugang zur Behörde und zum Bezirksamt barrierefrei ist.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Behörden und Bezirksämter gewährleisten eine zeitnahe Kommunikation per E-Mail.

Die Digitalisierung ist auch für Hamburg ein Zukunftsthema und stellt die jeweils Verantwortlichen vor Herausforderungen. Momentan können jedoch nicht alle die Chancen der Digitalisierung nutzen. Umsetzungspläne und Maßnahmen der Stadt müssen entsprechend darauf zielen, die digitale Entwicklung so auszugestalten, dass auch die profitieren, für die der Zugang, insbesondere aufgrund von Behinderungen, schwieriger ist. Digitale Angebote der Verwaltung können unter anderem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen von Vorteil sein, wenn der Zugang zur Behörde und zum Bezirksamt barrierefrei ist.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Hamburg nimmt im Zusammenwirken mit Schulen, Leistungserbringern und Beratungsstellen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit erhöhter Vulnerabilität (Behinderung und Migration, Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Behinderung und Kommunikations- Einschränkung, Behinderung und Armut) in ihre Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf.

Behindernde und sich gegenseitig verstärkende Faktoren, wie individuelle Einschränkungen in Verbindung mit Migration, Jugend- und Genderthemen, müssen in Hamburg mehr Beachtung und Unterstützung erfahren. Ebenso sind auch Menschen mit erhöhter Vulnerabilität stärker in den Fokus zu nehmen, um ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu bedarf es aussagekräftiger Daten, die dazu beitragen können, Zusammenhänge und Entwicklungen zu erkennen und um gegebenenfalls Maßnahmen zu veranlassen.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Hamburg berichtet jährlich über die Teilhabeentwicklung und die Wirksamkeit von Maßnahmen bezogen auf Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen zumindest zu den folgenden wechselnden Schwerpunkten : Migration, Gesundheit und Pflege, Kommunikationsbarrieren, Teilhabe im Quartier, Armut, Ausbildung und Beruf

Behindernde und sich gegenseitig verstärkende Faktoren, wie individuelle Einschränkungen in Verbindung mit Migration, Jugend- und Genderthemen, müssen in Hamburg mehr Beachtung und Unterstützung erfahren. Ebenso sind auch Menschen mit erhöhter Vulnerabilität stärker in den Fokus zu nehmen, um ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu bedarf es aussagekräftiger Daten, die dazu beitragen können, Zusammenhänge und Entwicklungen zu erkennen und um gegebenenfalls Maßnahmen zu veranlassen.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Alle Informationen für Menschen mit Behinderungen und für ihre unterstützenden Personen werden sowohl beim Leistungserbringer als auch in öffentlichen Stellen in barrierefreier Form vermittelt (Leichte Sprache, unterstützte Kommunikation, Deutsche Gebärdensprache, taktile Gebärden).

Die Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes, dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, sind auch in Hamburg vollständig umzusetzen. Damit gesetzlich vorgesehene Leistungen bei den Leistungsberechtigten wirksam ankommen, müssen die betreffenden Menschen mit Behinderungen und die sie unterstützenden Personen umfassend informiert werden.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Es wird das Angebot einer Beratung (§ 106 SGB IX) zu den Leistungsansprüchen im Einzelnen durch eine öffentliche Dienststelle der FHH geschaffen, die für Leistungsberechtigte und die sie unterstützenden Personen in angemessener Zeit auffindbar und nutzbar ist.

Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und  unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Alle (niedrigschwelligen) Teilhabeangebote im Quartier (Treffpunkte) stehen für sämtliche Leistungsberechtigten offen und können von ihnen barrierefrei genutzt werden. Die Stadt Hamburg stellt zu diesem Zweck sicher, dass die Leistungserbringer auch Menschen in besonderer Wohnform die dafür erforderliche Assistenz zur Verfügung stellen. Sie setzt § 95 SGB IX (personenzentrierte Leistung unabhängig von der Wohnform) konsequent um und - trifft hierzu mit den Leistungsanbietern eine geeignete Vereinbarung, - sichert die Kontrolle der Leistungen, - berichtet öffentlich zur Leistungsumsetzung und über vorgenommene Kürzungen bei Mängeln.

Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und  unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Hamburg stellt mit ihren Instrumenten von Vereinbarung und Kontrolle sicher, dass alle Angebote der Eingliederungshilfe (im Wohnen und in den Quartieren) nach den Grundsätzen von Personenzentrierung und Bedarfsermittlung der Leistungsberechtigten erfolgen. Die Angebote der Eingliederungshilfe in den Quartieren müssen den Freizeitbedürfnissen und Freizeitwünschen der Leistungsberechtigten entsprechen.

Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und  unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Es findet eine jährliche Kontrolle der Maßnahmen in der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit der Ombudsstelle Eingliederungshilfe Hamburg statt.

Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und  unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Hamburg projektiert Peer-Angebote sowie Partizipationsprojekte (Stärkung des Empowerment) in der Teilhabe-Entwicklung.

Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und  unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Hamburg evaluiert transparent die Hamburger Entwicklung in der Eingliederungshilfe, insbesondere bezogen auf Menschen mit erhöhtem Leistungsbedarf  sowie auf die sozialräumlichen Angebote der Dienstleister.

Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und  unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Hamburg schafft eine trägerübergreifende Vermittlungsbörse für das Wohnen mit Assistenz.

Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und  unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

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Wer bezahlt die Gebärdendolmetscher ?

 1 .Trauerbewältigung in Selbsthilfegruppen 2. Vorträge wie im LiteraturCafe 3. mit hörenden Nachbarn kontaktieren; nur wie ohne Gebärdendolmetscher? 4. Bahnhöfe; wenn Lautsprecher; dass Zug auf ein anderes Gleis verlegt wurde. 5. Museum mit Audio-Guides; wie soll das für uns Gehörlose funktionieren ? 6. Volkshochschulen mit verschiedenen Programmen; ohne Gebärdendolm. ? 7. Lichterfahrten und Hafenrundfahrten mit Sprecher ?ohne Gebärden ? 8. Doppeldeckerbus fahren ohne den Sprecher verstehen ? ohne Gebärden ? 9. paar Stunden beste Unterhaltung mit zertifiziertem Tourguide; ohne Gebärden? 10. Vorträge über Rente; Gesundheit ; Pflege u.a. ; ohne Gebärden ? Es gibt noch soooooo viele Barrieren !

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Übernahme der Kosten von TBA von min. 30 Std. /Monat

 

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Mehr Gebärdendolmetscher ausbilden.

Gehörlose und sehr schwerhörige Menschen müssen mehr Möglichkeiten bekommen; um in unserer Gesellschaft weiter zunehmend teilhaben und teilnehmen zu können.  Andere Länder sind da schon weiter als wir.

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liebes Team; ich bin von der Geburt taub. Bis jetzt bin ich ärgerlich... das ich nicht gut in Deutsch bin. mein Wunsch ist dass ich immer sekunden Gebärdendolmetscherin brauche... oder jeder muss kenntnisse gebärdensprache-- da ich besser kommunizieren mit geduld- 

 

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Gebärdendolmetscher für Privaten Bereich; wie Bank; Versicherung; Ämter Gehörlosen-Geld Informationsweitergabe an Bahnhöfen bei Zugausfälle oder Zugverspätungen; Notruf -WIS Emergency

Zum Notruf WIS; Polizei; Notärzte und Feuerwehr; darauf einstellen; das die Betroffene Person nicht hören kann. Es muss oder soll mindestens 2-10 Personen je Schicht und Standort die Gebärdensprache zu beherrschen; zumindest leichte Verständigungen zu ermöglichen.

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Wenn wir hier allgemein von Kommunikationshilfen sprechen; dann meinen wir Gebärdensprach- Dolmetscher*innen oder Schriftsprach- Dolmetscher*innen oder auch andere Hilfen; die eine Unterstützung für die Kommunikation bieten. Hierzu zählen wir auch Leistungen; die bspw. durch sogenannte Relays angeboten werden können; also Übersetzungs- oder Dolmetsch-Leistungen aus der Ferne mittels neuerer Technologien.

 

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Unabhängigkeit von der Integrationsamt wegen Dolmetscherkosten

Dolmetscher kostenfrei

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Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe; welche vom Trägerbudget finanziert werden; müssen Veranstaltungen für kulturelle Teilhabe mit Fachexert:innen mit Behinderung von Anfang an zusammen organisieren und koordinieren. Freiwillig tun sie es nicht; wie es sich in den letzten Jahren immer wieder heraus gestellt hat. Deswegen braucht es gezielte Verbindlichkeit; dass von Anfang dies stattfindet. Fachexpert:innen mit Behinderung wissen; was Menschen mit Behinderung benötigen. Sie haben einen ganz anderen Blick hierzu und wissen worauf es ankommt. Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe sollen auf Augenhöhe arbeiten. Die Erfahrungen mit Ableismus und Audismus müssen endlich aufhören. Es muss eine gezielte Verbindlichkeit mit der Gebärdensprachkultur ganz im Sinne Richtung DEAF Empowerment geben.  Nicht hörende Gebärdensprach- Dolmetscher:innen für Musikdolmetschen einsetzen; sondern endlich taube Performance und Taube Gebärdensprach- Dolmetscher:innen stärken und fördern.

Es ist nicht akzeptabel; dass nach über 15 Jahre UN Behindertenrechtskonvention Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe; dass DEAF Empowerment nicht stärken und nicht fördern. Es muss eine gezielte Verbindlichkeit zur Zusammenarbeit mit gehörlosen Performance und mit Taube Gebärdensprach- Dolmetscher:innen geben. Nicht hörende Gebärdensprach- Dolmetscher:innen sollen für Musikdolmetschen eingesetzt werden; sondern es muss der Ansatz von Vielfalt gestärkt/gefördert werden. Partizipation auf Augenhöhe. Die Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe; welche im Sozialraum die Treffpunkte finanzieren; sollen im Team deswegen Mitarbeiterin mit Behinderung einsetzen. Mitarbeiter:innen mit Behinderung haben oft Vorbildcharakter; weil sie selbst eine Behinderung haben. Es sollte verstärkt in Richtung Tandem gehen. Auch die Beratungsinhalte sollten in den Treffpunkten stärker von Mitarbeiter:innen mit Behinderung getragen werden; weil das Empowerment ist.

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Sehr geehrte Damen und Herren;   da wir haben Gehörlose etwas Probleme brauchen Dolmetscher ist Wichtiger weil das ist schwieriger Termin machen das ist nicht so einfach….

Deutsche Bahn und Flughafen brauchen da Info ….;;

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Sehr geehrte Damen und Herren;   da bin ich gehörlose das ist wichtiger brauche Dolmetschers für Bank und Versicherung sprechen kann nichts ran müssen telefonieren aber leider mein Familie ist zu weit

 

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Persönliches Budget für Gebärdensprach- Dolmetscher im privaten Bereich ohne Einkommens bzw. Vermögensnachweis

Die Gehörlosen haben bisher im privaten; gesellschaftlichen oder politischen Bereich keine Gebärdensprach- Dolmetscher (GSD) hinzuziehen können, weil dafür keine finanzielle Unterstützung gibt. Daher sind die Gehörlosen bei der Teilhabe  in der Gesellschaft, Politik usw. nahezu ausgeschlossen.

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Organisationen von Veranstaltungen; Gremienarbeit und Ähnliches sollen auf einen Topf zurückgreifen; der die Kosten für Gebärdensprach- Dolmetschen; Schriftsprach- Dolmetschen und / oder andere Kommunikationshilfen übernimmt.  Hier sprechen wir von Vereinen; Parteien; Bildungseinrichtungen; die Veranstaltungen oder Seminare durchführen; welche Ehrenämter od. Gremienarbeit einfordern. Oft wird auch von gehörlosen od. hochgradig schwerhörigen Menschen erwartet; dass sie sich auch dort einbringen & ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Allerdings haben alle diese Organisationen eines gemein: Sie verfügen nicht über die finanziellen Ressourcen; um eine Teilhabe kommunikativ sicherstellen zu können. So können Gehörlose dementsprechend keinen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir fordern ein gesellschaftliches Budget; auf das alle diese Organisationen zurückgreifen können; um die Kosten für Gebärdensprach-; Schriftsprach-Dolmetscher* und / oder Kommunikationshilfen decken zu können.

 

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Niederschwelliger; unbürokratisch und kurzfristiger Zugang zu Gebärdensprach- Dolmetscher und TBA durch den systematischen Aufbau von Pools.

 

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Kommunikationshilfen im privaten Bereich für taubblinde Menschen (Budget) Ein Sonderbedarf besteht hier beim Personenkreis der Taubblinden: Diese stoßen auf noch stärkere sensorische Barrieren. Im Januar 2017 wurde das Merkzeichen TBL eingeführt. Nachteilsausgleiche; Hilfsmittel; Rehabilitationsmaßnahmen und Assistenten sind bislang damit noch nicht verknüpft; die TBA (Taubblinden-Assistenten) werden nur unzureichend von Krankenkassen und zum Teil aus der Eingliederungshilfe finanziert. Aus unserer Sicht erhöht sich für einen taubblinden Menschen der Bedarf unabhängig von seinem Einkommen- und Vermögensstatus nach dem finnischen Modell um das Doppelte; d.h. 30 Stunden pro Monat. Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 1 (“Der Individuelle Aspekt”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.(Mehrfachnennung)

 

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Kommunikationshilfen im privaten Bereich für gehörlose Menschen  Wenn wir hier allgemein von Kommunikationshilfen sprechen; dann meinen wir Gebärdensprach- Dolmetscher*innen oder Schriftsprach- Dolmetscher*innen oder auch andere Hilfen; die eine Unterstützung für die Kommunikation bieten. Hierzu zählen wir auch Leistungen; die bspw. durch sogenannte Relays angeboten werden können; also Übersetzungs- oder Dolmetsch-Leistungen aus der Ferne mittels neuerer Technologien.  (Mehrfachnennung)

Es ist sehr sehr sehr anstrengend; alles alleine zu bewältigen. Wir brauchen tatsächlich Kommunikationshilfe! Auch beim Bewerbungsschreiben; u. v. m.

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Jede Veranstaltung inkl. Gebärdensprachedolmetscher 

 

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In privaten Bereichen werden nicht Gebärdensprach- Dolmetschen Kosten übernommen.   Ich hatte über 10 Jahre Rechtsstreit mit den Baufirmen; und zwar ohne Gebärdensprach- Dolmetscher.  Es war sehr sehr schlimme harte Zeit. Ich musste nur mit den Vielen Schreiben kommunizieren; was mich jetzt krank machten.  Wir benötigen Teilhabegeld ; um sie finanzieren zu können.  Das entlasten uns physische Belastungen !!!   Wir können auch nicht richtig Autos kaufen.  Solche Kaufverträge muss man richtig verstehen können. Ohne Dolmetschern fast unmöglich.  Es gibt so so so viele Barrieren bei uns im Alltag !!!! (Mehrfachnennung)

Teilhabegeld für alle Gehörlosen, aber nicht ein paar Hunderte Euro, sondern 1500 Euro. Sie würden unser schweres Leben mit vollen Barrieren etwas mit den Dolmetschern erleichtern.

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Ich wünsche mir als tauber Tischlermeister psychischer Präsenz bei Behördengänge trotz Corona. Meine Mailanfragen wurden stets ignoriert oder sehr spät beantwortet. Auch eine Art Vermittlungsstelle; wie ich als Gehörloser mit meinen Fragen weiterkommen kann.  Bei Versammlungen und Fach Vorträgen DGS-Dolmetscher  Kultur und Museumsführung Erläuterungen in Gebärdensprache/ Videos

 

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Ich wünsche mehr Privatbereich dafür Bedürfnisse  Gebärdensprach- Dolmetscher; Beispiel sind Museum; Beratung Versicherung; Freizeit; Familie für (Geburtstagsfeier; Trauerfeier; Familienversammlung  und Hochzeitsfeier); Andere Bundesländern für Besuch bei Museum; Reisleiter; Hundtrainer; DB Bahn dafür Untertitel- Elektronische Info für (Bahn; Bus; Zug; Flug) !  

Ich habe das oben alle geschrieben.

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Ich wünsche Gehörlosengeld für Bedürfnisse wegen kann nicht hören über Wasserhahn; dann kommt plötzlich Höhe Wasserabrechnung; ich war ein Antrag bei HNO für ein neue Computer wegen Tess für Techniker; wichtig Telefonisch  Übertragung Dolmetscher an Firma; Krankenkasse; Vermieter; Versicherung; Hausarzt; Familie. HNO lehnt meine Antrag für ein neue Computer ab; und meine Krankenkasse lehnt auch sowie ab. Wegen Hilfsmittel Ablehnung für Antrag wegen Computer. Ich bekäme oft keine Barrierefreiheit und fühle mich große Betroffene wegen Diskriminierung für Gesellenschaft Gehörlose.

Ich habe das oben alle geschrieben.

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Ich wünsche dass es besser barrierefrei in Hamburg wird! Ich brauche gerne Gehörlosengeld für privat Dolmetscher und mehr Kommunikation.

Es soll alle in Hamburg barrierefrei. Egal was mehr medizinische Versorgung für spezielle Gehörlosen! Auch für mich echt immer Problem über Corona verstehe ich ganz nicht. Zum Beispiel muss ich jeden Tag Corona Test und suche ich alle Zentrum!

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Ich muss mit Dolmetscher/in Gebärdensprache zur Kur; Finanzamt; Steuerberater; Weiterbildung; Privat Versicherung; Privat-Allgemein; Auto usw. bezahlen. Das ist wichtig Kommunizieren und Verständnis! Ich brauche ein Teilnahme bekommt. Kostengeld für Dolmetscher/in bezahlen. Ich habe nicht genug Geld verdient.

Alle Dolmetscher/in sind dabei.

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Ich brauche die Gebärdensprachen- Dolmetscherinnen!

Budget im privaten Bereich für gehörlose Menschen  Wir brauchen ein monatliches Kontingent von 20 Stunden im Monat für Kommunikationshilfen; welche uns frei zur Verfügung steht. Das soll für alle Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen mit dem Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis und unabhängig von seinem Einkommen- und Vermögensstatus gelten. In begründeten Ausnahmefällen sollte es auch möglich sein; mehr als o.g. 20 Stunden zu erhalten. Nicht in  Anspruch genommene Kontingente verfallen und können nicht in den Folgemonat übernommen werden.

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Ich bin taub und wünsche mir eine barrierefreie Kommunikation zu jeder Zeit und Stunde; das bedeutet ich brauche zu jeder Gelegenheit einen Gebärdensprach- Dolmetscher; egal ob beruflich oder privat.

Wenn ich jederzeit über einen Gebärdensprach- Dolmetscher verfügen kann; kann ich überall und jederzeit am Leben teilnehmen. Ich werde oft ausgeschlossen von Hörenden; weil ich die gesprochene Sprache akustisch nicht verstehe. Es kommt zu Ablehnungen und Diskriminierungen; was jedes Mal weh tut und sehr traurig ist.

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Homepage hamburg.de soll mehr Dolmetscher eingeblendet sein

 

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Guten Abend; brauche ich immer Hilfe vor mich unterstützen wegen der Dolmetscher dazu Guten Anwaltssuche; habe ich oft versucht schwer barrierefrei;

Wegen der Gebärdensprache Dolmetschen für den Guten Anwalt brauche ich Hilfe von mir einfach unterstützen

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Gehörlosengeld und mehr Dolmetscher

 

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- Gehörlosengeld für Gehörlose als Nachteilsausgleich

- 4 Stunden pro Monat freie Dolmetscher im Freizeit -Kostenübernahme für Auftritt des Deutsche Gehörlosentheater im Kulturetat

 

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Gehörlosengeld Dolmetschereinsatz für alle (z.B. Tierarztbesuch; Anwalt; private Familientreffen; Versammlung im Gartenverein; etc...)  mehr Untertiteln statt Lautsprecher am Bahnhof; HVV; Flughafen etc.  Einblendung mit Gebärdensprache für Informationsstände  100% barrierefreie Kommunikation im Gesellschaft

 

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Gehörlosengeld - Dolmetschereinsatz für Gebärdensprache bei allen Behörden

Warum wir dringend Gehörlosengeld brauchen: Dolmetscherkosten beim Anwalt; bei Bankberatung; private Seminar für eigene Interesse und berufliche Karriere; ist sehr hoch. Keine Bundesland übernimmt diese Kosten. Die Blinden bekommen Blindengeld; aber sie können noch hören. Wir Gehörlose können nichts hören; also beim Sprechen bekommen wir nichts mit.

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Gehörlosengeld / Teilhabe.  Das brauche ich mehr Unterstützung; weil es sehr notwendig ist. Wegen durch Dolmetscher/ Gebühren so teuer und so weiter.  

Gehörlosengeld - Teilhabe - Kommunikation  - Dolmetscher  - 100 Prozent - Barrierefrei / Recht

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Gehörlosen leben oft Sachgasse leben ; so wenig im TV NDR wenig mit Bild Dolmetscher vorhanden.  wir sind häufigen  Geschäft oder der Bank Schwierigkeit Gespräche ; sonst müssen wir die Dolmetscher  selbst  kosten. Anspruch auf Gehörlosengeld!

Der Bahnhof ist Notruf wir hören nicht; soll Zeichen-Schriften Schilden vorhanden. Gesellschaften beim Vortrag fehlten ohne Dolmetscher.

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Gehörlos Geld das wir brauchen weil bezahlen für r Dolmetscherin privates Kommunikation zum Beispiel bei Bank oder Vermieter die Beratung kostet eine Stunde 95€ und dazu fahren kostet da Leistung ich kann nicht bezahlen für Dolmetscherin darum was wir brauchen bedarf von Gehörlos Geld! Interessant da bekommt Blindgeld ja und Gehörlos shelf wo bleibt? Bitte

Wir fordern einen finanziellen Nachteilsausgleich in Form eines sogenannten “Gehörlosengeldes”; das nicht an Bedingungen geknüpft ist und auch nicht mit anderen Leistungsarten verrechnet werden kann; da dieses Geld eine Leistung zum Nachteilsausgleich der Behinderung darstellt. in Hamburg haben wir bereits ein solches Vorbild: Blinde Menschen bekommen nach dem Hamburger Landesblindengesetz ein Blindengeld; welches sie ohne Bedingungen für ihre Zwecke verwenden können. Die rechtliche Situation besagt; dass es vorrangig gegenüber Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) und nachrangig gegenüber der Blindenhilfe nach § 27 d BVG (Bundesversorgungsgesetz) ist. Wer entsprechend über das Merkmal BL im Schwerbehindertenausweis verfügt; der hat auch einen Anspruch auf diese Leistungen. Entsprechend fordern wir für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen ein Hamburger “Landesgehörlosengesetz”; das nach ähnlichen Bedingungen das Gehörlosengeld regelt.

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Freiverfügbares Stundenkontingent für Gebärdensprach- Dolmetscher für jeden Gehörlosen.

 

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Entwicklung einer App für Gehörlose. Damit sollen Gehörlose Gebärdensprach- Dolmetscher überall benutzen können. Egal ob es ein Telefonanruf ist; ein Beratungsgespräch bei der Bank ist. Ganz wichtig: die App muss kostenlos sein.

In Finnland und in Südkorea gibt es diese Möglichkeit bereits seit 10 Jahren. Gehörlose können jederzeit egal wen anrufen und können Dolmetscher mit dieser App auch überall und jederzeit einsetzen. Sie müssen nichts dafür zahlen. In Deutschland muss das Telekommunikationsgesetz angepasst werden damit es dafür eine Rechtsgrundlage gibt und das ist höchst diskriminierend für Gehörlose. Sie zahlen aktuell immer einen zusätzlichen Preis für telefonische Anrufe. Und Dolmetschereinsätze aus privaten Gründen müssen Gehörlose aus eigener Tasche zahlen. Bspw. Beratungsgespräche bei der Bank usw. Das ist unverhältnismäßig und ebenfalls höchstdiskriminierend.

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Einsätze der Gebärdensprach-DolmetscherInnen in ALLEN Bereichen. Auch für privaten Bereichen. Für Beratung bzw. Besprechungen über Finanzierungen bei den Bänken; Für Elterngespräche mit den Sportvereinen (hörenden Kinder). Für Volkshochschule; wo ich gerne meine Wissen erweitern möchte. Für wichtigen Gesprächen mit den Nachbarn.

Ohne Bürokratie schnelle Bestellung von Dolmetschern.

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Einfache Antragstellung für die Übernahme von Dolmetscherkosten im privaten Bereich

Immer noch sind Taube ausgeschlossen von der Gesellschaft . Wir können keine Hunde Schule besuchen ; keine privaten Kurse ; wir können außerhalb unserer Blase kommunikativ nichts machen ..

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Dolmetschereinsatz bei Behörden / Ämtern

Dolmetschereinsätze sollen selbstverständlich vorhanden sein in den Behörden. Behörde und Ämter sollen sich selbst um Dolmetscher*innen kümmern; wenn ein*e Gehörlose*r einen Termin bei denen hat.

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Verbesserung Dolmetscher  Wir brauchen auch Bedarf privat als Dolmetscher . Kostet viel Geld  Wir alle brauchen Gehörlosengeld usw.

 

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Privat berichte ; z.B. Bank oder Geschäft meist muss für Dolmetscher kosten bezahlen. Gehörlosengeld!

 

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Aufbau eines Dolmetscher-Pools (Mehrfachnennung)

Organisationen von Veranstaltungen; Gremienarbeit und Ähnliches sollen auf einen Topf zurückgreifen; der die Kosten für Gebärdensprach-Dolmetschen; Schriftsprach-Dolmetschen und / oder andere Kommunikationshilfen übernimmt.  Hier sprechen wir von Vereinen; Parteien; Bildungseinrichtungen; die Veranstaltungen oder Seminare durchführen; welche Ehrenämter od. Gremienarbeit einfordern. Oft wird auch von gehörlosen od. hochgradig schwerhörigen Menschen erwartet; dass sie sich auch dort einbringen & ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Allerdings haben alle diese Organisationen eines gemein: Sie verfügen nicht über die finanziellen Ressourcen; um eine Teilhabe kommunikativ sicherstellen zu können. So können Gehörlose dementsprechend keinen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir fordern ein gesellschaftliches Budget; auf das alle diese Organisationen zurückgreifen können; um die Kosten für Gebärdensprach-; Schriftsprach-Dolmetscher* und / oder Kommunikationshilfen decken zu können.

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Einführung eines Gehörlosen-Gesetzes wie das Blindengesetz (Mehrfachnennung)

Wir fordern einen finanziellen Nachteilsausgleich in Form eines sogenannten “Gehörlosengeldes”; das nicht an Bedingungen geknüpft ist und auch nicht mit anderen Leistungsarten verrechnet werden kann; da dieses Geld eine Leistung zum Nachteilsausgleich darstellt. in Hamburg haben wir bereits ein solches Vorbild: Das Blindengeld. Blinde Menschen bekommen nach dem Hamburger Landesblindengesetz ein Blindengeld; welches sie ohne Bedingungen für ihre Zwecke verwenden können. Die rechtliche Situation beim Blindengeld besagt; dass es vorrangig gegenüber Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII und nachrangig gegenüber der Blindenhilfe nach § 27 d BVG  ist. Wer entsprechend über das Merkmal BL im Ausweis verfügt; der hat auch einen Anspruch auf diese Leistungen. Entsprechend fordern wir ebenfalls für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen ein Hamburger “Landesgehörlosengesetz”

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Einführung eines Gehörlosen-Gesetzes und Gehörlosen-Geld   Als eine Form des Nachteilsausgleichs sollen gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen eine Art Gehörlosengeld erhalten; welches die Mehrkosten oder Ausgaben von Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen abdeckt; die eine hörende Person nicht hat. (Mehrfachnennung)

Mehrkosten oder Ausgaben; welche bei gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen auftreten; die hörende Personen nicht haben? Das mag auf den ersten Blick skurril klingen. Es gibt sie allerdings: Verbrauchs- und Gebrauchsspuren; die im Kleinen anfangen und dann zu einer großen Sache ausarten. Die Abzugslüftung im Bad läuft die ganze Nacht; der Kochtopf schmilzt auf dem Herd; die unrund laufende Waschmaschine; die Schleifgeräusche am Auto …; um nur bei diesen Beispielen zu bleiben: Es handelt sich hier um Geräusche; die hörende Personen sofort abstellen; wenn sie diese wahrnehmen und somit entsprechende Folgekosten oder Folgeschäden verhindern können. Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen stehen solchen Situationen oft hilflos gegenüber und haben dadurch nicht unerhebliche Mehrkosten; weil es an optischen Signalen der Geräte und Einrichtungen mangelt.

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Einführung eines Gehörlosen-Gesetzes und Gehörlosen-Geld

Eltern gehörloser Kinder haben Mehrkosten; weil gehörlose Spielkameraden weit entfernt wohnen; Spezialärzte und Einrichtungen (HNO; Akustiker; Logopädie) in der ganzen Stadt verteilt sind und eine Vielzahl an Terminen im Jahr stattfindet. Außerdem müssen mitunter Dolmetscherkosten übernommen werden oder die (hörenden) Eltern müssen selbst dolmetschen.

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Einführung eines Gehörlosen-Gesetzes und Gehörlosen-Geld

Als eine Form des Nachteilsausgleichs sollen gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen eine Art Gehörlosengeld erhalten; welches die Mehrkosten oder Ausgaben von Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen abdeckt; die eine hörende Person nicht hat.  Mehrkosten sind bspw. Verbrauchs- und Gebrauchsspuren; die im Kleinen anfangen und dann zu einer großen Sache ausarten. Die Abzugslüftung im Bad läuft die ganze Nacht; der Kochtopf schmilzt auf dem Herd; die unrund laufende Waschmaschine; die Schleifgeräusche am Auto …; um nur bei diesen Beispielen zu bleiben: Es handelt sich hier um Geräusche; die hörende Personen sofort abstellen; wenn sie diese wahrnehmen und somit entsprechende Folgekosten oder Folgeschäden verhindern können. Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen stehen solchen Situationen oft hilflos gegenüber und haben dadurch nicht unerhebliche Mehrkosten; weil es an optischen Signalen der Geräte und Einrichtungen mangelt.

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Einführung eines Gehörlosen-Gesetzes und Gehörlosen-Geld    In meine Betrieblichen Handwerker höre ich ein Nähmaschinen nicht Geräusche hören. Es wurden ein Defekte Elektronische Störung

Es fehlt Text Landesaktionsplan für ein Seminar Zertifikat; Kurs und Weiterbildung steht kein Begleitung Dolmetsch.

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Einführung eines Gehörlosen-Geld

Als Nachteilsausgleich sollen gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen eine Art Gehörlosengeld erhalten, welches die Mehrkosten oder Ausgaben von Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen abdeckt, die eine hörende Person nicht hat. Die über die Akustik absehbare Schäden können die hörende Personen im Gegensatz zu Gehörlosen noch vermeiden bzw. verringern.

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Gehörlosengeld für alle Hörgeschädigten

In einigen Bundesländern ist es schon im Umlauf, aber zu wenig. Wir benötigen Dolmetscher:innen für private Beratungen wie Rechtsanwalt; Bank etc. Dolmetscher sind teuer.

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Gehörlosengeld (Mehrfachnennung)

 

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Gehörlosengeld

Als eine Form des Nachteilsausgleichs sollen gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen eine Art Gehörlosengeld erhalten; welches die Mehrkosten oder Ausgaben von Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen abdeckt; die eine hörende Person nicht hat. Mehrkosten sind bspw. Verbrauchs- und Gebrauchsspuren; die im Kleinen anfangen und dann zu einer großen Sache ausarten. Die Abzugslüftung im Bad läuft die ganze Nacht; der Kochtopf schmilzt auf dem Herd; die unrund laufende Waschmaschine; die Schleifgeräusche am Auto …; um nur bei diesen Beispielen zu bleiben: Es handelt sich hier um Geräusche; die hörende Personen sofort abstellen; wenn sie diese wahrnehmen und somit entsprechende Folgekosten oder Folgeschäden verhindern können. Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen stehen solchen Situationen oft hilflos gegenüber und haben dadurch nicht unerhebliche Mehrkosten; weil es an optischen Signalen der Geräte und Einrichtungen mangelt.

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Einführung eines Gehörlosengeld es nach dem Beispiel andere Bundesländer wie z. B. BERLIN; NRW...

 

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betreff gehörlosgeld bitte auf 1000 euro mtl für jeder gehörlos. in frankreich bekommt gehörlos 1000 euro und italien auch. sowie usa bekommt 800 dollar mtl. erwünsche ich hier hamburg auch 1000 euro mtl.

 

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Auszahlung eines monatlichen Gehörlosengeldes

Damit werden komplizierte Antragsverfahren zur gesellschaftlichen Teilhabe tauber Menschen umgangen.  Schriftliche Anträge sind nicht barrierefrei und werden von tauben Menschen somit kaum genutzt

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Anspruch auf Gehörlosengeld

 

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100% barrierefrei für Gehörlosen und Gehörlosengeld für 100% Behinderten mit Nachweis GL

wir als Gehörlosen sollen einfacher Dolmetscher bekommen ohne komplizierte Anträge sowie Warterei . Im privaten Bereich kostenlos Dolmetscher zur Verfügung; auch sofort zur Stelle vor Ort dolmetschen;  HVV Ausfälle oder ähnliches mit separate Infos für Gehörlosen ( bisher nur über Lautsprecher ) ; Soll zukünftig für uns eine große Erleichterung geben; ohne Sackgasse

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Rentner Steuer abschaffen; Jobcenter prüfen Einkommen abschaffen; Autoversicherung muss halb Preis wegen selten Unfall; ich fördere Gehörlosengeld wie Rente wie Kriegsbeschädigung; Krankenkasse prüfen Einkommen abschaffen. Handy muss kostenfrei für Gehörlose. Auch Wohngeld prüfen Einkommen abschaffen. Ich fördere ab 70 Jahre  B - Behindertenausweis für Gehörlose; Gez Fernsehen muss kostenfrei. Ich wünsche ein gute Erfolg

 

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Teilhabegeld bzw. Gehörlosengeld

Blinde und andere behinderte Menschen kriegen Teilhabegeld bzw. Blindengeld. SIE SIND BEHINDERT WIE WIR GEHÖRLOSE! Und wir kriegen nichts mal Teilhabegeld oder Gehörlosengeld! Wir verlangen das ab sofort; es ist ungerecht! Wir erleben jeden Tag Barriere; sogar überall! Und keiner macht was dagegen.

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Organisationen von Veranstaltungen; Gremienarbeit und Ähnliches sollen auf einen Topf zurückgreifen; der die Kosten für Gebärdensprach- Dolmetschen; Schriftsprach-Dolmetschen und / oder andere Kommunikationshilfen übernimmt.

Hier sprechen wir von Vereinen; Parteien; Bildungseinrichtungen; die Veranstaltungen oder Seminare durchführen; welche Ehrenämter od. Gremienarbeit einfordern. Oft wird auch von gehörlosen od. hochgradig schwerhörigen Menschen erwartet; dass sie sich auch dort einbringen & ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Allerdings haben alle diese Organisationen eines gemein: Sie verfügen nicht über die finanziellen Ressourcen; um eine Teilhabe kommunikativ sicherstellen zu können. So können Gehörlose dementsprechend keinen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir fordern ein gesellschaftliches Budget; auf das alle diese Organisationen zurückgreifen können; um die Kosten für Gebärdensprach-, Schriftsprach-Dolmetscher* und / oder Kommunikationshilfen decken zu können.

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Kommunikationshilfen im privaten Bereich für gehörlose Menschen (Budget) Bis dato gibt es für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen keine flächendeckende Kostenübernahme für Gebärdensprach-Dolmetschen; Schriftsprach- Dolmetschen und / oder andere Kommunikationshilfen; dies gilt insbesondere für die gesellschaftliche Teilhabe. So können gehörlose Menschen bspw. beim Einkauf; bei Rechtsberatung; einem Bankgespräch; bei ehrenamtlichem Engagement usw. keine Erstattung der Kosten von Kommunikationshilfen erwarten und entsprechend können sie kaum an gesellschaftlichen und auch alltäglichen Ereignissen wirklich teilhaben. In diesem Zusammenhang sprechen wir deshalb die Forderung aus; dass jedem Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen mit dem Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis und unabhängig von seinem Einkommen- und Vermögensstatus ein monatliches Kontingent von 15 Stunden im Monat an Kommunikationshilfen frei zur Verfügung steht. (Mehrfachnennung)

Budget im privaten Bereich für gehörlose Menschen Wir brauchen ein monatliches Kontingent von 15 Stunden im Monat für Kommunikationshilfen; welche uns frei zur Verfügung steht. Das soll für alle Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen mit dem Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis und unabhängig von seinem Einkommen- und Vermögensstatus gelten. In begründeten Ausnahmefällen sollte es auch möglich sein; mehr als o.g. 15 Stunden zu erhalten. Nicht in Anspruch genommene Kontingente verfallen und können nicht in den Folgemonat übernommen werden.

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a) Kommunikationshilfen im privaten Bereich für gehörlose Menschen  b )Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Wegfall     der Einkommens- und Vermögensgrenzen

a) Wenn wir hier allgemein von Kommunikationshilfen sprechen; dann meinen wir Gebärdensprach- Dolmetscher*innen oder Schriftsprach- Dolmetscher*innen oder auch andere Hilfen; die eine Unterstützung für die Kommunikation bieten. Hierzu zählen wir auch Leistungen; die bspw. durch sogenannte Relays angeboten werden können; also Übersetzungs- oder Dolmetsch-Leistungen aus der Ferne mittels neuerer Technologien.  b) Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen unabhängig von vom Einkommen- und Vermögensstatus sein. Die wenigsten Gehörlosen verfügen über große Einkommen- oder Vermögensverhältnisse und der Aufwand der Prüfungen stehen oft nicht im Verhältnis zu den beantragten Leistungen.

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Kommunikationshilfen im privaten Bereich für gehörlose Menschen (Mehrfachnennung)

Wenn wir hier allgemein von Kommunikationshilfen sprechen; dann meinen wir Gebärdensprach-Dolmetscher*innen oder Schriftsprach-Dolmetscher*innen oder auch andere Hilfen; die eine Unterstützung für die Kommunikation bieten. Hierzu zählen wir auch Leistungen; die bspw. durch sogenannte Relays angeboten werden können; also Übersetzungs- oder Dolmetsch-Leistungen aus der Ferne mittels neuerer Technologien.

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Einsatz von Übersetzungen in die Gebärdensprache bei schriftlichen Verwaltungsakten

Es fehlt auch: - Polizei; Feuerwehr und Rettungsdienst - Gericht

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Gespräch mit Vermieter; Handwerker u.a.

Wohnen

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Weniger Bürokratie! Mehr Digitalisierung! Mehr Transparenz! Mehr Datenschutz! Aktuell fordern u.a. Integrationsämter und Behörden von uns etliche Unterlagen/Nachweise auf; die tief ins Privatsphäre eindringen; damit die Anträge bewilligt werden. Ich fordere auf; dass die Anträge künftig behördenübergreifend digital gestellt werden können. Und das die relevante Dokumente; um nachweisen zu können; dass man anspruchsberechtigt ist; in einem System abgespeichert ist. Ohne das die private Nachfragen (u.a. finanzielle Nachweise; private Fragen).

Menschen die keine Behinderung haben; erleben nicht wie es ist das Leben vom Behörden abhängig zu sein. Leider gibt es noch keine faire Nachteilausgleiche; ebenso keine Chancengleichheit. Oftmals weniger selbstbestimmt leben zu können. Ebenso erleben sie nicht; was es heißt lange zu warten bis die Anträge überhaupt bearbeitet zu werden.  Es ist schon mal vorgekommen; dass mein Antrag angeblich verschwunden ist. Die Folge war; dass meine Dienstleistende ungerne Aufträge annahmen; da mir noch keine Bewilligung vorlag.  Bei der Digitalisierung würde das nicht geschehen; denn dort könnte man transparent anzeigen; wann und ob der Antrag bearbeitet wird; sowie wann man mit der Antwort rechnen kann.

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Gebärdensprachkompetenz in Öffentlichen Dienst z.B. Polizei; Feuerwehr; Krankenhaus und ebenfalls Arztpraxen bzw. Therapeutische Einrichtungen

 Pflegekräfte; Sicherheitskräfte und Hilfskräfte müssen gebärdensprach- kompetent beherrschen. Ohne Kommunikationshürden.   

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2. Priorisierte Bearbeitung und Bewilligung der Anträge von Hausgebärdensprachkursen

Je nach Kostenträger zieht sich die Bearbeitung von Anträgen auf Hausgebärdensprachkursen über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten hin. Da es sich häufig bei den Betroffenen um hörbehinderte Kleinkinder hörender Eltern handelt; sollte die Bearbeitung dieser Anträge höchste Priorität haben. In der Sprachentwicklung; besonders in der kritischen Phase in den ersten Lebensjahren; zählt jeder Tag. Die Elbschule bietet LBG Kurse für Eltern an; viele Ämter lehnen daher die Anträge zum HGK ab; da sie der Annahme sind; dass sie den Hausgebärdensprachkursen gleichwertig seien. Das ist nicht der Fall. LBG ist keine Sprache. Das muss ändern! Darüber hinaus wird ein HGK im häuslichen Umfeld der Familie durchgeführt und ist damit sehr viel individueller auf die Bedürfnisse des Kindes und der Familie abgestimmt; als ein Kurs in der Elbschule

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Das Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit / außerschulische Jugendbildung kam in den Beteiligungsworkshops zu kurz. Ebenso die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung insgesamt. Hier sollten weitere Veranstaltungen zur Beteiligung angesetzt werden. Möglicher Weise sollten auch Träger der Jugendhilfe sowie Hamburger Jugendverbände eingeladen werden bzw. der Landesjugendring.   Inklusive Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SBG VIII kann nicht kostenneutral umgesetzt werden. Für die Kinder- und Jugendarbeit müssen entsprechend zusätzliche Haushaltsmittel bereit gestellt werden. Sonst läuft auch die Novellierung des SGB VIII ins Leere.

 

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Teilhabe zulassen Digitale Unterstützung zu finanzieren

 

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Subventionierte Gebärdensprachkurse für Dienstleister in Hamburg

Viele Angebote in der Stadt sind für gehörlose BürgerInnen nicht barrierefrei. Dienstleistern sollte ein Angebot unterbreitet werden kostenlos (oder mit einem Anreiz) an einem Gebärdensprachkurs teilzunehmen.  Wie schön es wäre; wenn bspw. ein gehörloser Bürger sich barrierearm ein Abo-Ticket bei der VHH am Schalter kaufen könnte.

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Selbstverwaltung nur auf Wunsch des Antragsstellers!

Anträge schreiben; warten auf die Antworten; ob diese bewilligt werden; wenn ja; dann muss man ein Konto eröffnen; und das auf eigene Kosten. Eine Selbstverwaltung für Menschen mit Behinderung ist soll keine Selbstverständlichkeit sein. Auch wir haben ein Leben und müssen oftmals (geschätzt) 20% unserer Zeit opfern (im verglich zu nicht-Behinderten Menschen); damit man den Alltag barrierefrei gestalten kann. Ich habe die Erfahrung gemacht; dass man mir vorwirft; ohne Nachweise; Geld unterschlagen zu haben. Ich finde das unfair und es kostet mir Kraft und Nerven. Es soll die Sachbearbeitende von der Behörde abwickeln. Es ist besser wenn der Kunde mit den Dienstleistende ein gutes Verhältnis und Vertrauen haben. Wegen Geld sollte das nicht scheitern. Daher ist es besser; wenn die Behörde Rechnungen von den Dienstleistende selbst begleichen statt die Antragstellende. Es sei denn die Antragstellende Person wünscht es von sich aus!

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Recht auf Kommunikationsassistenz für private Teilhabe am gesellschaftlichen Leben!

Z.B. bei Autoreparatur; Bank mit Beratung; Rechtsanwaltsberatung; Volkshochschul-Kurs und so weiter brauchen wir barrierefreie Kommunikation!

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Probleme mit der Schriftsprache Einsatz von Übersetzungen in die Gebärdensprache bei schriftlichen Verwaltungsakten Kommunikationshilfen im privaten Bereich für gehörlose Menschen (Budget)  

Fussball Station HSV Polizei; Feuerwehr und Rettungsdienst Minijobs akzeptieren und nicht gleich ablehnen wegen Behinderung

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Polizisten sollen Gebärdensprache lernen

 

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Polizei; Feuerwehr... müssen die Grundlagen der Deutschen Gebärdensprache können; um auch mit Tauben; Hörbehinderten Menschen in wichtigen Situationen kommunizieren zu können

 

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nochmal möchte ich betonen für alle Bereiche: die Forderung nach Leichter Sprache und Bilder zu den Texten

Informationen von bestehen Projekten für alle Bereiche einholen

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Mehr mit den Gehörlosen kontaktieren; was deren Wünsche sind bzw. Bedürfnisse.  Einfach denken; Gehörlose sind wie Hörenden; nur die Kommunikationsängste und Berührungsängste muss ein Ende haben.  Zuhören; Brücken gegenseitig bauen und miteinander diskutieren.

 

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Mehr Festangestellte von Gebärdensprachpädagogen / DGS*-Dozenten; die für die Stadt Hamburg behördenübergreifend arbeitet.    (*DGS= Deutsche Gebärdensprache)

Ihre Aufgabe ist nicht nur das Vermitteln der DGS, sondern auch die Aufklärung über die Gebärdensprache sowie Aufklärung über taube / gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Folgende Aufgaben könnte die Fachpersonen machen: - Beratung und Aufklärung über die Gebärdensprache und taube / gehörlose und hörgeschädigte Menschen mit Eltern; Pädagogen; Kollegen; Verwandten - Lehre von DGS - Linguistik der DGS - Frühförderung in den Kitas - Assistieren von Lehrern/Erzieher/Pädagogen etc. - Einzel- und Frühförderung anbieten - Prävention (Erwerb von Gebärdensprache soll ein Menschenrecht sein; da jeder Mensch ertauben könnte. Somit verhindert eher vermindert man Ängste und Sorgen.) - Öffentlichkeitsarbeiten - Ggf. politisch neutral beraten usw. Somit könnte die Stadt beweisen; dass Sie Inklusion ernstnimmt und eine Vorbildrolle einnimmt.  Dadurch würde die Stadt finanziell nachhaltig profitieren. (Ich bin kein Wirtschaftswissenschaftler; aber ich bin davon überzeugt, dass nachhaltig ist).

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Mehr Anerkennung für die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und mehr Förderungen für Forschung der Gebärdensprachen sowie taube bzw. hörgeschädigte Menschen. Die Gesellschaft kann sehr profitieren; wenn mehr Aufklärung über taube bzw. hörgeschädigte Menschen und Gebärdensprache erhalten.

Es gibt Studien, dass durch den Erwerb einer Gebärdensprache u.a. kognitive, visuelle Vorteile im Verlaufe des Lebens eines Menschen. D.h. je eher; desto besser. Jeder kann ertauben; wenn Gebärdensprachkenntnisse verfügt; dann eben Kommunikation in Gebärdensprache. Kein medizinische Eingriffe wie Cochlea-Implantaten (CI) oder Hörgeräte. Die technische Lösung ist nie perfekt und es gibt immer Risiken. Gebärdensprache zu erlernen tut nie weh; es bereichert eher einem; v.a. wenn man die schon im Kindesalter erwirbt!  Ich bin davon überzeugt; dass dann auch mehr Menschen dank der Erwerb von DGS persönlich stark bereichern. Wovon die Gesellschaft; aber auch Wirtschaft sehr profitieren könnte!

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Kommunikation in Gebärdensprache in Aufzügen Informationen im öffentlichen Raum  Akustische Informationen in Schriftform Klare Symbolsprache Öffentlicher Nahverkehr

 

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Klare Symbolsprache; da "Barrierefreiheit" oft nicht klar beschrieben wird: Bei Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen tauchen bei vielen Menschen die Symbole für blinde Menschen und Rollstuhlfahrer*innen auf - die ebenfalls Verbesserungsbedarf haben -; da diese Symbole vertrauter sind. Da werden Gehörlose (GL) und hochgradig schwerhörige Menschen vergessen; weil sie nicht sichtbar sind; jedoch stoßen sie in vielen Situationen ebenfalls auf große Barrieren.

Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.

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hamburg-barrierefrei

 

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GLVHHs über Landesaktionsplan

(16) Notruf- und Katastrophenwarnsystem / Notfall-Situationen in Gebärdensprache  Warnungen bei Hochwasser oder Bombenentschärfung; Sperrungen von Gebieten; Lautsprecheransagen - das als Beispiele für Barrieren; all das verpassen gehörlose Menschen.     Bis dato existiert für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen kein vollumfängliches Notrufsystem; ähnlich wie wir es für andere Bürger*innen mit den Notrufnummern 110 und 112 kennen. In Notfall-Situationen muss langwierig überlegt werden; wie dieser getätigt und wie Hilfe geholt werden kann. Dies kostet wertvolle Zeit im Kampf um Leben. Wir brauchen daher dringend ein Notruf- und Katastrophenwarnsystem; welches in der Lage ist; in Echtzeit schnell und einfach auf Textbasis und in Gebärdensprache zu kommunizieren.  Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser

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Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeitende der Verwaltung; z.B. Wie plane ich eine barrierefreie Veranstaltung.

 

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Einsatz von Übersetzungen in die Gebärdensprache bei schriftlichen Verwaltungsakten Ein generelles Problem von gehörlosen Menschen ist die Kompetenz ihrer Schriftsprache. Es ist nicht ihre Erstsprache und entsprechend stellen schriftliche Formulierungen oder das Verfassen von Texten eine große Herausforderung dar. Hier muss Abhilfe geschaffen werden; so dass gehörlose Bürger auch bei schriftlicher Kommunikation voll teilhaben können.

Viele Sachen sind schief gelaufen mit Verwaltung. Aufgrund Problem mit Schriftsprache.

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Ein generelles Problem von gehörlosen Menschen ist die Kompetenz ihrer Schriftsprache. Es ist nicht ihre Erstsprache und entsprechend stellen schriftliche Formulierungen oder das Verfassen von Texten eine große Herausforderung dar. Bspw. gilt das für das Ausfüllen des Kontaktformulars dieses Beteiligungsverfahrens. Es ist daher zu Erwarten; dass sich viele gehörlose Bürger an diesem Beteiligungsverfahren nicht beteiligen können. Hier muss Abhilfe geschaffen werden; so dass gehörlose Bürger auch bei schriftlicher Kommunikation voll teilhaben können. (Mehrfachnennung)

 

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Dolmetscheinsätze ohne Wartezeit

 

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Die Stadt Hamburg soll über den Bundesrat dahingehend mitwirken; dass der Satzteil "aus besonderem Anlass" im § 82 SGB IX gestrichen wird.

Hörbehinderte Menschen haben nach § 82 SGB IX die Möglichkeit; am sozialen Leben teilzuhaben; da die Kosten für die Kommunikationshilfen durch die Eingliederungshilfe übernommen werden. In der Praxis führt die Einschränkung "aus besonderem Anlass" im Gesetzestext immer wieder für einen willkommenen Anlass für die Behörden; solche Leistungen abzulehnen; da sie aus Sicht der Sachbearbeiter*innen nicht so wichtig wären. Damit wird jedes Recht auf soziale Teilhabe für hörbehinderte Menschen verbaut. Deshalb soll hier die Stadt aktiv werden.

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Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen unabhängig von vom Einkommen- und Vermögensstatus sein. Die wenigsten Gehörlosen verfügen über große Einkommen- oder Vermögensverhältnisse und der Aufwand der Prüfungen stehen oft nicht im Verhältnis zu den beantragten Leistungen.

 

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Die der Lautsprache folgende Schriftsprache ist ganz anders strukturiert als die Gebärdensprache und somit für viele Gehörlose schwer zu verstehen; da sie auch den Zugang zur Lautsprache nicht haben (können). Für sie ist und bleibt die Gebärdensprache der Erstzugang zu Informationen. Entsprechend gilt es; wichtige Informationen bei Webpräsenz in Gebärdensprache darzustellen. Neben der Darstellung in Gebärdensprache im Internet; sind auch die Kontaktseiten entsprechend zu gestalten; so dass Gehörlose dort auch in Gebärdensprache Informationen hinterlegen oder in Gebärdensprache kommunizieren können. Hier müssen entsprechende Relay-Dolmetsch-Dienste eingebunden werden.  Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg. (Mehrfachnennung)

 

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Der weiße Ring oder Polizei; es geht um einwandfreie Kommunikation; sie können sich mit Gehörlosen nicht kommunizieren.

 

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Das Bundesland Hamburg überarbeitet gerade seinen Landesaktionsplan (LAP). Der alte LAP ist noch von 2011 und hat bisher wenig bewirkt. Nun gibt es die Möglichkeit; als Bürger zum neuen LAP selbst Vorschläge zu machen. Die Frist läuft noch bis zum 30.11.2021

Es ist wichtig; dass möglichst viele gehörlose Bürger sich an diesem Verfahren beteiligen; so dass die Politik nicht sagen kann: “Das haben wir nicht gewusst” und es wieder Jahre dauert; bis eine Überarbeitung erfolgt. Wir müssen jetzt an dieses Thema ran gehen!

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Anträge zu vereinfachen und schnelle Unterstützung bekommen

 

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Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen) Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen unabhängig von vom Einkommen- und Vermögensstatus sein. Die wenigsten Gehörlosen verfügen über große Einkommen- oder Vermögensverhältnisse und der Aufwand der Prüfungen stehen oft nicht im Verhältnis zu den beantragten Leistungen. (Mehrfachnennung)

 

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A - Themenfeld “Alle Themen (Querschnittsthema)”  (1) Probleme mit der Schriftsprache  Ein generelles Problem von gehörlosen Menschen ist die Kompetenz ihrer Schriftsprache. Es ist nicht ihre Erstsprache und entsprechend stellen schriftliche Formulierungen oder das Verfassen von Texten eine große Herausforderung dar. Bspw. gilt das für das Ausfüllen des Kontaktformulars dieses Beteiligungsverfahrens. Es ist daher zu Erwarten; dass sich viele gehörlose Bürger an diesem Beteiligungsverfahren nicht beteiligen können. Hier muss Abhilfe geschaffen werden; so dass gehörlose Bürger auch bei schriftlicher Kommunikation voll teilhaben können.

 

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Entscheidungshoheit der/ des Klient*in bei Dolmetscheinsätzen

Bereits von der Corona-Pandemie und nun dadurch vermehrt; finden Dolmetscheinsätze online statt. Ämter; wie z.B. Integrationsämter; sehen darin eine Möglichkeit Kosten zu sparen; beispielsweise in Form des Wegfallens der Fahrtkosten. Die Entscheidung; ob ein*e Dolmetscher*in in Präsenz gebraucht wird oder nicht; muss (soweit es die Situation innerhalb der Pandemie zulässt) weiter seitens der Klient*innen getroffen werden dürfen.

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20 kostenlose Stunden im Monat Gebärdensprach- Dolmetsch (GSD)-Einsätze im privaten Bereich für jede Gehörlose (GL); unbürokratisch und ohne Einkommensnachweis!  Dafür müsste einen finanziellen Topf im Hamburger Finanzhaushaltsplan selbstverständlich bereit gestellt werden.

Z.B. sind an fast allen HH Bahnhöfen neue Aufzüge gebaut worden f. Gehbehinderte; auf vielen Fußwegen sind Taktile Bodenfliesen f. Blinde gelegt worden; so erlangen sie private Barrierefreiheiten . Die Gehörlose(GL) erhalten durch kostenlose GSD-Einsätze auch ihre private Barrierefreiheiten: ganz wichtig; z.B. bei Beratungen für größere Anschaffungen in Geschäften / Beratungen bei Banken; für Besuch an Volkshochschulen; auf Familienfeiern; da die meisten Familienangehörigen keine Gebärdensprache können und die GL meist traurig alleine rumsitzen; Veranstaltungen der Bürgerverein; Besuch als Gasthörer/in an der Uni; mit Nachbarn unterhalten; mit Notar/Rechtanwalt sprechen u.v.m. was für die Hörenden so selbstverständlich sind. Für beruflichen Bereich werden für GSD finanzielle Mitteln vom Integrationsamt-sehr bürokratisch + sehr umständlich + mühselig- gestellt. Man bedenke; dass die GL neben ihren beruflichen Alltag aber auch privaten Alltag haben; wo GSD erforderlich sind. Bis jetzt stoßen wir da immer auf Barrieren.

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Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen)

 2)Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen unabhängig von vom Einkommen- und Vermögensstatus sein. Die wenigsten Gehörlosen verfügen über große Einkommen- oder Vermögensverhältnisse und der Aufwand der Prüfungen stehen oft nicht im Verhältnis zu den beantragten Leistungen

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Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen) (Mehrfachnennung)

Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen unabhängig von vom Einkommen- und Vermögensstatus sein. Die wenigsten Gehörlosen verfügen über große Einkommen- oder Vermögensverhältnisse und der Aufwand der Prüfungen stehen oft nicht im Verhältnis zu den beantragten Leistungen.

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Das Bundesland Hamburg überarbeitet gerade seinen Landesaktionsplan (LAP). Der alte LAP ist noch von 2011 und hat bisher wenig bewirkt. Nun gibt es die Möglichkeit; als Bürger zum neuen LAP selbst Vorschläge zu machen. Die Frist läuft noch bis zum 30.11.   Es ist wichtig; dass möglichst viele gehörlose Bürger sich an diesem Verfahren beteiligen; so dass die Politik nicht sagen kann: “Das haben wir nicht gewusst” und es wieder Jahre dauert; bis eine Überarbeitung erfolgt. Wir müssen jetzt an dieses Thema ran gehen!  Es gibt ein Kontaktformular; wo diese Eingaben getätigt werden können. Der Link zum Kontaktformular lautet:

 

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Das Bildungsnetz Hamburg für Menschen mit Behinderung sollte stärker in Richtung "Nichts über uns - ohne uns!" gehen. Die Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe; welche vom Trägerbudget finanziert werden; sollten verpflichtet werden; das einmal eine Evaluation stattfindet. Ziel muss es sein; dass Ressource orientiert und Ressource übergreifend gearbeitet wird. In Zukunft müssen Fachexpert:innen mit Behinderung dazu geholt werden. Es fehlen Gebärdensprach-Informationsvideo mit Untertitel. Informationssymbole für Zugänglichkeit und für Barrierefreiheit fehlen in der Öffentlichkeitsarbeit. Es muss einmal im Jahr ein Zusammentreffen mit den Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe stattfinden; damit Menschen mit Behinderung ihre Bedürfnisse Richtung Bildung kommunizieren können. Damit Bildung gemeinsam gestaltet wird und nicht über Menschen mit Behinderung entschieden wird. Referent:innen sollten verstärkt Referent:innen mit Behinderung sein. Dies fördert/stärkt das Empowerment.

Es muss mehr transparent hierzu geben. Es muss überprüft werden; kommt das Angebot tatsächlich bei den Menschen mit Behinderung an. Haben die Menschen mit Behinderung Interesse oder nicht. Es muss gezielt hinterfragt werden; Informieren die Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe im Sozialraum die Menschen mit Behinderung. Es reicht nicht aus; wenn es auf der Homepage steht oder im Katalog steht. Oft erfahren die Menschen mit Behinderung davon nichts. Hierzu braucht es dringend Veränderungen im Sozialraum der Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe. Die Informationen müssen in leichter Sprache; unterstützende Kommunikation bis Deutsche Gebärdensprache vermittelt werden; welche ein Grundrecht der UN Behindertenrechtskonvention ist.

Familienplanungszentrum e.V.

Sicherstellung einer hamburgweiten und überregionalen Vernetzung sowie trägerübergreifender Zusammenarbeit

Die Träger stellen zeitliche Ressourcen für die Netzwerkarbeit zur Verfügung und unterstützen die benannten Personen bei ihrer Arbeit.


Vorschläge bis 18. August 2021

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Auftaktver- anstaltung

Vulnerable Gruppen (z.B. Menschen mit Fluchthintergrund, Trauma, Stresssyndrom, anderer ethnischer Zugehörigkeit, anderer Muttersprache,… und Behinderung) stark unterrepräsentiert, Bsp. behindertengerechte Einrichtungen in Flüchtlingslagern = Problem

 

Auftaktver- anstaltung

Menschen mit schweren, komplexen Behinderungen berücksichtigen, unabhängig vom Grad ihres Unterstützungsbedarfs (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung müssen zwingend in ALLEN politischen Feldern und Belangen mitgedacht werden.

 

Auftaktver- anstaltung

Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sind automatisch immer und durchgängig mit zu berücksichtigen

 

Auftaktver- anstaltung

Bsp: Maskenpflicht & Behinderung; Brandmeldeanlagen, die nur durch Alarmgebung funktionieren (kein Zwei-Sinne-Prinzip)

 

Auftaktver- anstaltung

Unterstützte Kommunikation ist dafür unerlässlich

 

Auftaktver- anstaltung

Das theoretische Recht auf Teilhabe muss auch praktisch umgesetzt werden

 

Auftaktver- anstaltung

Barrierefreiheit betrifft nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch Kommunikationsmöglichkeiten. (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Mehr leichte Sprache muss in der UN-BRK verankert werden. (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Barrierefreiheit muss zwingend auch im digitalen Bereich sichergestellt werden

 

Auftaktver- anstaltung

Keine Lösungen 'aufzwingen', sondern das Mittel der Wahl für Betroffene ermöglichen (z.B. Fahrradnutzung statt Rollstuhl auch an Orten wie Planten un Blomen, Bahnhöfen, Einkaufszentren etc.)

 

Auftaktver- anstaltung

Es braucht Maßnahmen mit Symbolcharakter

 

Auftaktver- anstaltung

Man darf die symbolische Wirkung gewisser Maßnahmen nicht unterschätzen.

 

Auftaktver- anstaltung

Verpflichtende Vorgaben definieren

 

Auftaktver- anstaltung

Regelungen müssen auch im privatwirtschaftlichen Sektor durchgesetzt werden

 

Auftaktver- anstaltung

Es müssen genügend finanzielle Mittel vorhanden sein, um spezielle Maßnahmen auch anbieten zu können bzw. müssen Maßnahmen für Menschen mit Unterstützungsbedarf auch leistbar sein

 

Auftaktver- anstaltung

Institutionen mit entsprechenden Finanzmitteln ausstatten

 

Auftaktver- anstaltung

Klare, konkrete Zielformulierung & spezifische Umsetzungsmaßnahmen

 

Auftaktveranstaltung

… denn sonst droht das Projekt an einer großen undifferenzierten Ansammlung von Partikularproblemen zu scheitern (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

„Die Trägereinrichtungen bekommen das Geld, die Betroffenen sind wir.“

 

Auftaktver- anstaltung

 klare Zielvereinbarungen nötig

 

Auftaktveranstaltung

Möglichst rasche Umsetzung – Verzögerungen gehen auf Kosten der Lebensqualität der Menschen

 

Auftaktver- anstaltung

Die Umfrage zum Beteiligungsprozess ist zwar in leichter Sprache, der hinterlegte Link führt aber zum Landesaktionsplan nicht in leichter Sprache

 

Auftaktver- anstaltung

Austausch & Kommunikation ist essenziell

 

Auftaktver- anstaltung

Gegenseitige Lern- und Entwicklungschancen ausnutzen

 

Auftaktver- anstaltung

Ich bin davon überzeugt, dass Teilhabe nur durch Orte und Kontakt funktioniert. (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Auch im Rahmen des Beteiligungsprozesses müssen entsprechende Assistenzleistungen und Formate zur Verfügung gestellt werden, um die Beteiligung der Betroffenen möglich zu machen

 

Auftaktver- anstaltung

Ich sage mal für jemanden, der nicht so konzentrationsstark ist, ist eine Veranstaltung von 17:00 Uhr 20:00 Uhr anstrengend. Solche Rahmenbedingungen tragen nicht zu Beteiligung bei. (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Viel Austausch mit Menschen mit Behinderung selbst: Es besteht der große Wunsch, gehört zu werden.

Nicht über uns, sondern mit uns sprechen (TN)

Formular / Email

Mehr Möglichkeiten zum Kennenlernen von Partner*innen ("Partnerbörse" etc.)

 

Auftaktver- anstaltung

Dolmetscher:innen für taubblinde Menschen

 

Auftaktver- anstaltung

mehr Unterstützung von Eltern von Betroffenen

es gibt noch zu viel Angst vor dem Thema Inklusion; Eltern von Betroffenen müssen sich einsetzen und haben noch wenig Unterstützung an ihrer Seite;

Auftaktver- anstaltung

Kinder- und Jugendarbeit wird bisher nicht inklusiv gedacht (sowohl im Freizeitbereich als auch bei Ferienprogrammen keine barrierefreien Angebote; Zugangsmöglichkeiten hängen ab vom Engagement der Eltern; es fehlt an Förderprogrammen;

 

Auftaktver- anstaltung

Menschen mit geistiger Behinderung, psychischen und chronischen Erkrankungen sollten mehr Präsenz im LAP finden;

 

Auftaktver- anstaltung

Bessere Kommunikation wo und wie man sich beteiligen kann, viele Möglichkeiten sind unbekannt.

 

Auftaktver- anstaltung

Für Menschen, die im privaten Umfeld nicht betroffen sind, sind Menschen mit Beeinträchtigung zu wenig sichtbar; wir wissen oft gar nicht, wie viele Betroffene es in Hamburg gibt.

 

Formular / Email

Gebärdensprach-Dolmetscher-Pool in Hamburg

 

Formular / Email

Neben jeder Telefonnummer eine Mailadresse. Die meisten hörbehinderten Menschen können keine Gebärdensprache. Trotzdem werden sie nicht berücksichtigt.

Alle Veranstaltungen mit Untertiteln

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Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe; die für alle Kinder und Jugendlichen in Hamburg zuständig ist.

Bisher ist es so; dass für Kinder mit einer Behinderung die Eingliederungshilfe zuständig ist. Dies führt u.a. dazu; dass Kinder ohne Behinderung; die zu ihrem Schutz aus ihrer Herkunftsfamilie genommen werden; durch das Jugendamt erfolgreich in Pflegefamilien vermittelt werden. Deren Geschwister mit einer Behinderung werden dagegen von der Eingliederungshilfe meist sofort in speziellen Behinderten-Heimen untergebracht;

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Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe; die für alle Kinder und Jugendlichen in Hamburg zuständig ist

Unser Pflegekind hat viele Geschwister. Alle wurden zu ihrem Schutz früh aus der leiblichen Familie genommen. Fast alle wurden durch das Jugendamt erfolgreich in Pflegefamilien vermittelt. Nur eines nicht. Es war von Geburt an schwerbehindert. Damit war nicht die Jugendhilfe; sondern die Eingliederungshilfe dafür zuständig; das Geschwisterkind unterzubringen. Es lebt seitdem in einem Heim für schwerbehinderte Kinder. So geht es vielen behinderten Kindern; die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie groß werden können. Das muss sich dringend ändern. Die UN-BRK sieht vor; dass jedes Kind das Recht auf Familie hat!

Online-Formular

Besserer Schutz(raum) vor Reizüberflutung im öffentlichen Raum

 

Online-Formular

Leichterer Zugang zu Gebärdendolmetschern

 

Online-Formular

Zusätzliches Personal im Versorgungsamt einstellen

die Bearbeitung dauert zu lange

Online-Formular

Beim Versorgungs- + Integrationsamt mehr Gutachterprüfungen

 

Online-Formular

Übernahme von Dolmetschergebühren (Mehrfachnennung, insb. Gebärdendolmetscher)

 

Online-Formular

Spezielle Kommunikationswege für Hörgeschädigte als Alternative zum Telefon

 

Online-Formular

Bessere Informationen über Menschen mit Hörbehinderung

 

Online-Formular

Bürokratieabbau für ehrenamtliche Betreuer

 

Online-Formular

Mehr Unterstützung für Geschwister von Menschen mit Behinderungen

 

Online-Formular

Bereits ab Schwangerschaft eine Assistenz für Familien, die ein Kind mit Behinderung erwarten.

 

Online-Formular

Mehr direkte Beteiligung von Kindern mit einer Beeinträchtigung (ohne Einfluss der Eltern)

 

Online-Formular

Staatliche Zuwendungen etc. sollten an die Bedingung geknüpft werden, dass die Zuwendungsempfänger ihre Angebote inklusiv gestalten.

 

Online-Umfrage

Leichterer Zugang zu Gebärdendolmetschern

 

Online-Formular

Überprüfung und Nachbesserung des Angebotes unterstützter Kommunikation im außerschulischen Bereich

 

Online-Formular

Mehr Unterstützung für Spätertaubte

Es werden oftmals Mitschriften und Schriftdolmetschung benötigt, da die Gebärdensprache nicht ausreichend hilft. Das geht vielen Spätertaubten und Altersschwerhörigen so! Schriftdolmetschung und Gebärdensprach-Dolmetschung müssen gleichwertig und auch in allen Gesetzen und Verordnungen gleich explizit benannt sein und die Kosten sollen übernommen werden

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Behinderte Menschen z.B. in Öffentlicher Werbung bevorzugen um das Gesamtbild zu erweitern.

 

Formular / Email

Veranstaltungen von und mit Behinderten entwickeln um in den Stadtteilen Aufmerksamkeit und Interesse zu entfachen.

 

Online-Umfrage

bessere Koordination von Verwaltungsleistungen und feste Ansprechpartner

 

Online-Umfrage

Barrierefreie Informationen aus Politik, Gesellschaft, Kultur etc., z.B. mit Vorlesefunktion, wenn man nicht lesen kann.

 

Online-Umfrage

Die Kommunikation mit Behörde muss vereinfacht werden, es sollte weniger Bürokratie geben

 

Online-Umfrage

Abbau von Bürokratie und Verringerung und Vereinfachung der (regelmäßig)  zu stellenden Anträge

Der Bürokratieaufwand ist zu hoch

Online-Umfrage

In großen Gebäuden hilft zur besseren Orientierung eine farbliche Kennzeichnung der Flure

 

Online-Umfrage

In Hamburg sollte ebenfalls das Gehörlosengeld eingeführt werden (gibt es bereits in anderen Bundesländern)

 

Mehr Informationen


Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

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