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Mit uns! Inklusion gestalten. Maßnahmenvorschläge Gesellschaft - Teil 4

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Vorschläge zum Thema Persönlichkeits- und Schutzrechte, Selbstbestimmung

Maßnahmenvorschläge Gesellschaft - Teil 4

Vorschläge bis 28. Januar 2022

Vorschlagsform
Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan
Weitere Erläuterung des Vorschlags

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dass ärztliche Stellungnahmen; die eine besondere Schutzbedürftigkeit resp. Behinderung von Geflüchteten darlegen; auch vom BAMF und anderen Institutionen angemessen berücksichtigt werden. Die Menschen sind auf Grund einer Erkrankung und/oder Behinderung oft nicht in der Lage; ihre Situation zu beschreiben. Die Mitarbeiter des BAMF müssen besser qualifiziert werden; um zu ermessen; welche Folgen die Beeinträchtigungen für die Aussagen und das Verhalten der Geflüchteten haben.

Die EU-Verfahrensrichtlinie 2013/33/EU hat Garantien für schutzbedürftige Flüchtlinge festgelegt. Sie sieht explizit vor; dass Asylsuchende; die besondere Verfahrensgarantien benötigen; eine angemessene Unterstützung erhalten; um die Voraussetzung dafür zu schaffen; dass sie das Asylverfahren effektiv in Anspruch nehmen können. Die Behörde für Inneres und Sport sollte verpflichtet werden; bei einem abgelehnten Asylantrag oder drohender Abschiebung ärztliche Stellungnahmen anzuerkennen und zugunsten der schutzbedürftigen Asylsuchenden Menschen zu berücksichtigen. Zusätzlich sollte der Hamburger Senat auf die Verfahrensweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einwirken und dafür sorgen; dass ärztliche Stellungnahmen bei der Anhörung anerkannt und als Entscheidungshilfe berücksichtigt werden.

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Kostenübernahme für das Erlernen der Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren hörende Eltern.

 

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Kostenlose Gebärdensprach-Kurse für Hörende  Alle Menschen; die unmittelbar mit Gehörlosen oder hochgradig Schwerhörigen zu tun haben; sollen kostenlose Kurse in Gebärdensprache erhalten. (Mehrfachnennung)

Wir sprechen oft von Inklusion; erkennen aber gerade am Beispiel von gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen; dass diese oft nicht einfach umzusetzen ist. Nur mittels Gebärdensprach-Dolmetscher*innen; Schriftsprach-Dolmetscher*innen oder anderen ähnlichen Kommunikationshilfen kann die kommunikative Einbindung von gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erfolgen. Denn im unmittelbaren sozialen Umfeld - seien es Angehörige; Kolleg*innen; Lehrer*innen; Mitschüler*innen; Eltern von Mitschüler*innen; Kommiliton*innen - muss es ebenfalls möglich sein; dass dieses Personenumfeld zumindest ein rudimentäres Grundverständnis von Gebärdensprache und einen entsprechenden Zugang zu dieser Sprache hat. Nur so sind Gespräche untereinander möglich und das soziale Miteinander zu gehörlosen und hochgradig schwerhörige Menschen wird auf diese Weise erleichtert.

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Gebärdendolmetscher vor Ort bei Behörden, Rathaus

 

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(18) Ausübung von Ehrenamt >> Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX Gehörlose Menschen; die ein Ehrenamt ausüben; werden durch den § 78 Absatz 5 SGB IX stark benachteiligt; wenn es dort heißt; dass “...die notwendige Unterstützung [...] hierbei vorrangig im Rahmen familiärer; freundschaftlicher; nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden [soll].” Denn professionelle Kommunikationsunterstützung kann so nicht erbracht und erwartet werden; so dass nie eine Kommunikation auf Augenhöhe entsteht. (Mehrfachnennung)

 

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Kommunikationshilfen im privaten Bereich für gehörlose Menschen (Budget)

- Meine Nachbarn haben jährlich einen Treffen organisiert; um uns kennenzulernen. Ich habe dies immer abgesagt, weil ich gehörlos bin. Daher benötige ich dieses Budget !!! - Für die Bankgespräche benötige ich Dolmetscher !!! - Beim Autokauf auch !!! usw;

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Probleme mit der Schriftsprache (Mehrfachnennung)

Ein generelles Problem von gehörlosen Menschen ist die Kompetenz ihrer Schriftsprache. Es ist nicht ihre Erstsprache und entsprechend stellen schriftliche Formulierungen oder das Verfassen von Texten eine große Herausforderung dar. Bspw. gilt das für das Ausfüllen des Kontaktformulars dieses Beteiligungsverfahrens. Es ist daher zu Erwarten; dass sich viele gehörlose Bürger an diesem Beteiligungsverfahren nicht beteiligen können. Hier muss Abhilfe geschaffen werden; so dass gehörlose Bürger auch bei schriftlicher Kommunikation voll teilhaben können.

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Möglichkeit Anzeigen in der Online Polizeiwache in Gebärdensprache aufzugeben

Die Online Polizeiwache muss barriereärmer werden. Gebärdensprache Menschen möchten im gleichen Maße informiert und handlungsfähig sein. Dazu braucht es Übersetzungen der Texte in Gebärdensprache und die Möglichkeit auch Anzeigen in Gebärdensprache aufzugeben.

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Implementierung adäquater Assistenz- und Begleitungsstrukturen zur Sicherstellung des Zugangs zu und der Teilhabe an Leistungen und Angeboten für Geflüchtete mit Behinderungen. Im Sinne einer Sicherstellung eines Mindestmaßes an unabhängiger Lebensführung (Art.19 UN-BRK) ist eine Struktur zu entwickeln; die rechtsverbindlich diese Bedarfe abdeckt und Teilhabe ermöglichend wirkt.  Die Freie und Hansestadt Hamburg wird darüber hinaus aufgefordert; sich auf Bundesebene für ein allgemeines Recht auf Einführung einer Assistenz-/ Begleitungsstruktur für Geflüchtete mit Behinderung einzusetzen.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland mit besonderen Barrieren konfrontiert. Von den kurzen Zeiträumen zur Anhörung; der Relevanz medizinischer Atteste u. den selten barrierefreien Beratungs- u. Versorgungsangeboten sind sie bes. betroffen u. gleichzeitig in bes. Weise auf verschiedenartige Angebote angewiesen. Die oftmals problematische Unterbringungssituation verunmöglicht dabei Zugang und Teilhabe an gesundheitlichen Angeboten; rechtlicher Beratung; anwaltlicher Beistandschaft; Nutzung des ÖPNV; Anbindung zum Sozialraum; .. . Ein Grund dafür ist die fehlende Möglichkeit einer angemessenen Assistenz-/ Begleitungsstruktur. Insbesondere in den Sammelunterkünften kann die dort angebotene Verweisberatung die Bedarfe dieser Menschen nicht decken. Ehrenamtliche Arbeit bietet keine Lösung. Sie positioniert die Betroffenen einseitig als Empfänger:innen von Hilfe; reproduziert Abhängigkeit; verhindert Empowerment u. kann nicht als adäquate Lösung betrachtet werden.

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Gehörlose Menschen; die ein Ehrenamt ausüben; werden durch den § 78 Absatz 5 SGB IX stark benachteiligt; wenn es dort heißt; dass “...die notwendige Unterstützung [...] hierbei vorrangig im Rahmen familiärer; freundschaftlicher; nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden [soll].” Denn professionelle Kommunikationsunterstützung kann so nicht erbracht und erwartet werden; so dass nie eine Kommunikation auf Augenhöhe entsteht.

 

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Ausübung von Ehrenamt >> Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX (Mehrfachnennung)

Gehörlose Menschen; die ein Ehrenamt ausüben; werden durch den § 78 Absatz 5 SGB IX stark benachteiligt; wenn es dort heißt; dass “...die notwendige Unterstützung [...] hierbei vorrangig im Rahmen familiärer; freundschaftlicher; nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden [soll].” Denn professionelle Kommunikationsunterstützung kann so nicht erbracht und erwartet werden; so dass nie eine Kommunikation auf Augenhöhe entsteht.

Formular/E-Mail

UN Konvention endlich umsetzen

 

Vorschläge bis 18. August 2021

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Auftaktver- anstaltung

Die UN-Recht müssen praktisch berücksichtigt werden

Die Umsetzung der UN-BRK bleibt aus; Es gibt theoretisch Rechte, jedoch werden diese faktisch häufig übergangen.

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Einrichtung einer unabhängigen Rechtsberatungsstelle in direkter Nähe oder besser auf dem Gelände der zentralen Erstaufnahme, die den niederschwelligen und barrierefreien Zugang insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ermöglicht und den Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-BRK gerecht wird.

Der Zugang für neu angekommene Geflüchtete muss von Beginn des Asylverfahrens an durchgehend gewährleistet sein und dafür muss ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden (Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU  Art. 18 Satz 2, Art. 21 und 22 sowie UN-BRK Art. 9, Zugänglichkeit). Mitarbeiter*innen von Fachorganisationen und Beratungs- und Unterstützungsstellen bzw. -strukturen sind an der Planung und Einrichtung der unabhängigen Rechtsberatungsstelle zu beteiligen und ihnen sowie Mitarbeiter*innen von NGOs ist dauerhaft ein freier Zugang zu den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete zu gewähren. Die Kosten für die unabhängige Rechtsberatungsstelle sind von der Freien und Hansestadt Hamburg zu übernehmen.

Auftaktver- anstaltung

Geflüchtete müssen im zweifachen Sinne teilhaben: an der Kultur im fremden Land und an der Kultur der Menschen ohne Behinderung.

Eingliederungshilfen sind überwiegend an Aufenthaltstitel gebunden, hinzukommen Sprachbarrieren. Im Ergebnis ist der Zugang zu Teilhabeunterstützung unglaublich oft verwehrt bzw. erschwert und in der Praxis abhängig von beharrlichen Helfer:innen, Härtefallregeln und einer weiten Auslegung der Ermessensspielräume.

Formular / Email

Umgestaltung der zentralen Erstaufnahme im Hinblick darauf, dass für in Hamburg ankommende Geflüchtete von Beginn an eine menschenwürdige Wohnunterbringung gewährleistet wird, in der sie zuerst einmal ankommen und ohne Lärm, Störungen der Nachtruhe, Stress, Aggressionen unter den Bewohner*innen und beständiger Unsicherheit zur Ruhe kommen können.

Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sind bei der Wohnunterbringung zu berücksichtigen. Perspektivisch sollte die zentralen Erstaufnahme in Hamburg in zentraler Lage, in der eine gute Infrastruktur von Beratungsstellen und Unterstützer*innenstrukturen und eine gute medizinische Versorgungsstruktur vorhanden ist, unter Berücksichtigung der obengenannte Aspekte eingerichtet werden. In dem Fall, dass zunächst die zentrale Erstaufnahme und dezentrale Erstaufnahmeeinrichtungen weiter,  wie in Hamburg weiterhin als Sammelunterkünfte betrieben werden, muss den betroffenen Personen dabei auf Basis von §49 Absatz 2 AsylG eine Aufhebung der Wohnverpflichtung ermöglicht und angemessener Wohnraum bereitgestellt werden. Schulung der Mitarbeiter*innen der zentralen und dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen, insbesondere der Sozialarbeiter*innen und des Sicherheitspersonals, hinsichtlich der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.

Formular / Email

Neuausrichtung und -strukturierung der Asylverfahrensschritte in der zentralen Erstaufnahme in Anlehnung an die Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU (Art. 18, Art. 21 und 22) und der UN-BRK (Art. 9, Zugänglichkeit; Art. 25, Gesundheit; Art. 26, Habilitation und Rehabilitation) unter der Prämisse, Menschen, die behindert werden, als Träger*innen unveräußerlicher Rechte anzuerkennen und auf den Abbau teilhabebeschränkender  Barrieren hinzuwirken.

 

Auftaktver- anstaltung

Plattformen schaffen, auf denen gegenseitiger Austausch stattfinden kann, um bereits vorhandene Lösungsansätze/Ideen zu nutzen

 

Formular / Email

Bewusstsein und Verständnis verstärken für die Bedürfnisse von Menschen mit Handicaps - nicht nur bei öffentlichen Einrichtungen, sondern sowohl auch bei den Einrichtungen und Institutionen, die staatlich gefördert werden (Museen, Theater etc.) als auch bei den Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einzelhandel,  Kreditinstitute)...die Hamburgische Eindämmungsverordnung z.B. gilt für ALLE (so steht es dort zumindest), jedoch werden die Ausnahmen nach § 8 der Verordnung nicht beachtet und den Menschen - z.B. mit (nicht ansteckenden) Vorerkrankungen - der Zutritt und damit die Teilhabe (kultureller, bildungspolitischer bzw. eigenverantwortlicher Art) verweigert. Dies ist nicht akzeptabel und es sollten Maßnahmen (Aufklärungskampagnen, Bindung von Zuwendungs-/Unterstützenden Hilfen etc.) dagegen ergriffen und zukünftig sichergestellt werden. Gern auch eine gesetzliche Regelung/Folge bei Nichtbeachtung der Teilhabe-Sicherung schaffen!!

 

Auftaktver- anstaltung

Für Geflüchtete mit Behinderung braucht es Feststellungsverfahren und angemessene Unterbringung

 

Auftaktver- anstaltung

Anpassung der rechtlichen Bedingungen/ Anweisungen an Fachämter und/oder niedrigschwellige Hilfen, die außerhalb von Eingliederungshilfe von Geflüchteten angefragt werden können

 

Auftaktver- anstaltung

Geflüchtete von Anfang an barrierefrei über ihre Rechte informieren.

 

Formular / Email

Förderung der sozialen Teilhabe

Stärkung der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen/Akteure wie z. B. Einrichtungen/ Akteure der Behindertenhilfe (z. B. Interessensvertretungen; Behindertenhilfe; kommunale Gesundheitsdienste

pro familia Landesverband Hamburg e.V.

Mehr Möglichkeiten der sexualpädagogischen / sexualmedizinischen Beratung in Fachberatungsstellen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung benötigen: - einen niedrigschwelligen, barrierefreien Zugang zu den Beratungsstellen mit Willkommenskultur - Informationsmaterial in leichter Sprache oder haptisch gut erfassbares Material - gut fortgebildete Berater*innen mit Zeitkapazitäten und ausreichender Personaldecke - eine gute Vernetzung der Infrastruktur für Menschen mit Behinderung, damit aufeinander verwiesen werden kann

Online-Umfrage

Menschen mit Behinderungen als „Fachleute in eigener Sache“ mehr einbeziehen

 

Online-Umfrage

Mehr leichte Sprache

 

Online-Umfrage

Bewusstseinsbildung von Menschen ohne Behinderungen mehr fördern, mehr aufklären

Vor allem muss die Bewusstseinsbildung stärker für nicht sichtbare Behinderungen erfolgen (Mehrfachnennung)

Online-Umfrage

Sensibilisierung von Menschen mit Behinderung für den Umgang mit Menschen ohne Behinderung

 

Online-Formular

Bewusstseinsbildung der Gesellschaft über die Einschränkungen von Menschen mit Autismus

 

Online-Formular

Förderung eines Austausches von Menschen mit und ohne Behinderung

 

Online-Formular

Es muss mehr Unterstützungen für gleichgestellte Personen (GdB <50) geben

 

Online-Formular

Informationen und Angebote sollen auch in nicht digitaler Form angeboten werden

 

Formular/Email

Gleichberechtigung

Gleichberechtigung in allen Menschlichen Angelegenheiten.

Formular / Email

Mehr Beteiligung für Menschen mit Migrationshintergrund; sozial schwache Familien; Alleinerziehende; die Kinder mit Behinderungen haben. Für diese Menschen fehlen in der Politik und in Institutionen; wo Entscheidungen getroffen werden; repräsentative Vertreter. Es ist wichtig; mit diesen Menschen zu diskutieren und sie in Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Hierbei geht es u.a. um die   - Weiterentwicklung der Hilfesystem (einfache Sprache; einfacher Zugang zu Informationen)  - Teilhabe; Selbstbestimmung - Entgegenwirken von Diskriminierung  - Mehr Entwicklungsmöglichkeiten für einen kontinuierlichen Prozess der Persönlichkeitsentwicklung / Resilienz; Selbstfürsorge; Psychische Gesundheit für Eltern; kultursensible Möglichkeiten insbesondere für Migrantinnen mit behinderten Kindern. Wege aufzuzeigen; um unsichtbare Barrieren abbauen zu können. Wenn es Eltern nicht gut geht; geht es den Kindern auch nicht gut.

 

Formular / Email

Mehr Beteiligung für Menschen mit Migrationshintergrund; sozial schwache Familien; Alleinerziehende; die Kinder mit Behinderungen haben. Für diese Menschen fehlen in der Politik und in Institutionen; wo Entscheidungen getroffen werden; repräsentative Vertreter. Es ist wichtig; mit diesen Menschen zu diskutieren und sie in Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Hierbei geht es u.a. um die   - Weiterentwicklung der Hilfesystem (einfache Sprache; einfacher Zugang zu Informationen)  - Teilhabe; Selbstbestimmung - Entgegenwirken von Diskriminierung  - Mehr Entwicklungsmöglichkeiten für einen kontinuierlichen Prozess der Persönlichkeitsentwicklung / Resilienz; Selbstfürsorge; Psychische Gesundheit für Eltern; kultursensible Möglichkeiten insbesondere für Migrantinnen mit behinderten Kindern. Wege aufzuzeigen; um unsichtbare Barrieren abbauen zu können. Wenn es Eltern nicht gut geht; geht es den Kindern auch nicht gut.

Eine kultursensible Begegnungsstätte für Menschen mit Migrationshintergrund rund um Das Thema Behindertenhilfe anzubieten.

HGSP Hamburgische Gesellschaft für soziale Psychiatrie e. V.

„Unsichtbar“ Barrierefreiheit verwirklichen – Teilhabe ermöglichen für Menschen mit psychischer Erkrankung und Behinderung

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot zielt ab auf die besondere Situation psychisch erkrankter Menschen. Zur Verwirklichung der Rechte und Ansprüche auf vollumfängliche Teilhabe im Verständnis der UN-BRK sowie des BTHG kämpfen psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige aber auch die Interessenvertretung der Selbsthilfe häufig gegen „unsichtbare“ Barrieren. Konfliktäre, „vorbelastete“ Beziehungen innerhalb der Lebenswelten der betroffenen Menschen verhindern eine zielführende, problemlösende Herangehensweise für Betroffene, Angehörige und Profis gleichermaßen. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen legitimen Rechtsanspruch und „eigenverschuldeter“ Problemlösestrategie. Die Umsetzung eines von Selbstbestimmung und Teilhabe geprägten Lebens im Umfeld des Wohnens, der Arbeit sowie der Freizeit- du Beziehungsgestaltung stellt hohe kommunikative Anforderung denen Menschen mit psychischer Erkrankung häufig nicht gewachsen sind. Hier setzt das Projekt an und ermöglicht Betroffenen Menschen, Angehörigen und beauftragten Profis aus dem sozialtherapeutisch-medizinischem Umfeld gleichermaßen eine niedrigschwellige Anlaufstelle. Diese barrierefrei und offen gestaltete Leistung vereint Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus einem Peer-Verständnis und ermöglicht psychisch erkrankten Menschen eine solidarische Krisenberatung.

 

Mehr Informationen


Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

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