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Mit uns! Inklusion gestalten. Maßnahmenvorschläge Wohnen und Verkehr - Teil 1

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Vorschläge zum Thema Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Maßnahmenvorschläge Wohnen und Verkehr - Teil 1

Vorschläge bis 28. Januar 2022

 Vorschlagsform
Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan
Weitere Erläuterung des Vorschlags

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Festlegung von "Zielquoten" für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2 in den Quartieren (z.B. 10% barrierefrei; 2% rollstuhlgerecht)

Wie viele barrierefreie Wohnungen fehlen? Vor 7 Jahren hieß es seien rund 50.000. Die (Weiter-)Entwicklung der Wohnquartiere muss die Bedarfslage in Hamburg berücksichtigen.

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Wohnungsunternehmen und Investoren zum Bau von R-Wohnungen verpflichten und das Verfahren zur Belegung mit der Wohnungswirtschaft diskutieren und optimieren.

Wohnungsunternehmen meiden i.d.R. den Bau von R-Wohnungen. Die Gründe dafür sollten mit ihnen erörtert und ggf. ein vereinfachtes Verfahren erarbeitet werden.

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Bei der Planung von neuen Stadtquartieren und größeren Bauvorhaben grundsätzlich frühzeitig die Wohlfahrtspflege beteiligen und gemeinsam inklusive Wohnangebote und eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur entwickeln (analog Holstenquartier).

Verfahren für ein "integriertes Wohnungsbauprogramm" und eine kooperative Quartiersentwicklung entwickeln. Wie sind die Zugänge, wann wird mit welchen sozialen Trägern gesprochen? Es braucht eine Plattform, auf der sich Träger der Wohlfahrtspflege einzeln oder als Verbund zusammen mit Wohnungsunternehmen an Konzeptausschreibungen beteiligen können.

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Den barrierereduzierten Standard im Neubau nach IFB erhöhen, z.B.: in allen Räumen eine Bewegungsfläche von 1m x 1m nachweisen und Wohnungseingangstür sowie Duschbereich OHNE Schwellen.

Bauen im "Design for all": Die Wohnungen müssen für den gesamten Lebenszyklus geeignet sein. Das ist kein Luxus sondern eine Notwendigkeit.

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Bei der IFB eine Stelle einrichten, die prüft, dass geförderte barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen tatsächlich der DIN 18040-2 entsprechen. Zudem sollte in der Förderrichtlinie darauf hingewiesen werden; dass auch das Zwei-Sinne-Prinzip sowie die kontrastreiche Gestaltung umgesetzt wird.

In der Planung z.B. darauf achten, dass Bewegungsflächen in allen Räumen nachgewiesen werden (auch Schlafzimmer).

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Es gibt viel zu wenig barrierefreien Wohnraum was die Selbstbestimmtheit vieler mobilitätseingeschränkter Menschen einschränkt und zwar in der Form das sie nicht allein leben können oder gemeinsam, weil z.B. Türen sich nicht selbständig oder per Taster öffnen können. Selbst öffentliche Wohnungsbaugesellschaften kommen nur zögerlich solchen Umbauanfragen nach. Die Umsetzung selbst wenn es z.B. wie eine Krankenkasse für Umbauten gibt, dauert viel zu lange. Grundsätzliche Forderung nach Barrierefreiheit für den öffentlich geförderten Wohnungsbau; Prämien erfahren für private Bauherren, wenn barrierefreier Wohnraum zur Verfügung gestellt wird! Bezahlbaren Wohnraum auch für schwerbehinderte Sozialhilfeempfänger!

 

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Mehr Rechte und Selbstbestimmungsrecht für Menschen mit Einschränkungen in Wohngruppen. Mehr Personal in Wohngruppen für die Umsetzung Eigenständigkeit und; Selbstbestimmtheit Innerhalb der Wohngruppengemeinschaft

Z.B. wenn jemand an einem Tag etwas vor hat, sollte es nicht heißen du kannst nicht teilnehmen weil zu wenig Personal da ist. Ein Mindest- Anwesenheitspflicht im Verhältnis / Bewohner / Personal sollte vorhanden sein, so dass ein spätestens Kommen und einfaches Gehen auch aufgefangen werden kann. Auch für  evtl. Notfälle sollte genügend Personal vorhanden sei  .Große Träger sollten dazu verpflichtet werden; ausreichend Personal vorzuhalten!

Deutsche Muskelschwund Hilfe e.V.

Wohnungsneubauten sollte aus unserer Sicht die Barrierefreiheit zur Pflicht werden.

Barrierefreie Zugänge, Fahr­stühle und eine entsprechende Türbreite sowie elektrische Türöffner für die Eingangstür sollten zum Standard gehören. Dies ist leider sehr häufig nicht der Fall, wodurch sich der ohnehin knappe barriere­freie Wohnraum in Hamburg weiter reduziert. Menschen, die auf eine barrierefreie Wohnung an­gewiesen sind, warten mitunter Monate bis Jahre, bis sie eine be­zahlbare und geeignete Wohnung gefunden haben. Gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist dies ein wichtiges Thema.

Deutsche Muskelschwund Hilfe e.V.

Barrierefreiheit sollte wichtiger als Denkmalschutz sein

Häufig sind öffentliche Gebäude nicht barrierefrei, weil Denkmalschutz noch immer wichtiger genommen wird als Barrierefreiheit. Rollstuhlfahrer müssen oft große Umwege in Kauf nehmen oder kön­nen das Gebäude nicht befahren. Ein Beispiel hierfür ist die Alte Post am Stephansplatz.

Deutsche Muskelschwund Hilfe e.V.

mehr öffentliche und kostenfreie Toiletten für Menschen mit Behinderungen

Behindertentoiletten sind Mangelware. Oft muss man lange nach ihnen suchen und weite Wege zurücklegen. Dazu werden Behindertentoiletten oft als Lagerraum oder für das Abstellen von Putzgeräten missbraucht. Vergleicht man die Situation mit den USA, stellt man fest, wie wenig durch­dacht die Dinge hierzulande sind. In den USA gibt es strenge Gesetze und hohe Geldstrafen, wenn die öf­fentliche Hand, Hauseigentümer oder Ladenbesitzer sich nicht an diese Gesetze halten. Gleichzeitig entstehen keine Diskussionen um Gender, da die Behindertentoiletten unisex ausgestattet werden.

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Mietübernahme-Bescheinigungen des Fachamtes Grundsicherung sollten zwei Seiten enthalten - eine Seite mit den notwendigen Informationen an den Leistungsbezieher bezüglich Unterstützung / Notwendigkeit / Kostenübernahme. Und eine zweite Seite, die nur die künftige Übernahme der (angemessenen) Miete betrifft und der Kaution oder Genossenschaftsanteile. Und die dann der mögliche neue Vermieter erhält.

 

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Beim Einzug in eine Seniorenservicewohnung sollte für Bezieher von (ergänzender) Grundsicherung ein Zuschuss für Gegenstände möglich sein.

Wenn für den Einbauschrank dort Bretter und eine Trittleiter gekauft werden müssen sowie Vorhänge und Jalousien als Sichtschutz notwendig sind, sollte das dafür gewährte Darlehen nicht mit einer Tilgungsrate abgezogen werden. Nur in den Fällen, in denen ausreichend finanzielle Mittel bei dem Leistungsbezieher bestehen.

Q8 Sozialraumorientierung - Eine Initiative der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Barrierefreie Wohnungen bei Neubau

Alle neu gebauten Wohneinheiten werden nach dem Standard der Förderrichtlinie der IFB (Hamburgische Investitions- und Förderbank) Neubau von Mietwohnungen - 1. Förderweg in den Abschnitten zur Barrierefreiheit (S. 6 – 8, 11, 35f) gebaut (auch wenn sie nicht gefördert werden).

Q8 Sozialraumorientierung - Eine Initiative der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Die Vergabestelle für R-Wohnungen in Wandsbek wird regelhaft bei Neubau eingebunden

Im Bezirksamt Hamburg Wandsbek befindet sich die Vergabestelle für barrierefreie Wohnungen mit dem Merkmal "R". Hier können Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sich auf eine Warteliste für eine rollstuhlgerechte Wohnung setzten lassen. Bei Neubauprojekten sollte der Bedarf regelhaft abgefragt und dann mit einem Teil entsprechend in dem Neubauprojekt umgesetzt werden.

Q8 Sozialraumorientierung - Eine Initiative der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Soziale Vergabekriterien bei der Vergabe von Aufträgen aus öffentlicher Hand (z.B. Parkbau und –pflege)

Soziale Vergabekriterien können bei der Vergabe von (öffentlichen) Aufträgen angewendet werden. Das bedeutet, dass der Hauptauftragnehmer mit Beschäftigungs- und Bildungsträgern zusammenarbeitet, die Menschen mit erschwertem Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Perspektive bieten und mit diesen verpflichtend einen Nachunternehmerauftrag vereinbart. Soziale Träger bilden dafür ein Konsortium. Als Mittlerin zwischen Konsortium und Hauptauftragnehmer wird eine Konsortialführerin beauftragt.

Q8 Sozialraumorientierung - Eine Initiative der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Frühe Einbeziehung von sozialen Trägern in Bauvorhaben

Soziale Träger sollen sehr frühzeitig in Bauvorhaben einbezogen werden um Bedarfe zu anzumelden und diese später unter guten Voraussetzungen umzusetzen.

Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG und Koordinationsstelle Stattbau Hamburg

Für ein verbessertes Zusammenleben im Quartier soll eine Resort- und behördenübergreifende Fachstelle für Quartiersentwicklung aufgebaut werden. Sie soll trisektoral ein Leitbild zur „inklusiven Nachbarschaft“ gemeinsam mit den unterschiedlichen Fachbehörden, Bezirken, Akteuren der Zivilgesellschaft und der Sozial- und Wohnungswirtschaft erarbeiten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Sozialmonitorings der Stadtentwicklung sollten konzeptionelle und lokal auf die Quartiere zugeschnittene Aktionspläne erstellt werden. Damit sollen zivilgesellschaftliche Akteure, wohnungssozial- wirtschaftlichen Unternehmen aber auch Fachbehörden und Bezirke beraten, sowie durch monetäre Förderung (IFB oder Fachbehörden) unterstützt werden, wenn sie z.B. die nicht originären Aufgaben der Wohnungswirtschaft z.B. mit Kooperationspartnern (NPO Non-Profit-Organisation) oder Initiativen der Zivilgesellschaft übernimmt.“ - Konzepte zur nachhaltigen Finanzierung der Versorgungsstrukturen werden erstellt - Eine modellhafte Erprobung von Quartiersbudget sollte durchgeführt werden

Die Wohnungs- und Sozialwirtschaft spürt in ihren heterogenen Quartieren seismographisch gesellschaftliche Veränderungsprozesse und Entwicklungstrends frühzeitig. Im letzten Bündnis für Wohnen war daher schon als erster Handlungsansatz ein Leitbild „Gute Nachbarschaft“ geplant. Dieses Leitbild sollte als Handlungsrahmen dienen für spätere Konzepte z.B. bei der Grundstückvergabe.

AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e.V.

Mehr öffentliche „Toiletten für Alle“ auch in Gaststätten und Kulturhäusern

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das Kompetenzzentrum stößt an seine Kapazitätsgrenzen. Zusammen mit den Trägern des Kompetenzzentrums wird das ihm zugrunde liegende Konzept weiterentwickelt, seine Existenz dauerhaft  gesichert und das Personal aufgestockt.

Eine zentrale und unabdingbare Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die Barrierefreiheit. Alle Maßnahmen der Barrierefreiheit müssen auf der Grundlage anerkannter Regeln der Technik durchgeführt werden. Zu diesem Zweck sollen DIN-Normen, die Vorgaben der Barrierefreiheit enthalten, in Hamburg für rechtsverbindlich erklärt werden. Ein wichtiger Aspekt der Barrierefreiheit ist zudem das „Zwei-Sinne-Prinzip“. D.h., Informationen aller Art müssen immer für zwei der drei Sinne „Hören“, „Sehen“ und „Tasten“ gleichzeitig verfügbar sein. Dies gilt es einzuhalten, damit sinnesbeeinträchtigte Menschen nicht benachteiligt werden.   Eine wichtige Stelle zur Herstellung der Barrierefreiheit ist dabei das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg, das im Zusammenwirken mit Behörden und Bezirksämtern zu diesem Thema berät und Umsetzungsprozesse unterstützt.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das Bündnis für Wohnen setzt sich zum Ziel, mehr erschwinglichen Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Reichweite von Versorgungszentren und mit guter ÖPNV-Anbindung zu schaffen.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Häuser mit öffentlicher Förderung müssen als Voraussetzung für diese Förderung ein Konzept zur Herstellung der Barrierefreiheit, Empowerment, Partizipation und Inklusion entwickeln und umsetzen.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Angesichts des demografischen Wandels wird der Anteil barrierefreier öffentlich geförderter Wohnungen deutlich erhöht. Dies betrifft ausdrücklich vollständig barrierefreie, d.h. auch mit dem Rollstuhl und mit einer Sinnesbeeinträchtigung nutzbare Wohnungen. Dazu muss die DIN 18040 (einschließlich von Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer) bereits bei der grundlegenden Planung Anwendung finden.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Barrierefreiheit wird zur Ermöglichung von Teilhabe auch in privat errichteten, aber öffentlich genutzten Verkehrsflächen und Gebäuden, wie z.B. Einkaufzentren im Bestand, sichergestellt.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Stadtteilkulturzentren und vergleichbare Einrichtungen, die der Teilhabe im Sozialraum dienen und kulturelle und gesundheitliche Angebote für Kinder, Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren vorhalten, müssen auch für Menschen mit Behinderungen (selbstverständlich auch für Menschen im Rollstuhl) barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Es werden in Hamburg regelhaft barrierefreie Inklusionsspielplätze geschaffen, die generationsübergreifend zu Sport-, Spiel und Begegnungszwecken genutzt werden können.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Grünflächen und Parks müssen Erholungsflächen für alle sein. Dazu wird die DIN 18040-3 als verbindliche Richtlinie für die barrierefreie Gestaltung von Grünanlagen und Parks rechtsverbindlich eingeführt.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das Angebot von öffentlichen barrierefreien Toiletten mit umfassenden Einrichtungen zur Inkontinenzpflege auch erwachsener Menschen („Changing Places“) wird ausgeweitet.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Damit sich Menschen mit Behinderung in Hamburg gut orientieren können, werden im Sinne der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen und Gebäuden Piktogramme und akustische Signale eingesetzt.

 

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Für nachbarschaftliche Aktivitäten wie Beteiligung an Treffen im Wohnprojekten; auf Eigentümerversammlungen; im Kleingartenwesen oder nachbarschaftliche Kontakte überhaupt sollten daher unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden; damit sich Gehörlose auch am Leben in diesen Bereichen teilhaben können.

Ich bin Mitglied in einem Kleingartenverein und Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Der Kleingartenverein bzw. die Eigentümerversammlungen haben nicht die Mittel die Dolmetscherkosten für Vereinssammlungen übernehmen zu können. Somit können sich gehörlose Kleingärtner und Eigentümer nicht an dem Vereinsleben und an der Pflege der Nachbarschaftskontakte beteiligen. Das gilt auch für Mieter und Bewohner von Wohnprojekten etc.; die sich gerne ins Gemeinschaftsleben einbringen würden; aber bisher an den kommunikativen Barrieren gescheitert sind. Das SGB 9 und andere gesetzliche Grundlagen greifen hier nicht. Es wäre möglich hierfür ein Budget zu beantragen. Das Problem ist; dass Gehörlose wiederum Probleme haben ein solches Budget beantragen zu können und dann dauert es wiederum sehr lange bis etwas bewilligt wurde. Deshalb ist eine Dolmetscher- Vermittlungsstelle oder ähnliche Einrichtung mit diesen Posten auszustatten.

Formular/E-Mail

Einkaufen zu Möbeln mit Gebärdensprach- Dolmetscher

 

Formular/E-Mail

Eine vollständige Übersicht von Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen;  die ständig gepflegt und aktualisiert wird und möglichst alle Träger erfasst.

Jetzt muss man bei jedem einzelnen Träger anfragen. Das Gleiche wäre für Tafös hilfreich.

Formular/E-Mail

besseren Zugang mit der Wohnung für Menschen mit Behinderung

 

Formular/E-Mail

Beratung oder Unterstützung für Wohnen/Wohnungssuche in Hamburg mit Deutschen Gebärdensprache

In der Situation in Hamburg ist es sehr schwierig; eine bezahlbare Mietwohnung bzw. Eigentumswohnung oder-haus zu finden. Mit Hörbehinderung ist es noch schwieriger: -wer bezahlt Dolmetscher? -meist mit Telefon/Mobile leichter zu erreichen als mit SMS; E-Mail -ist der Angebot gefunden; ist er schon weg -wo kann ich Angeboten finden; wo ein Projekt gegründet wird (z.B. Wohngemeinschaft; Baugenossenschaft) -wenig Chance; in die Genossenschaft aufgenommen zu werden -in der südliche oder östliche Hafen-City werden viele bezahlbare Mietwohnungen gebaut; aber wie kann ich mich bewerben; um mich wirklich ausgewählt zu werden

Formular/E-Mail

Alarmanlagen und andere Anlagen in öffentlich zugänglichen Bereichen sind oft akustisch; aber nicht visuell wahrnehmbar wie es zum Beispiel mithilfe von Blitzlicht-Signalen möglich wäre; die auf Notsituationen hinweisen. Hier fordern wir die konsequente Einhaltung des 2-Sinne-Prinzips.   Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.

 

Formular/E-Mail

Kommunikation in Gebärdensprache in Aufzügen Aufzüge in Häusern haben für den Notfall eine Sprechvorrichtung. Diese können Gehörlose nicht nutzen; wenn sie in einem Aufzug feststecken. Wir fordern hier technische Vorrichtungen oder Notfallsysteme; bei den man im Notfall in Aufzügen auch in Gebärdensprache kommunizieren kann. Es setzt auch voraus; dass es entsprechende Übersetzungsdienste gibt.  Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg. (Mehrfachnennung)

Informationen im öffentlichen Raum  müssen immer sowohl akustisch als auch visuell ausgerichtet sein (2-Sinne-Prinzip). Dies gilt neben den akustischen auch für schriftliche Informationen; die es zu visualisieren gilt.  Zusätzlich zu dem individuellen; gesellschaftlichen und sozialen Aspekt kommt hier noch ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu: Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Mit öffentlichem Raum bezeichnen wir hier öffentlich-staatliche Gebäude (bspw. Verwaltungen; öffentliche Gebäude); öffentliche Straßen und Plätze und den Verkehrsbetrieb im öffentlichen Stadtraum.   Im Kontext mit der Barrierefreiheit für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen gilt besonders ein wichtiges Prinzip; welches die Barrierefreiheit wesentlich verbessern würde: Es ist das 2-Sinne-Prinzip. Es besagt; dass Informationen immer sowohl akustisch als auch visuell ausgerichtet sein müssen. Die Beachtung dieses Prinzips wäre schon die halbe Miete für eine umfangreiche Barrierefreiheit.

Formular/E-Mail

Visuelle Brand Alarmsirenen (Mehrfachnennung)

In Bauordnungen werden bei den Neubauten in den öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben; auf Barrierefreiheit zu achten; z.B. für Rollstuhlfahrer sollen alle Räume oder Ebenen erreichbar sein; spezielle Behinderten-WC vorhanden sein. Aber an Gehörlose wird nicht gedacht; dass z.B. visuelle Feuer-Alarmsirenen notwendig wären; damit sie selbstständig auf den Feueralarm reagieren können.





Vorschläge bis 18. August 2021

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Auftaktver- anstaltung

das Thema Barrierefreiheit muss schneller im Baubereich vorangetrieben werden

Grundsätzlich ist gut, dass das Thema Barrierefreiheit als Voraussetzung für die Inklusion auch im Baubereich  ankommt.

Auftaktver- anstaltung

generelle Vorgabe der Barrierefreiheit statt des barrierereduzierten Bauens

Der Sprachgebrauch in der Barrierefreiheit ist aber ungenau: es gibt zum Beispiel in dem Bündnis für Wohnen Förderprogramme, die von einer "barrierereduzierten Grundausstattung" sprechen. Das ist ein Begriff, den versteht nicht jeder sofort. Es ist wohl eine politische Entscheidung, denn anstatt einer generellen Vorgabe der Barrierefreiheit (was teuer klingt), wechselt man lieber auf das Synonym des (kostengünstigeren) barrierereduzierten Bauens.

Auftaktver- anstaltung

Wohnungen die barrierefrei sind, sollten auch für Rollstuhlfahrer*innen barrierefrei sein

Da sind doch Schwellen drin, oder das Bad ist nicht so, wie man sich das vorstellen könnte. Es gibt in der DIN 18040 die Unterscheidung von barrierefrei, und barrierefrei mit Anforderungen für Rollstuhlnutzer*innen. Und das ist aus der Sicht der Betroffenen kaum nachvollziehbar.

Auftaktver- anstaltung

die Vergabestelle für R-Wohnungen sollten bei Wohnraumplanungen mehr eingezogen werden

 In Wandsbek gibt es z.B. die Vergabestelle für die R- Wohnungen, also barrierefreie Wohnungen mit dem Merkmal R. Mein Eindruck ist, dass sie immer vergessen werden. Es müsste für Wohnraumplanungen verbindliche Absprachen geben, dass diese - und andere Stellen - beteiligt werden.

Auftaktver- anstaltung

Es braucht klare Entscheidungen und Schulungen zum Thema barrierefreies Bauen.

 

Auftaktver- anstaltung

§ 52 Abs. 2 HBauO beschreibt den allgemein Besucherverkehr dienenden Teil von Gebäuden. Diese Formulierung ist nicht ausreichend, weil sie sämtliche Beschäftigte mit Behinderung im Gebäude ausschließt. 

 

Auftaktver- anstaltung

 Ziel muss es sein, dass Menschen im Sinne der Inklusion möglichst auf Dauer in ihren eigenen vier Wänden bleiben und mobil am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das betrifft das Wohnen, die Wohnumgebung und den Bewegungsraum in der Stadt.

 

Auftaktver- anstaltung

Die Vielfalt von inklusiven Wohnprojekten Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften sollten auch weiterhin steigen. Das ist gut so, auch im Hinblick auf den demographischen Wandel.

 

Auftaktver- anstaltung

bei barrierefreien Wohnungen sollte neben der Funktionalität auch auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität dieser Bereiche Rücksicht genommen werden

 

Auftaktver- anstaltung

Betroffene der Quartiere sind frühzeitig mit einzubeziehen

Beispiele wie das Wohnprojekt Festland zeigen, dass  man trotz begrenzten Platzkapazitäten klug und vorausschauend planen kann. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist auch hier die frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen und des Quartiers, anstatt später kostspielig umbauen zu müssen.

Auftaktver- anstaltung

genug bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen

Barrierefreiheit spielt eine große Rolle - beim Bau und im öffentlichen Raum, aber auch in den sozialen Einrichtungen und in der eigenen Wohnumgebung. Stadtentwicklung bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass es genug bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen gibt.

Auftaktver- anstaltung

Städtebauliche Verträge zur Umsetzung von mehr Barrierefreiheit (bspw. im Holsten Quartier mit den Bauherren oder Eigentümern)

Es wäre sinnvoll, dies stärker auch als Instrument in weiteren Bauvorhaben zu nutzen und diesen Ansatz nicht nur im geförderten Wohnungsbau umzusetzen, sondern auch in anderen Wohnungen.

Auftaktver- anstaltung

Barrierefreiheit muss mehr umgesetzt werden und nicht nur in der Theorie stattfinden

Es geht in den Bauplanungsprozessen viel um Partizipation. Mein Eindruck ist aber, dass die Barrierefreiheit nicht so richtig umgesetzt oder oft vergessen wird.

Auftaktver- anstaltung

soziale Träger sollten in stadtentwicklungspolitischen Planungsprozessen frühzeitig eingebunden werden

insbesondere bei  der Planung von Wohnraum für Menschen, die spezifische Bedürfnisse und mit diesen nur einen schweren Zugang zu Wohnraum haben. Altona liefert hierfür ein gutes Beispiel: Hier wurden Betroffene frühzeitig einbezogen und befragt, welche konkreten Bedarfslagen es im Quartier gibt.

Auftaktver- anstaltung

Das Quartiersmanagement sollte viel stärker in die Prozesse und Planungsschritte zur Barrierefreiheit einbezogen werden.

Quartiersmanager*innen sind als wichtige Multiplikator*innen und Expert*innen ihres Sozialraums einzubinden und für Inklusion stärker zu sensibilisieren. Damit können zunehmend inklusive und innovative Quartiersräume auch. im Hinblick auf barrierefreie Toiletten, Spielplätze, Freizeitflächen sowie  Räume für Begegnungen geschaffen werden.

Auftaktver- anstaltung

Ich finde es gerade toll, dass im Vorfeld zu dieser Veranstaltung eine Befragung stattgefunden hat. So stelle ich mir das für die Stadtviertelentwicklung ähnlich vor. Dass auch Personen, die nicht an so einer großen Veranstaltung teilnehmen können aus verschiedenen Gründen, dass sie im Vorhinein gezielt befragt werden und alle Meinungen aufgenommen werden, alle Sichtweisen. (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Es braucht die Durchsetzung der Barrierefreiheit über die Planungsgrenzen hinweg als Querschnittsaufgabe.

Planer*innen einzelner öffentlicher Unternehmen und Stellen sind oftmals auf verlorenen Posten, denn sie haben keine umfassenden Mandate und Zuständigkeiten. Es fehlt an integrierten Planungsansätzen.

Auftaktver- anstaltung

Gerade im Hinblick auf Wohnen und Mobilität brauch es in Hamburg eine neue Planung, die behördenübergreifend den Fokus auf Sozialräume legt. Dies beinhaltet sowohl kleinräumige Planungen als auch den Blick für in diesem Zusammenhang stehende Umgebungsbedingungen.

 

Auftaktver- anstaltung

Im Landesaktionsplan muss zusammen überlegt werden, wie in der Stadt Hamburg auch andere Träger und Akteure aus der Zivilgesellschaft motiviert werden, ihre Gebäude barrierefreie umzubauen.

 

Auftaktver- anstaltung

Wir brauchen mehr alternatives und inklusives Wohnen durch Baugemeinschaften, Wohngemeinschaften, Gruppen wohnen etc. Das muss im Landesaktionsplan bekannt gemacht und gefördert werden. 

 

Auftaktver- anstaltung

Denkmalschutz sollte vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit neu gedacht werden

Wir stellen immer wieder fest, dass Neubau zum großen Teil barrierefrei ist. Wenn man hingegen  Gründerzeithäuser betrachtet, ist die Herstellung von Barrierefreiheit schwierig. Bauliche Barrieren erschweren nicht nur den Alltag von Menschen mit Behinderungen sondern auch das Leben älterer Menschen, von Eltern mit Kindern oder temporär mobilitätseingeschränkten Personen. Hier zeigt sich: Barrierefreiheit dient Allen im Quartier. In diesem Zusammenhang sollte auch der Denkmalschutz neu gedacht und kritisch hinterfragt werden. Ein Ergebnis des Beteiligungsverfahrens könnte die stärkere Vernetzung über gelebte Beispiele sein.

Auftaktver- anstaltung

Menschen mit spezifischen Erkrankungen  sollten bei barrierefreien Wohnungen mehr berücksichtigt werden

Kinder und Erwachsene mit spezifischen Erkrankungen (bspw. Autisten, Asperger-Autisten, Menschen mit psychischen Erkrankungen) fallen hinsichtlich des barrierefreien Wohnens häufig durchs Netz, sie sind nicht „behindert genug“. Sie sind angewiesen auf Unterstützung und Hilfe in der Bewältigung des Alltags und haben oft keine Chancen, eine andere Wohnung zu bekommen. Da gibt es noch einen sehr großen Bedarf.

Auftaktver- anstaltung

Das Wohnumfeld ist wichtig. Hier sollten wir auch an alle anderen aus der Zivilgesellschaft denken und nicht nur an die Regelungsvorgaben der Behörden. Man sollte vom Gesamtquartier ausgehen und nicht nur von öffentlichen Einrichtungen im engeren Sinne.

 

Auftaktver- anstaltung

Wir brauchen aus unserer Sicht eine Diskussion, wie wir Ansätze und Projekte zur Erfüllung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum abstimmen können. Es gibt schon viele - auch konkrete - Vorhaben, in denen in der Koordinierung „zwei Welten aufeinanderprallen“: Professionelle Akteure und Dienstleister auf der einen Seite, Ehrenamtliche und Interessenvertretungen auf der anderen Seite. Beide müssen organisatorisch aufeinander zugehen, damit man alle Konzepte abstimmen kann.

 

Auftaktver- anstaltung

Wenn Bundes- oder EU-Gelder für Programme und Entwicklungen nach Hamburg fließen, hat man als Betroffene*r keine Chance etwas mitzugestalten. Hier muss es konkrete Formate geben.

 

Auftaktver- anstaltung

Darüber hinaus sollte der LAP darauf hinwirken, das Konzept „Markt –Anreizprogramme“ kritisch in den Blick zu nehmen. Es sollte genau hingeschaut werden was wird gefördert, was ein- und was ausgeschlossen wird. Die bisherigen Erfahrungen mit der Wirtschaft haben gezeigt, es werden nur Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auch gefördert werden. Sehr oft scheitern gute Ansätze an den fehlenden finanziellen Mitteln.

 

Auftaktver- anstaltung

Wir müssen einen Weg finden, um das vorhandene Know-how zu bündeln.

 

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Barrierefreiheit vor Denkmalschutz

Gebäude sind für die komfortable Nutzung durch den Menschen gebaut

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"Changing Places" (Toilette für Alle) Zwei Beispiele, wo sie nicht fehlen dürfen: im "Hamburger Rathaus" und im "Haus für Barrierefreiheit"

 

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Alle Stufen mit Handläufen, laut deutschem. Baugesetz muss bis zu 3 Stufen kein Handlauf angebracht werden, Schon bei einer Stufe ohne Hilfe ist für mich Schluss! Lokale nur noch mit einem WC für Behinderte auf gleicher Ebene. Orientieren sollte man sich an: Americans with Disabilities Act of 1990

Ich bin 7x mal für mehrere Wochen in den USA gewesen. Für mich als Mensch mit Behinderung: Paradiesische Zustände gegenüber der Bundesrepublik!

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Inklusive Gestaltung des Holstenquartiers

Das neu entstehende Wohnquartier auf dem Areal der ehemaligen Holstenbrauerei möge bitte inklusiv gestaltet werden. Damit meine ich insbesondere Fußwege mit Bodenplatten/-leitsystem wie in der Mitte Altona, Verlängerung eines breiten Fuß- und Fahrradweges vom Park Mitte Altona (Kleiderkasse) bis zum Holstenplatz, gerne als Grünachse, "gelb-orange" Straßenlaternen wie an der Strese und Umgebung, barrierefreie Einkaufsmöglichkeiten, wenig Autos, min. 40% geförderter Wohnraum usw. usf.

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Inklusive Gestaltung des Kaltenkircher Platz

Im Rahmen der Planungen rund um den Diebsteich möge bitte an eine inklusive Gestaltung gedacht werden. Damit meine ich insbesondere Fußwege mit Bodenplatten/-leitsystem wie in der Mitte Altona, Verlängerung eines breiten Fuß- und Fahrradweges aus der Harkortstraße, "gelb-orange" Straßenlaternen wie an der Strese und Umgebung, keine Autos, nur ÖPNV, min. 40% geförderter Wohnraum usw. usf.  Das besondere Problem am Kaltenkircher Platz ist, dass dieser die Verbindung (Bahrenfelds und Eimsbüttel hin) zu den Wohnvierteln Holstenareal, Mitte Altona und Gerichtsviertel zu schaffen hat. Durch den Bahndamm und die geplante S-Bahn verbleibt als einzige Lösung der Autoverkehr. Von der S-Holstenstraße bis zur angedachten S-Schützenstraße die Stresemannstraße untertunneln. Autoverkehr unten und oberirdisch Busse, Fahrradwege, Grünachse.  Als ehemaliger Diebsteichanwohner und jetzt in der Mitte Altona Ansässiger habe ich besonderes Interesse an einer Verbindung der Quartiere.

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Mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum.

Ich bin Fußgängerin mit einer Tetra-Spastik, d.h. ich kann laufen, bin aber erheblich eingeschränkt und kann weder länger als wenige Minuten am Stück gehen bzw. stehen. Ich bin auf Sitzgelegenheiten angewiesen, auf denen ich kurz verschnaufen kann. Durch Corona haben fat alle Geschäfte ihre Sitzgelegenheiten weggeräumt, was für mich ein sehr großes Problem ist und Stress und Schmerzen bedeutet, z.B. vor oder nach dem Lebensmittelkauf.  Auch gibt es noch viel zu viele Bushaltestellen ohne Sitze, z.B. am Rathausmarkt, einem Ort mit hohem Publikumsverkehr.  Ich bitte dringend um Nachbesserung und Abhilfe. Vielen Dank

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Öffentliche barrierefreie Toiletten ausweiten 

 

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Keine Neubauten oder massive Modernisierungen von Altbeständen zuzulassen, wo nicht jeder Bereich des Hauses stufenlos erreichbar ist. Erreichbarkeit über "barrierefreie Rampen und Aufzüge" ist gestattet.

Inklusion kann nur in der Masse entstehen. Inklusion kann aus meiner Sicht nicht gesetzlich verankert werden. Der Weg zu einer weitgehenden Inklusion muss "stufenfrei" gestaltet werden. Hamburg ist dabei (z.B. Umgestaltung der U- und S-Bahnhöfe).  Dennoch kann ich als Rollstuhlnutzer, nicht annähernd 1% meiner nicht rollstuhlnutzenden Bekannten und Freunde zu Hause besuchen. Ein Großteil aller Arbeitgeber in Hamburg, könnten mir keinen Arbeitsplatz bieten, selbst wenn gerade bei diesem einen mein Traumjob wäre. Der Grund: Um gerade zu diesem Arbeitsplatz zu gelangen, sind Unmengen an Stufen "Barrieren" zu überwinden. Eine Umgestaltung wäre zu teuer und zu aufwendig. Spontan ins Kino oder ins Theater zu gehen, mit meiner ebenfalls rollstuhlnutzenden Partnerin ist schier unmöglich. Denn vorher muss recherchiert werden ob der Veranstaltungsort "barrierefrei" ist, ob genügend Rollstuhlplätze vorhanden sind und ob diese frei sind.

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kostenlosen Internet-Zugang in allen Wohneinrichtungen für Behinderte. Ich kann mir keinen Internetanschluss leisten, da ich in der Werkstatt arbeite und nicht so viel Geld verdiene. Ich würde mich freuen, wenn ich einen Zugang ins Internet in meiner Wohneinrichtung hätte, um mich besser alles zu informieren und mit hörenden und Gehörlosen/hörbehinderten Freunden besser zu kommunizieren. Ich kann wegen meiner Hörbehinderung nicht telefonieren. Ich würde mich freuen, wenn mein Wunsch in Erfüllung geht.

 

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mehr Bänke im öffentlichen Raum

 

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behindertengerechtes Bauen ernsthaft betreiben.

Ich habe zuletzt zwei Neubauwohnungen einer Hamburger Genossenschaft bei unterschiedlichen Bauprojekten kennengelernt. Obwohl es sich um barrierearme bzw. barrierefreie Wohnungen handelt, sind z. B. manche Wände (im Bad) als vorgesetzte Leichtbauwände hergestellt. Und die Decken in den Badezimmern sind abgehängt. Folge: Kein Sanitätsdienst sieht sich in der Lage, normgerechte Haltegriffe, Decken-Boden-Stangen o. ä. zu montieren. Solche sind aber für die Sicherheit beim Umsetzen von Rollstuhl in Duschstuhl oder Rollstuhl auf Toilette notwendig. Sonst besteht Sturzgefahr. Auch bemerkenswert ist die Küche: In einer für einen Rollstuhlfahrer gedachten Wohnung gibt es Küchenschränke, die sich aus Einsparungsgründen nicht herunterfahren lassen. Der Rollifahrer (Hartz IV) könne das ja selbst umbauen. - Es geht um die Selbstständigkeit, die den Menschen durch so undurchdachte oder "kostengünstige" Baumaßnahmen teilweise genommen wird.

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(mehr) Beteiligung von gemeinwohlorientierten Bauherrn und -trägern frühzeitig und in laufender Grundstücksentwicklung der FHH

Belange werden nicht berücksichtigt, Aspekte des Bauens für Klienten fließen sonst nicht ein, z.B. Städtebaulicher, Förderspezifika

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Neubauten/Umbauten von Altbauten (Wohnungen) sollten im EG pauschal rollstuhlgerecht gebaut werden

 

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Diverse Parks in HH sollen neu und auch umgestaltet werden.  Es ist darauf zu achten, dass das unter den Aspekten der Diversität der unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung geschieht.  Brücken die zu steile und zu enge Stellen an den Wegen darstellen müssen abgeflacht und aufgewertet werden um es Kinderwagen schiebenden Eltern, Fahrradfahrenden, GEHWAGEN schiebenden, ROLLSTUHLFAHRERN etc. zu ermöglichen die Parks zu nutzen ohne sich gegenseitig zu behindern.

Siehe Eichtalpark Planung

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Das Projekt „AGQua – Aktive und Gesunde Quartiere Uhlenhorst und Rübenkamp" wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert. Und das genossenschaftliche Quartier Rübenkamp wurde im Rahmen dieses Projekts zu einem Musterquartier.  Die Barrierefreiheit der Straßen und Fußwege in diesem Musterquartier sind nicht entsprechend dem Grundgedanken und müssen weiter ausgebaut werden

 

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Verbesserung der Barrierefreiheit bei öffentlichen Wohnungsunternehmen

 

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mehr Sitzgelegenheiten/Bänke

 

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Mehr und ausreichend große öffentliche WC´s (mehrfach Nennung!)

auch mit ausreichend großen Möglichkeiten zum Wickeln

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Öffentliche Gebäude + Apotheken barrierefrei ausbauen

 

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Bessere barrierefreie Ausschilderung im öffentlichen Raum

 

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mehr Bänke + Ruhezonen im öffentlichen Raum, weniger Plakatwerbung

 

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Barrierefreier Wohnraum muss so großzügig geplant werden, dass dort auch Home Schooling bzw. Home Office möglich ist.

Beim angemessenen Bedarf für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII muss berücksichtigt werden, dass jedes Kind einen Arbeitsplatz für Schularbeiten braucht. 

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Mehr barrierefreie Spielplätze (z.. mit Rollischaukel und Rollikarussel)

 

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Mehr (attraktive) Wohnangebote für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

 

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mehr Bänke im öffentlichen Raum (Mehrfachnennung)

 

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Errichtung zusätzlicher öffentlicher, barrierefreier, kostenloser Toiletten

 

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mehr öffentliche und kostenfreie Toiletten für Menschen mit Behinderungen

 

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Der Ausbau der Barrierefreiheit sollte wichtiger sein als Denkmalschutz

 

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(rollstuhlgerechte) Spielplätze für Kinder mit Behinderungen (Mehrfachnennung)

 

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Möglichkeiten zum Leben in einer WG  für Personen mit dem Pflegegrad 5 schaffen. Ggf. durch Einstellung einer zusätzlichen Pflegekraft und Assistenz.

Ein großer Pflegebedarf schließt gute kognitive Fähigkeiten nicht aus.

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Bei der Genehmigung von Neubauten konsequent darauf achten dass sie stufenlos erreichbar sind und auch über rollstuhlgerechte Wohnungen verfügen.

 

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Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

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