Leichte Sprache
Gebärden­sprache
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Mit uns! Inklusion gestalten. Maßnahmenvorschläge Bildung - Teil 1

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Gebärden­sprache
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Vorschläge zum Thema frühkindliche Bildung.

Maßnahmenvorschläge Bildung - Teil 1

Vorschläge bis 28. Januar 2022

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

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Gebraucht werden inklusive Betreuungsplätze schon im Krippenalter mit entsprechender Frühförderung. Eltern nach der Geburt besser unterstützen mit guten Zugangsmöglichkeiten zu Therapie.

 

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Gebärdensprache in schon im frühesten Kleinkind-Alter.

Kinder können erst mit ca. 18 Monaten anfangen, ihre Stimme zu benutzen. Sie können aber schon vorher kommunizieren und sind schon vorher motorisch so gut drauf; dass sie mittels einfacher Gebärdensprache kommunizieren können. Diesen Vorteil sollte man zur sprachlichen Entwicklung von Kindern nutzen

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Gebärdensprache in Form von Baby Sign schon im frühesten Kleinkind-Alter (Mehrfachnennung).

Kinder können erst mit ca. 18 Monaten anfangen, ihre Stimme zu benutzen. Sie können aber schon vorher kommunizieren und sind schon vorher motorisch so gut drauf; dass sie mittels einfacher Gebärdensprache kommunizieren können. Diesen Vorteil sollte man zur sprachlichen Entwicklung von Kindern nutzen.

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Monopolstellung Elbschule im Bereich Kita-Assistenz verhindern.

Eltern hörbehinderter Kinder sollten grundlegend über alle Fördermöglichkeiten für ihr Kind informiert werden; dazu zählt ebenso sie darauf hinzuweisen; dass sie über freie Trägerwahl verfügen. Momentan wird die Elbschule zu sehr in den Fokus der Beauftragung genommen; sodass andere Anbieter gleicher Förderungen nicht in Erwägung gezogen werden.

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Einsatz von Gebärdensprache als fester Bestandteil in der Frühförderung. Allen Eltern mit ihren Kindern, an dem eine Hörbehinderung festgestellt wird, sollen in allen Frühberatungsstellen eine professionelle und umfassende Beratung zur emotionalen und sprachlichen Entwicklung bekommen. Die Beratung soll alle Wege der sprachlichen Entwicklung aufzeigen; d.h. in Lautsprache und Gebärdensprache (bilingualer Ansatz). Gegenwärtig propagieren fast alle Institute Hamburgs ausschließlich den lautsprachlichen Ansatz; an dem der bilinguale Ansatz erst empfohlen wird; wenn der lautsprachliche Ansatz keinen Erfolg verspricht oder versagt. In der Beratung sollen im Sinne der Partizipation ebenfalls qualifiziertes Personal tätig sein; die gehörlos bzw. hörbehindert sind. Diese Beratung ermöglicht den Eltern eine erweiterte Sicht und Wahlmöglichkeit der emotionalen und sprachlichen Entwicklung ihres Kindes.

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen eines standardisierten Verfahrens sollen Einrichtungen der Frühförderung mit dem Erstkontakt über die Organisationen informieren. Ergänzend wird ein Leitfaden für die Eltern entwickelt.

In der Frühförderung haben Eltern behinderter Kinder vielen Fragen und Unsicherheiten zu bewältigen. Nicht selten erfahren sie oft zu spät von Organisationen die Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.

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Bedarf an lautsprachlicher Frühförderung für hörbehinderte Kinde; sog. „Hausgebärdensprachkurs in Lautsprachförderung“.

Hörbehinderte Kinder; insbesondere solche tauber (und gebärdensprachsozialisierter) Eltern; benötigen engmaschige lautsprachliche Förderung. Eine im 4- wöchigem Rhythmus stattfindende Frühförderung ist nicht ausreichend; um eine angemessene lautsprachliche Förderung sicherzustellen. Im besten Fall sollte diese auch bimodal stattfinden und im häuslichen Umfeld von einer dementsprechend qualifizierten pädagogischen Fachkraft durchgeführt werden.

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Einsatz von Gebärdensprache als fester Bestandteil in der Frühförderung.

Allen Eltern mit ihren Kindern; an dem eine Hörbehinderung festgestellt wird; sollen in allen Frühberatungsstellen eine professionelle und umfassende Beratung zur emotionalen und sprachlichen Entwicklung bekommen. Die Beratung soll alle Wege der sprachlichen Entwicklung aufzeigen; d.h. in Lautsprache und Gebärdensprache (bilingualer Ansatz). Gegenwärtig propagieren fast alle Institute Hamburgs ausschließlich den lautsprachlichen Ansatz; an dem der bilinguale Ansatz erst empfohlen wird; wenn der lautsprachliche Ansatz keinen Erfolg verspricht oder versagt. In der Beratung sollen im Sinne der Partizipation ebenfalls qualifiziertes Personal tätig sein; die gehörlos bzw. hörbehindert sind. Diese Beratung ermöglicht den Eltern eine erweiterte Sicht und Wahlmöglichkeit der emotionalen und sprachlichen Entwicklung ihres Kindes.

Vorschläge bis 18. August 2021

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Auftaktveranstaltung

gebraucht werden inklusive Betreuungsplätze schon im Krippenalter mit entsprechender Frühförderung

 

Auftaktveranstaltung

Eltern nach der Geburt besser unterstützen mit guten Zugangsmöglichkeiten zu Therapie

 

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Assistenzen für Kinder im Kindergarten und kleinere Gruppen im Kindergarten

 

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Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg

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