Das Fachamt Grundsicherung und Soziales gewährt zusammen mit seiner Außenstelle in Billstedt Leistungen nach dem SGB XII, dem Hamburger Blindengeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz für die anspruchsberechtigten Bewohner des Bezirkes Hamburg-Mitte.
Die Sozialhilfe mit ihren Leistungsarten greift ein wenn eine Person sich nicht aus eigenen Kräften und Mitteln aus einer Notlage befreien kann und keine Ansprüche gegen ein anderes soziales Sicherungssystem bestehen. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nicht übertragbar und verpfändbar. Sie werden nach den allgemeinen Grundsätzen der Nachrangigkeit, Bedarfsdeckung und Individualisierung gewährt. Als "vorrangige Ansprüche" gelten hier beispielsweise Ansprüche erwerbsfähiger Personen auf Leistungen nach dem SGB-II (ALG-II-Leistungen).
Die "Allgemeine Sozialhilfe" umfasst eine Vielzahl von Leistungen, unter anderem
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
- Hilfe zur Pflege (unter anderem Heimkosten, häusliche Pflege),
- Blindengeld
- Asylbewerberleistungen, sowie
- Hilfe in anderen Lebenslagen (unter anderem Altenhilfe, Bestattungskosten, Blindenhilfe).
Für spezielle Informationen sehen Sie bitte bei den jeweiligen Hilfearten nach.
Hinweis zu Leistungen für Asylbewerber:
Seit dem 01. Januar 2023 ist die Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2023 und der Regelbedarfsstufe ab 24. November 2022 - hamburg.de