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Hilfe und Beratung Allgemeiner Sozialer Dienst

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Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) in Hamburg ist ein Teil des Jugendamtes. In allen sieben Hamburger Bezirken gibt es ASD's mit regionalen Zuständigkeiten. Im Stadtteil ist der ASD die zentrale Anlaufstelle für Familien in Belastungs-, Krisen- und Notsituationen.

Zwei Kinder auf einer Couch, im Hintergrund streiten zwei Erwachsene.

Bezirk Hamburg-Mitte - Allgemeiner Sozialer Dienst

Der ASD versucht, Ursachen für Not- und Krisensituationen zu erkennen und durch Informationen, Beratungs- und Hilfeangebote die Betroffenen wieder in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Kräfte zu mobilisieren und die Probleme zu bewältigen. 

Der ASD berät und vermittelt Hilfen ausschließlich für folgende Personenkreise:

  • Kinder (Kind ist, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat),
  • Jugendliche (Jugendliche/r ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht 18 Jahre alt ist),
  • junge Volljährige (junge/r Volljährige/r ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht 27 Jahre alt ist. In Hamburg gibt es Sonderregelungen für junge Volljährige, die das 21. Lebensjahr vollendet haben),
  • Familien,
  • Schwangere,
  • Alleinerziehende und
  • Personen, die tatsächlich für Kinder und Jugendliche sorgen.


Der ASD berät die vorgenannten Personenkreise insbesondere zu folgenden Themen:

  • Erziehungsfragen,
  • Partnerschaftskonflikte,
  • Trennungs- und Scheidungsfragen und Probleme mit Absprachen zum Umgang,
  • Drogen- und Alkoholprobleme,
  • psychische Probleme,
  • sexueller Missbrauch,
  • Gewalt in der Familie und
  • Fragen der Inpflegegabe.


Der ASD bewilligt bei Bedarf Hilfen zur Erziehung (Hilfen zur Erziehung sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII). Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten, teil- und stationären Hilfen zur Erziehung.
Der ASD unterstützt bei der Beantragung von Kuren für Kinder und Jugendliche sowie von Mutter-Kind-Kuren.

Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII, des Kinderschutzgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der ASD insbesondere zuständig für:

  • Schutzmaßnahmen in Notfällen von akuter Gefährdung von Kindern und Jugendlichen,
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht,
  • Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Institutionen und Behörden,
  • Förderung der Zusammenarbeit von Institutionen im Stadtteil zur Vernetzung und zur Bündelung vorhandener Ressourcen.


Der ASD vermittelt im Notfall kurzfristige Hilfen bei Ausfall der Erziehenden.

Ansprechpartner:

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.

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