Infektionsschutz
Die Gesundheitsaufsicht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte ermittelt bei der Meldung von Infektionserkrankungen die Infektionsquellen und gegebenenfalls ansteckungsverdächtige Kontaktpersonen. Die gesetzliche Grundlage liefert das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über die jeweilige Infektionskrankheit und beraten bezüglich der erforderlichen Verhaltens- und Hygienemaßnahmen. In Einzelfällen werden für Erkrankte, die beruflich Umgang mit Lebensmitteln haben, zeitlich begrenzte Tätigkeitsverbote erlassen oder für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindereinrichtungen) Besuchsbeschränkungen abgewogen und angeordnet.
Bei Krankheitsausbrüchen und Epidemien werden Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung organisiert.
Die Bescheinigung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitszeugnis) gemäß Infektionsschutzgesetz wird vom Gesundheitsamt Eimsbüttel nach einer entsprechenden Belehrung ausgestellt.
Das Ziel im Arbeitsbereich Infektionsschutz ist, die Verbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen.
Die Gesundheitsaufsicht steht im Kontakt mit dem Zentrum für Impfmedizin und Infektionsepidemiologie am Institut für Hygiene und Umwelt in Hamburg und über diese Einrichtung auch mit den für Infektionskrankheiten zuständigen Bundesbehörden und -instituten.
Kommunalhygiene und Medizinalwesen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen die Umsetzung der Hygienestandards in Krankenhäusern, Arztpraxen, bei privaten Krankentransport- und Rettungsdiensten, bei Heilpraktikern, Podologen, in Wohneinrichtungen (ehemals Alten- und Pflegeheime) sowie zum Beispiel in Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünften, Tätowier-, Piercing- und Permanent-make-up-Studios. Gesetzliche Grundlagen sind hier ebenfalls das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beziehungsweise die Hamburger Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung).
In der Badesaison werden gemäß EG-Badegewässerrichtlinie und der sich darauf beziehenden Hamburgischen Badegewässerverordnung die Badestellen im Bezirk Hamburg-Mitte besichtigt und Proben der Badegewässer entnommen.
Im Rahmen der Medizinalaufsicht wird die Berufsausübung der nicht in Kammern organisierten Heilberufe gemäß dem Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetz (HmbGDG) überwacht.
Alle Anfragen zum Sachgebiet Gesundheitsaufsicht werden vertraulich behandelt.