Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsbesetz für Lebensunterhalt und Krankenhilfe sind Ausländer, die über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland verfügen.
Die einschlägigen Vorschriften sehen Barleistungen für Hilfeempfänger vor, die in Regelsätzen je nach Alter zusammengefasst sind. Auf Antrag und nachfolgenden Prüfungen werden Hilfeempfänger mit den lebensnotwenigen Leistungen versorgt. Dies umfasst Leistungen für den Lebensunterhalt, Unterbringung und Krankenhilfe.
Mitzubringen sind alle Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel und sämtliche Belege zu den monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Vermögensnachweise.
Ansprechpartner
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.