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Schwarzarbeit Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS)

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Mit dem Begriff Schwarzarbeit werden vor allem Steuerhinterziehung und das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen verbunden. Diese Verstöße verfolgen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und die Steuerbehörden.

Schwarzarbeit

Schwarzarbeitsbekämpfung | Bezirk Hamburg-Mitte

Unter Schwarzarbeit fallen aber auch Verstöße gegen das Gewerbe- und Handwerksrecht. (§ 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)

Die ZLS ist hamburgweit operativ zuständig bei:

  • Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“ - § 14 Gewerbeordnung)
  • Ausübung eines Reisegewerbes ohne Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)
  • Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung)
  • Beauftragung von schwarzarbeitenden Firmen oder Personen auf die Vorgenanntes zutrifft.

Diese Verstöße werden durch teils empfindliche Geldbußen geahndet. Unser Ziel ist es aber auch durch Prävention und Aufklärung zur Legalisierung der Tätigkeiten beizutragen.

Hinweise zum Verdacht auf Schwarzarbeit können Sie (auch anonym) per E-Mail über das unten als Download bereitgestellte Formular oder an folgende Kontaktdaten übermitteln:

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht
Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS)
Caffamacherreihe 1-3 | 20355 Hamburg
Tel.: 040 42854-2371 | 040 42854-4735 | 040 42854-4736
Fax: 040 4279-01256
E-Mail: schwarzarbeitsbekaempfung@hamburg-mitte.hamburg.de

Selbstverständlich können Sie uns auch nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen und sich beraten lassen.

Warum Schwarzarbeit bekämpfen?

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirken sich in vielfältiger Form nicht nur auf die Allgemeinheit, sondern auch auf Sie und andere aus:

  • Gefährdung von Arbeitsplätzen in ordnungsgemäß arbeitenden Betrieben, durch Preisdumping und Wettbewerbsverzerrung
  • Belastung der Sozialkassen und des Fiskus durch fehlende Einzahlungen und Einkünfte in Milliardenhöhe
  • Mehrbelastung der Beitrags- und Steuerzahler
  • Fehlende Absicherung im Alter, bei Krankheit und Unfall für diejenigen, die schwarz arbeiten
  • Mangelnde Gewährleistungsansprüche der Auftraggeber
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • seinen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten nicht nachkommt,
  • seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, wenn er Leistungen empfängt,
  • den Beginn der Gewerbeausübung nicht angezeigt hat,
  • die Reisegewerbekarte nicht erworben hat,
  • sich mit einem zulassungspflichtigen Handwerk nicht in die Handwerksrolle eintragen lässt.

Keine Schwarzarbeit sind nicht auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten

  • von Angehörigen oder Lebenspartnern,
  • aus Gefälligkeit,
  • im Zuge der Nachbarschaftshilfe,
  • im Zuge der Selbsthilfe.


Zuständigkeiten / Kontakte


Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung, Handwerksausübung ohne Eintragung, Beauftragung von schwarzarbeitenden Firmen:

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht
Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS)
Caffamacherreihe 1-3 | 20355 Hamburg
Tel.: 040 42854-2371 | 040 42854-4735 | 040 42854-4736
Fax: 040 4279-01256
E-Mail:schwarzarbeitsbekaempfung@hamburg-mitte.hamburg.de


Illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug:

Hauptzollamt Hamburg
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Sachsenstraße 12–14 | 20097 Hamburg
Tel.: 040 800 03 5060
Fax: 040 236139-290
E-Mail: fks.hza-hamburg@zoll.bund.de
https://www.zoll.de


Nichtbeachtung von Steuerpflichten:

Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg
Hugh-Greene-Weg 6 | 22529 Hamburg
Tel.: 040 42811-5000
Fax: 040 4273-10432
E-Mail: poststellefapruestra@finanzamt.hamburg.de
https://www.hamburg.de/fb/pruestra-start/


Menschenhandel:

Landeskriminalamt Hamburg
Öffentlichkeitsarbeit (PÖA 2)
Bruno-Georges-Platz 1 | 22297 Hamburg
Tel.: 040 4286-56222
E-Mail:polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de
https://www.polizei.hamburg/


Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Mess- und Eichwesen; Kammeraufsicht IHK-Recht; Bekämpfung Schwarzarbeit i.V.m. HwO / GewO; Einheitlicher Ansprechpartner DLR
Alter Steinweg 4 | 20459 Hamburg
Tel.: 040 42841-1377
https://www.hamburg.de/wirtschaft/bekaempfung-schwarzarbeit/


Hier finden Sie das Formular für Hinweise zum Verdacht auf Schwarzarbeit sowie unsere Datenschutzerklärung:


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