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Elterliche Sorge Sorgeerklärungen

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Familie mit Kind

Sorgeerklärungen | Bezirk Hamburg-Mitte

Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können das Sorgerecht derzeit nur gemeinsam für ihr Kind ausüben, wenn ihre Sorgeerklärungen beurkundet werden. Davon machen seit 1998 viele Eltern Gebrauch, auch wenn sie nicht zusammenleben.

Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet nicht, dass die sich die Eltern in den alltäglichen Angelegenheiten des Kindes ständig absprechen müssen, hier entscheidet der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Nur in Angelegenheiten von erheblicher Tragweite und Bedeutung für das Kind spielt das gemeinsame Sorgerecht eine Rolle.

Die Sorgeerklärungen der Eltern werden im Jugendamt kostenlos beurkundet. Wegen der vielschichtigen Bedeutung belehren wir Sie umfangreich. Wir bitten Sie deswegen mit uns telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Mitzubringen sind die amtlichen Lichtbildausweise der Eltern und die Geburtsurkunde des Kindes, sofern es schon geboren ist.

Der Gesetzgeber plant eine Änderung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. Soweit es danach noch künftig eine Sorgeerklärung geben sollte, werden wir Sie hier informieren.   

Ansprechpartner

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.

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