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Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf

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Die Stadt als Ganzes und ihre Quartiere sind einem stetigen Wandel unterworfen. Dabei weisen einzelne Stadtgebiete einen größeren Entwicklungsbedarf auf, der durch ganzheitliches Handeln bewältigt werden kann. Die Entwicklung und Attraktivitätssteigerung dieser Stadtgebiete und die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind die zentralen Elemente der Integrierten Stadtteilentwicklung. Städtebauliche Erneuerungen in den Quartieren und ebenso die Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen zeichnen die Integrierte Stadtteilentwicklung in Hamburg aus. Dies schließt insbesondere die Verbesserung von Bildungsperspektiven und sozialer Infrastrukturangebote, die Stärkung nachbarschaftlichen Lebens, die Steigerung der Aufenthaltsqualität von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen oder auch die Stabilisierung der Versorgungszentren mit ein.

Wohnungsneubau in Haferblöcken, Grüne Mitte mit Spiellandschaft Wohnungsneubau in Haferblöcken, Grüne Mitte mit Spiellandschaft

Integrierte Stadtteilentwicklung in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf

Der Bezirk Hamburg-Mitte ist aufgrund seiner Größe, seiner zentralen Lage innerhalb der Stadt und der sehr unterschiedlichen städtebaulichen sowie sozialräumlichen Situationen in einzelnen Quartieren im Kontext einer koordinierten Stadtteilentwicklung besonders gefordert. Hierbei spielt die Integrierte Stadtteilentwicklung eine wichtige Rolle im Bezirk und fokussiert sich auf unterschiedliche Quartierstypen. Grundsätzlich unterscheidet der Bezirk zwischen aktuellen Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE), Gebieten mit dem Schwerpunkt städtebauliche Entwicklung und den sogenannten Verstetigungsgebieten. Die Verstetigungsgebiete erhalten auch nach dem Abschluss der Hauptförderphase noch punktuell Unterstützung. Ziel ist es, die erreichten Erfolge zu sichern und selbsttragende Strukturen zu festigen.

Aktuell sind im Bezirk Hamburg-Mitte sechs Gebiete Fördergebiete der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) und zwei Gebiete stehen mit bedeutenden städtebaulichen Entwicklung im Fokus der Stadtteilentwicklung. Eine Übersicht der Fördergebiete finden Sie hier.

 

Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)

Grundlage für die Integrierte Stadtteilentwicklung in Hamburg stellt das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) dar, welches 2009 vom Senat beschlossen wurde und stetig fortgeschrieben wird. RISE führt die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung unter einem Dach zusammen. Angelegt als integriertes Programm bündelt es finanzielle und personelle Ressourcen. Gleichzeitig definiert es umfangreiche Handlungsfelder, um ganzheitlich eine Verbesserung der Lebensbedingungen in einzelnen benachteiligten Quartieren zu erreichen. Diese umfassen sowohl die Bereiche Bildung, Beschäftigung, lokale Ökonomie, Familienförderung und Seniorenarbeit als auch Wohnen, Wohnumfeld und Grün- und Freiflächen. Zudem liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Stärkung von Mitwirkungsmöglichkeiten und Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger. Bei der Durchführung konkreter Städtebauförderungsmaßnahmen sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten; insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) gibt hier wichtige Regelungen vor.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) übernimmt für dieses Programm die strategische Gesamtverantwortung gegenüber dem Bund und gibt die Fördermittel an die Bezirksämter weiter, die die einzelnen Verfahren verantwortlich steuern und umsetzen. Die BSW hat entsprechend Grundsätze für die Verfahren der Gebietsanmeldungen, für Erstellung von Integrierten Entwicklungskonzepten und die konkreten Projektanmeldungen mit entsprechenden finanziellen Förderungen gemeinsam mit den Bezirken erarbeitet und herausgegeben.

Integrierte Stadtteilentwicklung ist immer ein langfristig angelegter Prozess mit der Zielsetzung, in den einzelnen Fördergebieten zu möglichst nachhaltigen und belastbaren Lösungen zu gelangen. Dies ist ein sehr intensives Unterfangen, das von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompromissfähigkeit, Lösungswillen, Energie, Geduld und Kreativität erfordert.

 

Umsetzung des Rahmenprogramms

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) ist verantwortlich für die Gebietsanmeldung mit einer Potenzial- und Problemanalyse und für die Durchführung, Steuerung und Koordinierung der integrierten Stadtteilentwicklungsverfahren. Hierbei arbeitet die Stadtplanung im Bezirk Hamburg-Mitte mit allen gesellschaftlichen Kräften des Gemeinwesens, den bezirklichen Fachämtern, Fachbehörden und der Politik ressortübergreifend zusammen. Dabei sind neben dem Einsatz von Fördermitteln bei der Realisierung von Einzelprojekten folgende Verfahren und Arbeitsweisen wichtig:

 

Integrierte Konzepte als Basis für langfristige Entwicklungsstrategien

Grundlage für die Steuerung der Entwicklung jedes Fördergebietes ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK), das die Entwicklungsziele definiert. Das Entwicklungskonzept beinhaltet in Bezugnahme auf die RISE-Handlungsfelder konkrete integrative und soziale Maßnahmen mit Quartiersbezug und die städtebaulichen und freiraumplanerischen Projekte und Erneuerungsvorhaben. Integrierte Entwicklungsverfahren sind grundsätzlich zeitlich begrenzt. Mit Zwischenbilanzierungen wird während des Prozesses aufgezeigt, welche Erfolge bereits erreicht wurden und welche weiteren Entwicklungsanstrengungen unternommen werden müssen. Die Integrierten Entwicklungskonzepte werden entsprechend fortgeschrieben.

Häufig werden im Verlauf des Erneuerungsprozesses auch Bebauungspläne in den jeweiligen Fördergebieten erarbeitet, um bei der Projekt- und Maßnahmenentwicklung sowohl hinsichtlich des Wohnungsbaus als auch der Infrastrukturplanungen das hierfür notwendige Planungsrecht zu gewährleisten. Zur Qualifizierung von Neubau-, Nachverdichtungs- und Neuordnungsplanungen werden auch Gutachter- und Wettbewerbsverfahren im Vorfeld durchgeführt.

 

Gebietsmanagement im Team

Zur kontinuierlichen Unterstützung der quartiersbezogenen Arbeit wird in der Regel für jedes Fördergebiet ein externes Büros eingesetzt. Dieses arbeitet eng mit den verantwortlichen Gebietskoordinatorinnen und -koordinatoren des Fachamtes Stadt-und Landschaftsplanung zusammen. In vielen Fördergebieten gibt es darüber hinaus lokale Stadtteilbüros mit festen Sprechzeiten.

 

Konkrete Beteiligung und Mitmachen in Beiräten und Arbeitsgruppen

Die Planungen werden in sehr enger Abstimmung mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren vor Ort entwickelt. Für alle Fördergebiete hat das Bezirksamt Beiräte eingesetzt. Vertreterinnen und Vertreter der Anwohner, der Gewerbetreibenden und Grundeigentümer sowie der vor Ort aktiven Organisationen erörtern regelmäßig in öffentlichen Sitzungen alle aktuellen Fragen, Probleme und Entwicklungen im Gebiet mit Vertreterinnen und Vertretern des Fachamtes, der Kommunalpolitik und externer Fachleute. Der Beirat hat unter anderem das Recht, Empfehlungen an den zuständigen Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung auszusprechen.

 

Verfügungsfonds für kleinere Projekte in Eigenverantwortung der Vor-Ort-Gremien

Die Beiräte haben gleichzeitig die besondere Aufgabe eigenverantwortlich und unbürokratisch über Projektanträge zu entscheiden, die aus dem sogenannten Verfügungsfonds finanziert werden. Durch diesen Fonds wird besonders die aktive bewohnerorientierte Quartiersarbeit unterstützt und das bürgerschaftliche Engagement gefördert. Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Initiativen können hier Geld für kleinere Projekte und Aktionen beantragen, um beispielsweise nachbarschaftliche Kontakte zu stärken, die Stadtteilkultur zu beleben oder neue Begegnungen im Stadtteil zu schaffen.

 

Soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument, mit dem die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem zuvor definierten Gebiet geschützt werden soll. In Kombination mit der sogenannten Hamburgischen Umwandlungsverordnung sollen insbesondere weitreichende aufwertende Veränderungen und Verdrängungsprozesse begrenzt werden. Bauliche Maßnahmen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind im Sinne dieser Ziele gesondert zu prüfen. Dadurch können bestimmte Vorhaben wie sogenannte „Luxusmodernisierungen“, die Umnutzung von Wohn- zu Gewerberaum, die Zusammenlegung von Wohnungen oder die Umwandlung unterbunden werden. Darüber hinaus hat Hamburg in den Gebieten ein allgemeines Vorkaufrecht nach § 24 BauGB. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ist für die Prüf- und Genehmigungsverfahren zuständig und ist bezirklicher Federführer für die Soziale Erhaltungsverordnung.

 

ANSPRECHPARTNERIN

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Abteilungsleitung Integrierte Stadtteilentwicklung, RISE Koordinatorin

Ursula Groß

Tel: 040 42854-4411

E-Mail: ursula.gross@hamburg-mitte.hamburg.de

 

WEITERE INFORMATIONEN

Siehe zu RISE-Verfahren https://www.hamburg.de/rise/

Weitere Publikationen zum Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung siehe https://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/

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