Wir nehmen in einer Jugendamtsurkunde Ihre freiwillige Erklärung über eine Zahlungsverpflichtung von Kindesunterhalt oder Volljährigenunterhalt auf. Diese kostenlose Beurkundung kann erfolgen, wenn sich die Eltern über den zu zahlenden Kindesunterhalt geeinigt haben, aber auch wenn Streit über einen Spitzenbetrag des Unterhalts besteht, ein Sockelbetrag aber unstreitig ist.
Die Beurkundung und selbstverständlich auch die Bezahlung eines solchen Teilbetrags kann zu einer spürbaren Reduzierung von Gerichts- und Anwaltskosten führen.
Unterhaltsurkunden für minderjährige Kinder werden in der Regel im Jugendamt dynamisch formuliert. Sie werden bei Aufnahme einer solchen Beurkundung ausführlich über die Rechtsfolgen (Dynamik, Vollstreckungsklausel, Abänderung usw.) informiert und belehrt, so dass wir Sie bitten mit uns einen telefonischen Termin zu vereinbaren. Wir haben dann Zeit für Sie und können uns auf Sie vorbereiten und Sie brauchen nicht zu warten. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bringen Sie bitte mit.
Ansprechpartner
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.