Wohnraumschutz
Zweckentfremdung von Wohnraum
Die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken mindert den in der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger dringend benötigten Wohnraum und darf daher nur unter bestimmten Bedingungen und nach Genehmigung des Bezirksamtes erfolgen. Neben der bauordnungsrechtlichen Genehmigung ist insbesondere auch eine Genehmigung nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz erforderlich.
Als Zweckentfremdung gelten unter anderem Nutzungen als:
- Büros
- Werkstätten
- Praxen
- Kindertagesstätten
- Ferienwohnungen - Info: Seit dem 01.01.2019 besteht eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen (Wohnraumschutznummer). Nähere Infos zur Registrierung im Serviceportal finden Sie unter: Wohnraumschutznummer
- Appartements zur Prostitutionsausübung
Nur unter bestimmten Bedingungen und nach Genehmigung ist es zulässig
- Wohnraum über einen längeren Zeitraum leer stehen zu lassen
- Wohnungen oder Wohnhäuser abzubrechen
Stört Sie eine Zweckentfremdung oder ein Leerstand von Wohnraum im Bezirk Hamburg-Mitte? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unsere persönlichen Sprechzeiten!
Über folgenden Onlinedienst können Sie Leerstände kostenlos und bequem melden: Meldung von Wohnraumleerstand
Wir beraten Sie auch bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietenspiegel).
Mietpreisüberhöhung
Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes ist es untersagt, Wohnungen zu überhöhten Mietpreisen zu vermieten. Welche Miete noch vertretbar ist, orientiert sich an dem regelmäßig aktualisierten Hamburger Mietenspiegel. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte überprüft auf Wunsch ihre Miete, berät Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens und leitet im Einzelfall das strafrechtliche Verfahren ein.
Wohnungspflege
Für die Bewohner einer Wohnung ist es wichtig, dass diese sich ohne Beeinträchtigung benutzen lässt. Wir überwachen den baulichen Zustand von Wohnraum. Zeigen die Bewohner einen baulichen Mangel an Ihrer Wohnung an, so wird dies vor Ort überprüft. Hierzu gehören defekte Fenster und Türen sowie insbesondere eindringende Feuchtigkeit.
Auch an die Bewohner selbst stellt die Gemeinschaft Mindestanforderungen bei der Nutzung Ihres Wohnraums. Sind Wohnungen mit Unrat, unhygienischen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen überladen, so ist häufig eine unzumutbare Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarn die Folge. In diesen Fällen kann das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Beseitigung des Missstandes anordnen.
Sind Sie von einem Mangel an Ihrem Wohnraum betroffen, so können Sie die Angelegenheit bei uns zur Anzeige bringen.