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MSRL Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

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Die Meeresumwelt ist ein kostbares Erbe, das geschützt und erhalten werden muss. Vielfache Nutzungen gefährden die natürlichen Ressourcen des Meeres und die komplexen Meeresökosysteme. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, durch geeignete Maßnahmen auf Dauer einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erhalten. Mit dem Hamburgischen Küstengewässer rund um die Insel Neuwerk betrifft dies auch das Bundesland Hamburg.

Meeressaum mit Brandung und Möwen Der Schutz der Meere ist ein wichtiges Ziel der europäischen Politik.

Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in Hamburg

Schutz der europäischen Meere

Poster zur Umsetzung der MSRL Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ist am 15. Juli 2008 in Kraft getreten (MSRL 2008/56/EG). Sie fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erhalten oder zu erreichen. Der gute Zustand muss auf Dauer gewährleistet und eine künftige Verschlechterung vermieden werden.

Die MSRL gibt erstmals einen einheitlichen Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Sie soll nach dem sogenannten Integrationsprinzip die Einbeziehung von Umweltanliegen in alle maßgeblichen Politikbereiche fördern. Gleichzeitig stellt die MSRL die Umweltsäule der Europäischen Integrierten Meerespolitik dar.

Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Kartenausschnitt des Küstenbereiches um die Elbmündung. "Seegrenze" markiert eine Linie zwischen Elbmündung und Nordsee. "Hamburgisches Küstengewässer" markiert einen Bereich rund um Neuwerk. Jeder Mitgliedstaat hat eine Strategie zur Erreichung des guten Zustands seiner Meeresgewässer zu entwickeln.

Für Deutschland betrifft dies die Nord- und die Ostsee. Hamburg steht mit seinem Küstengewässer bei der Insel Neuwerk im Wattenmeer in der Verantwortung, gemeinsam mit den anderen Küstenländern und dem Bund die Richtlinie umzusetzen.

Das Verfahren zur Entwicklung einer Meeresstrategie gliedert sich in sechs Schritte:

  • Anfangsbewertung zur Erfassung des aktuellen Umweltzustands
  • Beschreibung eines guten Umweltzustands
  • Festlegung von Umweltzielen und dazu gehörenden Indikatoren
  • Erstellung und Durchführung eines Überwachungsprogramms für die laufende Bewertung und regelmäßige Aktualisierung der Ziele der Richtlinie
  • Erstellung eines Maßnahmenprogramms zur Erreichung oder Aufrechterhaltung eines guten Umweltzustands
  • praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms

Guter Umweltzustand

Wesentliche Grundlage der MSRL ist der Ökosystemansatz. Er soll gewährleisten, dass die Nutzung und der Schutz der Meere auf der Basis eines guten Umweltzustandes in Einklang gebracht werden. Gleichzeitig soll die Anpassungsfähigkeit der Meeresökosysteme nicht beeinträchtigt werden. Damit wird eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen des Meeres ermöglicht.

Bereits für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurden der Zustand des Hamburgischen Küstengewässers beschrieben und Maßnahmen zur Verbesserung ermittelt. Mit der MSRL wird die Beschreibung des guten Umweltzustandes um meeresspezifische Belastungsparameter wie Unterwasserlärm und Müll erweitert. Auch wird erstmals der Meeresboden in die Betrachtung mit einbezogen.

Berichte

Die bisher erstellten Berichte finden Sie auf der gemeinsamen Seite der Länder und der Bundesregierung:
http://www.meeresschutz.info/

https://www.wasser-de.de/


Kontakt

Dr. Andreas Finckh

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Adresse speichern

The Trilateral Wadden Sea Cooperation

Internationale Meeresabkommen

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