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IFB Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) ab sofort verfügbar

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Mit der Einführung des HKL wird der Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen weiter ausgebaut.
Der Kredit richtet sich explizit an die Unternehmen und Institutionen, die zu klein für den KfW-Schnellkredit sind, bzw. wegen der nicht gegebenen Gewinnerzielungsabsicht beim KfW-Unternehmerkredit ausgeschlossen sind.

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Schnelle Bereitstellung von Liquiditätsmitteln

Kleinen und mittleren Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, eröffnet die IFB Hamburg kurzfristig – in Ergänzung der bundesseitigen Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau – mit dem Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) neue Spielräume. 

Der Hamburg-Kredit Liquidität wird von der IFB Hamburg in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) gewährt und im Hausbankenverfahren vergeben.

Das Programm ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Wen fördern wir?

Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sowie Existenzgründer und Vereine.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist für alle Antragsberechtigten, dass sie am 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO waren.

Was fördern wir?

Das zinsgünstige Darlehen soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die unmittelbar auf die sogenannte COVID-19-Krise zurückzuführen sind und kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen eingesetzt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Darlehenshöhe liegt bei mindestens 20.000 Euro und maximal 250.000 Euro.

Wie sind die Förderkonditionen?

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer Zinsfestschreibung für die ersten fünf Jahre. Der Darlehenszins beträgt in dieser Zeit 1,00% p.a. Die Tilgung setzt mit dem Beginn des fünften Laufzeitjahres ein. 
Sondertilgungen können jährlich vorgenommen werden. 

So funktioniert das Antragsverfahren

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
  • Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl einschließlich einer Ausfallbürgschaft der BG.
  • Die BG prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen, Ihrem Kreditinstitut und uns das Ergebnis mit.
  • Wir prüfen im Anschluss die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut.
  • Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
  • Sie lassen die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.

Sie haben Fragen?

Rückfragen zum Hamburg-Kredit Liquidität können Sie per Email an das IFB-Beratungscenter Wirtschaft richten: foerderlotsen@ifbhh.de. Wir rufen Sie dann gerne zurück! 

Mit freundlichen Grüßen
Hamburgische Investitions-und Förderbank
IFB-Beratungscenter Wirtschaft

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