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IFB Corona-Hilfen: Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes

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Hamburg hat seine Corona-Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen erweitert.
Non-Profit-Organisationen wie gemeinnützige Vereine können jetzt im Programm Hamburg-Kredit Liquidität bis zu 800.000 Euro beantragen.

Corona-Hilfen

Das zinsgünstige Darlehen soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die unmittelbar auf die sogenannte COVID-19-Krise zurückzuführen sind und kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen eingesetzt werden.

Der Hamburg-Kredit Liquidität wird von der IFB Hamburg in Kooperation mit der
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) und im Hausbankenverfahren vergeben. Im Modul B wird das Darlehen im Wesentlichen aus Mitteln des KfW-Sonderprogramms
„Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ unter voller Risikoübernahme des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg refinanziert.

Wen fördern wir?

Modul A: kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent).

Modul B: gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen und Vereine, sofern sie von der Körperschaftsteuer befreit sind.

Was fördern wir?

Das zinsgünstige Darlehen soll helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die unmittelbar auf die sogenannte COVID-19-Krise zurückzuführen sind und kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen eingesetzt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Modul A: Die Darlehenshöhe liegt bei mindestens 20.000 € und maximal 250.000 €.

Modul B: Die Darlehenshöhe liegt bei mindestens 20.000 € und maximal 800.000 €.

Wie sind die Förderkonditionen?

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer Zinsfestschreibung für die ersten fünf Jahre.
Der Darlehenszins beträgt in dieser Zeit 1,00% p.a. Die Tilgung setzt im Modul A mit dem Beginn des fünften Laufzeitjahres und im Modul B mit dem Beginn des dritten Laufzeitjahres ein.
Sondertilgungen können jährlich vorgenommen werden.

So funktioniert das Antragsverfahren

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
  • Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl einschließlich einer Ausfallbürgschaft der BG.
  • Die BG prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen, Ihrem Kreditinstitut und uns das Ergebnis mit.
  • Wir prüfen im Anschluss die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut.
  • Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
  • Sie lassen die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.

Sie haben Fragen?

Rückfragen zum Hamburg-Kredit Liquidität können Sie per Email an das
IFB-Beratungscenter Wirtschaft richten: foerderlotsen@ifbhh.de.
Wir rufen Sie dann gerne zurück!


Mit freundlichen Grüßen
Hamburgische Investitions-und Förderbank
IFB-Beratungscenter Wirtschaft

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