Verwechslungsgefahren bestehen mit dem heimischen Biber und der Bisamratte. Die Nutria ist viel kleiner als der Biber, jedoch größer als die Bisamratte. Eine Unterscheidung bei schwimmenden Tieren kann recht schwierig sein. Im Wasser sieht man sowohl den Kopf als auch den Rücken der Nutria; bei ausgewachsenen Bibern nur den dreieckigen Kopf. Doch gerade bei Jungbibern, die ihre Schwimmtechnik noch nicht perfektioniert haben, sieht man auch noch einen Teil des Rückens. Hier besteht eine große Verwechslungsgefahr. Sicheres Unterscheidungsmerkmal ist der runde rattenartige Schwanz bei der Nutria und die platte „Kelle“ beim Biber. Bisams haben seitlich abgeflachte Schwänze. Nutrias sind außerhalb des Wassers gut an ihren hellen Barthaaren, den orangefarbenen Zähnen und der gedrungenen Form mit dem dickeren rundlichen Schwanz zu erkennen.
Die Situation in Hamburg
Die Nutrias haben in Hamburg seit Mitte der 1990er Jahre viele potentielle Lebensräume an und im Umfeld von stehenden und fließenden Gewässern, hauptsächlich in den Bezirken Bergedorf und Harburg, besiedelt. Für die Bezirke Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek sind bisher keine Vorkommen bekannt. Die Populationen dieser Tiere unterliegen starken Schwankungen. Dies betrifft sowohl die Populationsdichte als auch die in Anspruch genommenen Areale.

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Natürliche Feinde sind selten
Da die natürlichen Fressfeinde wie Seeadler in Hamburg relativ selten sind, werden diese Populationsschwankungen hauptsächlich von den Klimabedingungen im Winter beeinflusst. Ebenfalls wird die Populationsdichte punktuell durch menschliche Einflüsse, vor allem durch das Füttern der Tiere bestimmt, sowie durch die Bekämpfung mit jagdlichen Mitteln. Ein Einfluss von Krankheiten ist bisher nicht bekannt.
Anzahl der Nutrias lässt sich nicht genau bestimmen
Wie bei den meisten Wildtieren in der Stadt lässt sich die Frage nach der Anzahl der Tiere nicht genau festlegen; eventuell genannte Zahlen für das Stadtgebiet sind nur Schätzungen und nicht belastbar. Die Anzahl von gesichteten Nutrias, von tot aufgefundenen (Unfall, Krankheit usw.) sowie von getöteten Tieren (Jagd, Tötung nach Fallenfang usw.) gibt zwar Hinweise welche Bereiche der Stadt bereits besiedelt sind, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, die nichts mit der tatsächlichen Zahl der Tiere zu tun haben. Einen Anhaltspunkt über die Entwicklung der letzten Jahre geben die Wildnachweis der Obersten Jagdbehörde der Obersten Jagdbehörde ab dem Jagdjahr 2018/2019.
Fütterung und "Nutriaplage"
Dort wo die Tiere regelmäßig und stark gefüttert werden, können räumlich begrenzte hohe Populationsdichten - also sehr viele Tiere auf engem Raum - auch unabhängig von der Witterung und dem natürlichen Nahrungsangebot, über längere Zeiträume auftreten. Dadurch kann es zu Schäden vor allem in Gärten und in Böschungsbereichen bzw. Uferbereichen der Flüsse und Kanäle kommen. Außerdem werden häufig Ängste vor den Tieren selbst und vor Krankheiten geschürt. Von einer "Nutriaplage" und Schäden, die erheblich die öffentliche Sicherheit gefährden, kann aber keine Rede sein. Punktuell können sich durch menschliche Hilfe vor allem innerhalb des Stadtgebietes dichte Populationen bilden und auch über längere Zeiträume halten.
Viele Menschen, die die Tiere aus falsch verstandener Tierliebe füttern, wissen nicht, dass sich dadurch ggf. die Bestände nicht mehr natürlich regulieren können, was die Überpopulation fördert und Schäden durch die hohe Zahl an Tieren hervorrufen kann.
Durch das Futter werden auch gleichzeitig Ratten gefüttert. Diese Schädlinge können sich dadurch besser vermehren. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft appelliert deshalb an alle Bürger, das Füttern zu unterlassen.
Mehr Informationen
Management der Nutria
Auf EU-Ebene ist die Nutria in der Unionsliste der invasiven Arten gelistet (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014). Die Verordnung sieht ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und dem Management invasiver Arten vor. Deshalb muss gegen die Nutria auch in Deutschland den Vorgaben entsprechend gehandelt werden.
Nutria gelten deutschlandweit als weit verbreitet und unterliegen somit dem Management. Wichtigstes Ziel der Umweltbehörde ist die Nutria von den Hamburgischen Inseln Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn fernzuhalten, um das fragile Ökosystem dort nicht zu stören. Zudem ruft die Umweltbehörde dazu auf, die Fütterung von Nutria zu unterlassen.
Da die Umweltbehörde die durch die Nutria verursachten Schäden, insbesondere aus Deichsicherheit- und Naturschutzsicht, derzeit als gering einstuft, und auch nicht damit gerechnet werden kann, dass die Gesamtpopulation der Nutrias in Hamburg signifikant verringert werden kann, sieht die Umweltbehörde zurzeit keinen Bedarf einer Intensivierung der Bekämpfung.
In Hamburg unterliegen die Nutria nicht dem Jagdrecht, sie können aber im Rahmen des Jagdschutzes durch die Jagdausübungsberechtigten innerhalb der Jagdbezirke bejagt werden. Eine Verpflichtung auf Seiten der Jägerschaft besteht nicht. In befriedeten Gebieten gemäß § 2 Hamburgischem Jagdgesetz, zu denen beispielsweise Wohngebäude, Hausgärten und Friedhöfe gehören, ruht die Jagd. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich und die Entnahme kann durch Stadtjäger in Verantwortung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin erfolgen. Die Bejagung kann zu einer Verringerung der örtlichen Population führen.
Nutrias bitte melden
Bitte melden Sie gesichtete Nutrias mit einem Foto auf der gemeinsamen Meldungsseite von Uni Hamburg und der Hamburger Behörden unter neobiota-hamburg.de. Durch diese Funde bekommen wir ein flächendeckendes Bild der aktuellen Verbreitung in Hamburg, wodurch man den Einfluss dieser invasiven Art besser abschätzen kann. Alle verifizierten Funde werden dort zudem im Steckbrief angezeigt, sodass alle Bürgerwissenschaftler:innen den wachsenden Datenschatz mitverfolgen können.