Die seit 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung schreibt in Art 13 und 14 Informationspflichten vor, denen wir hiermit nachkommen.
Alle Angaben, die zur Aufgabenerfüllung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) gemacht werden, benötigen wir, um zum Beispiel
- eine Anfrage für eine Rechtsberatung einschließlich Terminvergabe zu bearbeiten,
- eine Rechtsberatung inkl. der Erstellung von praktischen Hilfen durchzuführen,
- die Bearbeitung von Güte-, Sühne- und Mediationsverfahren zu ermöglichen.
Die Hinweise zum Datenschutz in der ÖRA können Sie unten herunterladen.