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Archiv Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit

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Die Ombudsstelle war eine unabhängige Beschwerdestelle. Alle, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, konnten sich an sie wenden. Dazu gehören Geflüchtete, ehrenamtlich Aktive, Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unterkünften.

ARCHIV: Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit

Schließung der Ombudsstelle zum 31. März 2020

Die Ombudsstelle in ihrer bisherigen Form hat ihre Arbeit zum 31. März 2020 eingestellt.

Anliegen und Beschwerden werden seit dem 1. April 2020 wie folgt bearbeitet:

Rückblick: Aufgabe und Arbeitsweise

In Hamburgs Unterkünften wohnen derzeit rund 33.000 Geflüchtete. Es kann immer mal wieder zu Problemen und Konflikten kommen. 

Die Ombudsstelle hatte die Aufgabe, als neutrale Schlichtungsstelle und ohne Weisung von Behörden Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entgegen zu nehmen und Lösungen zu finden sowie zur Konfliktvermeidung im Vorfeld beizutragen.

Das Verfahren vor der Ombudsstelle war kostenlos, stets vertraulich und wird mit absoluter Diskretion behandelt.

Die Ombudsstelle wurde tätig, wenn Probleme nicht zuvor von zuständigen Stellen einvernehmlich gelöst werden konnten. Eine Befassung in ausländerrechtlichen Fragen - sowohl im Einzelfall wie auch im Grundsatz - sowie in laufenden Gerichtsverfahren war nicht vorgesehen.

Informationen zu unseren Jahresberichten finden Sie unter „Downloads“.

Neutrale Schlichterin: Die Ombudsfrau

Zur Ombudsfrau wurde die ehemalige Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Hamburg, Annegrethe Stoltenberg, ernannt. Sie arbeitete ehrenamtlich und wurde durch eine Geschäftsstelle mit zwei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen unterstützt.

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