
Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden deshalb seit dem 1. November 2012 in regelmäßigen Abständen auf verschiedenen Wegen, beispielsweise durch ihre Krankenkasse oder bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, über das Thema Organspende informiert und aufgefordert, ihre Entscheidung (für oder gegen die Organspende oder eine Organspende mit bestimmten Einschränkungen) in einem Organspendeausweis schriftlich zu dokumentieren.
Ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist für jeden, auch Ihre Angehörigen und behandelnden Ärzte, bindend.
In unserer Klappkarte finden Sie einen Organspendeausweis zum Ausschneiden.
Stand: 2012
Umfang: doppelseitige Klappkarte
Bezug: Der Organspendeausweis steht unten als Download zur Verfügung. Er kann kostenlos bestellt werden über unseren Broschürenservice (Kontaktdaten siehe unten).