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Gleichstellung Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gleichstellungsgesetz

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Gesetz nimmt die Dienststellen stärker in die Pflicht, Arbeit familiengerecht zu gestalten.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gleichstellungsgesetz

Gleichstellung + Vereinbarkeit

Beschäftigte - es sind überwiegend Frauen -, die wegen Kindererziehungs- und Pflegeaufgaben nicht in vollem Umfang arbeiten, sehen sich oft gravierenden Nachteilen ausgesetzt:

Die Einkommenssituation und damit verbunden die Alterssicherung verschlechtern sich

Tarifbeschäftigten gelingt es nur schwer, ihren Arbeitszeitanteil wieder zu erhöhen, wenn sie ihre Teilzeitbeschäftigung nicht befristet beantragt haben

Beurlaubung und insbesondere Teilzeitbeschäftigung empfinden die Beschäftigten als die größten Hindernisse für ihre berufliche Karriere.

Nach wie vor stehen beim Thema Vereinbarkeit die weiblichen Beschäftigten im Fokus. Rund 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind weiblich. Künftig sollen Männer verstärkt angesprochen und bei der Inanspruchnahme von familienfreundlichen Leistungen unterstützt werden.

Gesetz verpflichtet Dienststellen stärker

Das Gesetz nimmt die Dienststellen stärker in die Pflicht:  

  • Aufklärung: Bevor Sie in Teilzeit arbeiten oder in die Beurlaubung gehen, muss Ihre Dienststelle Sie auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen sowie auf Befristungsmöglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung hinweisen.
  • Vorrang bei Arbeitsplatzbesetzungen: Wenn Sie familienbedingt in Teilzeit arbeiten und Ihren Arbeitszeitanteil aufstocken wollen, benötigen Sie einen Arbeitsplatz, der diesen Umfang zulässt. Bei der Besetzung entsprechender Arbeitsplätze soll Ihnen die Dienststelle bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einen Vorrang einräumen. Das gilt auch, wenn Sie beurlaubt sind und vorzeitig in den aktiven Dienst zurückkehren möchten.
  • Angebot familiengerechter Arbeitszeiten: Die Dienststellen sind verpflichtet, Ihnen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten aktiv familiengerechte Arbeitszeiten anzubieten, wenn Sie Familienaufgaben wahrnehmen – zum Beispiel im Zusammenhang mit Telearbeit.

Gesetz erklärt alle Arbeitsplätze grundsätzlich für teilzeitgeeignet

Das Gesetz legt fest, dass alle Arbeitsplätze grundsätzlich teilzeitgeeignet sind. Dies gilt auch für Arbeitsplätze mit Führungsaufgaben! Familienaufgaben oder Karriere? In der derzeitigen Arbeitszeitkultur erfahren Beschäftigte, die  Familienaufgaben wahrnehmen, dies immer noch als starkes Karrierehindernis. Dies gilt besonders für vollzeitbeschäftigte Führungskräfte.

„Führung in Teilzeit“ kann einen Karriereweg für Frauen und Männer mit Familienaufgaben ebnen. „Führen als Tandem“ – als eine Sonderform von Teilzeitführung – ist eine weitere Möglichkeit. Das zeigen erfolgreiche Beispiele in der hamburgischen Verwaltung.

blickpunkt personal Schwerpunkt Gleichstellungsgesetz

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