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Gleichstellung Gleichstellung in öffentlichen Unternehmen

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Hier finden Sie Informationen und praktische Tipps.

Gleichstellung in öffentlichen Unternehmen

Gleichstellung

Für welche Unternehmen gilt das Hamburger Gleichstellungsgesetz?

Das Gleichstellungsgesetz gilt seit dem 01. Januar 2015 erstmals auch für Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre staatlichen Hochschulen mehrheitlich beteiligt sind. Die Regelungen des Gesetzes sind von diesen Unternehmen sinngemäß anzuwenden.

Für juristische Personen öffentlichen Rechts gilt der Wortlaut des Gesetzes.

Welche Regelungen aus dem Gesetz sind für Unternehmen relevant?

Aus dem Gesetz ergeben sich für Unternehmen drei wesentliche Pflichten: die Bestellung einer oder eines Gleichstellungsbeauftragten sowie einer Stellvertretung, die Aufstellung eines Gleichstellungsplans und die vorrangige Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei Ausbildung, Personalauswahl und Beförderung.

Fragen und Anregungen rund um das Thema Gleichstellungsgesetz

Für Ihre Fragen und Anregungen steht Ihnen das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie das Funktionspostfach unter gleichstellungsgesetz@personalamt.hamburg.de.

Downloads

Im unteren Bereich dieser Seite stehen Ihnen verschiedene Dokumente und Arbeitsmaterialien zur Verfügung, die Ihnen bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes helfen sollen.

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Veröffentlichungen des Personalamtes

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