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Gleichstellung Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes

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Nach Vorgabe des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes legt der Senat der Bürgerschaft alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vor und berichtet darüber, wie er das Gesetz umgesetzt hat. Den ersten Erfahrungsbericht veröffentlichte der Senat in 2017. Schon dieser Bericht zeigt, dass das Gesetz in den Behörden und Ämtern wirkt.

Gleichstellung

Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes

Auch wenn es in einigen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt, ist es gelungen, in zentralen Fragen der Gleichstellung Fortschritte zu erzielen:

  • Der Frauenanteil an allen Beschäftigten ist weiter gestiegen. Ende 2016 waren 55,3 Prozent aller Beschäftigten Frauen und 44,7 Prozent Männer.
  • Der Anteil der Frauen in Führungspositionen betrug Ende 2016 39,9 Prozent.
  • Bei den Amtsleitungen und Geschäftsführungen von Landesbetrieben wurde der Frauenanteil von 14,5 Prozent (2012) auf 24,2 Prozent gesteigert.
  • Teilzeitbeschäftigung ist immer noch eine „Domäne der Frauen“: Der Anteil der Männer in Teilzeit war mit 14,3 Prozent deutlich geringer als der der Frauen (49,5 Prozent.
  • "Vollzeitnahe Teilzeit“: Teilzeit nehmen die Beschäftigten häufig „vollzeitnah“ wahr. Das heißt, in 2016 arbeiteten 54,1 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 70 Prozent und mehr.
  • Führung in Teilzeit“ bleibt auch zukünftig ein wichtiges Thema: 23,8 Prozent aller weiblichen Führungskräfte arbeiteten 2016 in Teilzeit und nur 5,0 Prozent aller männlichen Führungskräfte.

Den nächsten Erfahrungsbericht wird der Senat voraussichtlich im Jahr 2021 veröffentlichen.

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