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Das Beurteilungswesen ist ein Kernstück im systematischen Personalmanagement der hamburgischen Verwaltung.

Beurteilungswesen Beurteilungswesen

Beurteilungswesen in der hamburgischen Verwaltung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Vorgesetzten können sich auf ein gut strukturiertes und transparentes Verfahren mit einheitlichen Maßstäben verlassen. Es bietet verlässliche Kriterien, mit denen die Leistungen und das Potential der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen gewürdigt werden können. Das Beurteilungssystem ist mit  anderen Instrumenten der Personalentwicklung verknüpft und unterstützt zum Beispiel transparente Auswahl- und Beförderungsentscheidungen.

Die Broschüre informiert umfassend über die Ziele und über die praktische Anwendung des Beurteilungswesens.

Modifizierte Datenübermittlung führt zu Änderungen im Beurteilungsprozess

Das Personalamt erfasst für statistische Zwecke anonym die Daten aller Beurteilungen. Dazu gibt es einen neuen Prozess seit Februar 2022. Dieser sieht vor, die vorliegenden Beurteilungsdaten direkt aus der erstellten Beurteilung anonymisiert an ein Auswertungsprogramm zu übermitteln. Die einzelnen Dienststellen können die Beurteilungsdaten ihrer Dienststelle mit Hilfe eines IT-Programms auswerten.

Was Sie als Erstbeurteilerin / Erstbeurteiler wissen müssen

Das neue Übermittlungsverfahren ändert den Bearbeitungsprozess. Wie bisher wird die abgestimmte Beurteilung mit dem Button „Beurteilung endgültig abschließen“ abgeschlossen. Damit wird der nun modifizierte Ablauf gestartet und es erscheint ein Hinweisfenster, das auf die Datenübermittlung hinweist:

  • Mit der Bestätigung durch Klicken auf das Feld „OK“ im Hinweisfenster stoßen die Erstbeurteilerinnen/ Erstbeurteiler die Datenübermittlung an.
  • Es öffnet sich automatisch eine E-Mail.
  • Diese muss einfach als Standard-E-Mail so wie sie ist abgeschickt werden, ohne etwas zu ergänzen.
  • Hiermit wird die Datenübertragung endgültig ausgelöst.
  • Das Entwurf-Wasserzeichen wird entfernt und die Beurteilung wird abgeschlossen.
  • Diese drucken Sie aus und senden sie unterschrieben, wie bisher postalisch, für die Personalakte an die Personalstelle.

Wichtig: Nachdem Sie den Button betätigt haben, können Sie die Beurteilung nicht mehr verändern.

Übergangszeiten

Beurteilungen, die Sie begonnen, aktuell aber noch nicht abgeschlossen haben, können Sie problemlos mit dem bisherigen („alten“) Formular beenden.

Weiterführende Information für Beschäftigte

Weiterführende Informationen erhalten Sie in den unten angeführten Downloads. Hier finden Sie auch Antworten zu den häufig gestellten Fragen.

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