
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das jeder Arbeitgeber / Dienstherr einrichten muss, um erkrankten Beschäftigten ein Unterstützungsangebot zur Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit und zur Vorbeugung anzubieten.
Dieser Leitfaden erläutert, wie das BEM in der hamburgischen Verwaltung in die Praxis umgesetzt wird