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Schädlinge Kleiner Frostspanner

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Kleiner Frostspanner - FHH - Hamburg

Erreger

Der kleiner Frostspanner ist ein grau-brauner Schmetterling mit 2 bis 3 cm Flügelspannweite. Die Larven des Frostspanners treten als Fraßschädlinge an Obstgehölzen, aber auch an Eiche, Ahorn, Linde oder Rose auf. Etwa ab Oktober schlüpfen die Frostspanner aus dem Boden und paaren sich. Die Weibchen sind flugunfähig und deshalb darauf angewiesen am Stamm ihrer Wirtsbäume hochzukriechen, um ihre Eier in der Krone in Rindenritzen abzulegen. Die Eier sind etwa 0,8 mm groß und orange-rot gefärbt. Die zeitig im Frühjahr auftretenden, grünen Raupen sind an ihrer charakteristischen "katzenbuckelartigen" Fortbewegung zu erkennen. Sie erreichen eine Größe bis zu 2,5 cm und verpuppen sich Anfang Juni im Boden.

Schadbild

Vom Knospenaufbruch bis zur Blüte der Obstbäume schlüpfen die Raupen des Frostspanners und fressen an den Knospen, Blättern, Blüten oder jungen Früchten. Bei größeren Bäumen ist vor allem die untere Kronenhälfte betroffen.
Bevorzugt befallen werden Kirschbäume und ihre Früchte. Diese werden häufig kochlöffelartig ausgehöhlt. Zum Teil werden Blätter zusammengesponnen und die Raupen halten sich im Schutz der so entstandenen Kuppel auf. An einem Spinnfaden abgeseilt, lassen sich die Raupen vom Wind auf benachbarte Pflanzen herüberwehen. Bei starkem Befall kann es zum Kahlfraß oder zu starken Ernteausfällen durch den Fraß an den Früchten kommen.

Vorbeugung und Bekämpfung

Wichtigste vorbeugende Maßnahme ist das Anbringen von Leimringen an den Stämmen und Pfählen der Obstbäume. Diese verhindern das Aufsteigen der flugunfähigen Weibchen in die Baumkrone, so dass es nicht zur Eiablage kommt. Die Leimringe sollten mindestens 8 cm breit sein und eng am Stamm anliegen. Sie sind Anfang Oktober anzubringen und müssen bis zum ausgehenden Winter am Stamm verbleiben.
Es ist regelmäßig zu kontrollieren, ob z.B. durch Falllaub Brücken entstanden sind, die den Frostspanner-Weibchen ein Passieren des Leimrings ermöglichen können. Eine direkte Bekämpfung kann im Frühjahr erfolgen. Diese richtet sich ausschließlich gegen die Frostspanner-Larven und muss bei ausreichend hohen Temperaturen (≥ 15°C) durchgeführt werden.

Einsetzbare Pflanzenschutzmittel:

Pflanzenschutzmittel Xen Tari

Fraßwirkung
Abstandsauflagen beachten
Einsatz nach Befallsbeginn

Pflanzenschutzmittel Dipel ES

Fraßwirkung
Abstandsauflagen beachten
Einsatz nach Befallsbeginn

Pflanzenschutzmittel INSEKTIZIDE

Systemische Wirkung:
Das Pflanzenschutzmittel wird von der Pflanze aufgenommen und im Gefäßsystem transportiert und auch versteckt sitzende Schädlinge werden erreicht. Viele Systemisch wirkende Mittel sind jedoch auch Bienen- und Nützlings gefährlich, so dass der Gebrauch nur auf das Nötigste eingeschränkt werden sollte. Handelspräparate werden in unterschiedlichen Formulierungen angeboten. Hierbei können z. Bsp. Granulate, Pulver, Sprays oder Stäbchen zur Anwendung kommen.
Kontaktwirkung:
Das Pflanzenschutzmittel wird von der Pflanze nicht aufgenommen und wirkt über die Insektenoberfläche. Der Schädling muss entweder direkt getroffen werden, oder der Wirkstoff wird durch Berührung mit der behandelten Blattoberfläche aufgenommen.
Fraßwirkung: Das Pflanzenschutzmittel gelangt über die Nahrungsaufnahme durch Saug- oder Fraßtätigkeit in den Körper. Dabei befindet sich der Wirkstoff entweder auf der Pflanzenoberfläche, oder wurde zuvor von der Pflanze aufgenommen.
Abstandsauflagen:
Beim Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel sind zwischen der zu behandelnden Fläche und einem Oberflächengewässer Abstände bei der Mittelanwendung einzuhalten.  Diese sind je nach Pflanzenschutzmittel und den zu behandelnden Kulturen unterschiedlich und müssen der Gebrauchsanweisung entnommen werden.
Bienengefährlich:
Einstufung der Pflanzenschutzmittel hinsichtlich der Auswirkungen auf Bienen:
B1: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.
B2: Das Mittel ist als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelten Bestand bis 23:00 Uhr, eingestuft.
B3: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet.
B4: Das Mittel wird als nicht bienengefährlich eingestuft.

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