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Pflege ohne Zwang Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen und wie erkennt man diese?

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Pflege ohne Zwang

Eine freiheitsentziehende Maßnahme bzw. unterbringungsähnliche Maßnahme liegt vor, sobald Menschen ohne ihre Zustimmung in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Das ist z.B. bei folgenden Anwendungen der Fall:

  • Bettgitter
  • Fixierungen an Bauch, Armen oder Beinen
  • Vorsatztisch am Rollstuhl

Darüber hinaus können auch ruhigstellende Medikamente oder die Wegnahme der Brille freiheitsentziehend sein. Das betrifft ebenso komplizierte Türschlösser oder das Verdecken einer Tür.

 

Wie erkennt man eine freiheitsentziehende Maßnahme?

Sollten Sie in einer Situation unsicher sein, ob eine freiheitsentziehende Maßnahme vorliegt, hilft Ihnen die Beantwortung der beiden folgenden Fragen weiter:

  • Kann sich die Person auf Grund der Maßnahme nicht mehr uneingeschränkt fortbewegen?
  • Passiert dies gegen Ihren Willen?



Ein Beispiel:

Frau Müller ist 87 Jahre alt und lebt seit zwei Jahren in einem Pflegeheim. Das Aufstehen aus dem Bett und den Weg zur Toilette schafft Frau Müller meist ohne weitere Probleme, auch nachts, allein. 

Da Frau Müller ihre Bewegungen nicht immer richtig koordinieren kann, stürzt sie von Zeit zu Zeit. Um diese Stürze zu vermeiden, hat das Pflegeheim ein Bettgitter angebracht.

Jetzt kann Frau Müller nachts nicht mehr allein zur Toilette gehen und bekommt daher eine Windel.

Da Frau Müller nicht mehr versteht, was ein Bettgitter ist, rüttelt sie jede Nacht daran und versucht, über das Gitter zu steigen.

Frage:
Kann sich Frau Müller aufgrund dieser Maßnahme noch selbstbestimmt fortbewegen?

Antwort:
Nein. Sie ist nicht länger in der Lage, nachts alleine zur Toilette zu gehen.

Frage:
Entscheidet das Pflegeheim gegen den Willen von Frau Müller?

Antwort:
Ja. Frau Müller wurde weder einbezogen noch konnte sie dem Bettgitter zustimmen. Ihre Ablehnung und ihre Unruhe drückt Frau Müller sehr deutlich durch das Rütteln am Bettgitter aus.

 

Das heißt: Bei dem Bettgitter handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme.


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Fachstelle „Pflege ohne Zwang"

Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Winterhuder Weg 31
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