Für ein Pflegekind wird „Pflegegeld“ gezahlt. Dieses setzt sich aus dem Unterhalt für das Kind und einer Erstattung der Erziehungskosten zusammen. Es gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern und ist in seiner Höhe vom Einkommen der Pflegeeltern unabhängig. „Pflegegeld“ ist steuerfrei.
Den Überblick über die Pflegegeldpauschalen, die ab April 2022 gelten, können Sie unten herunterladen.
Pflegegeldpauschalen Diese Leistungen erhalten Pflegeeltern
Für den Unterhalt und die Betreuung des Kindes bekommen Pflegeeltern so genanntes Pflegegeld.