Grundsätzlich sind Pflegekinder über ihre leiblichen Eltern versichert. Leben Pflegekinder auf Dauer bei einer Pflegefamilie, können sie beim Krankenversicherungsträger ihrer Pflegeeltern mitversichert werden.
Haftpflichtversicherung
Sobald das Pflegekind in der neuen Familie ist, sind die Pflegeeltern für alle Personen- und Sachschäden haftbar, die das Kind sich oder Dritten zufügt. Das Pflegekind sollte daher umgehend der Familien-Haftpflichtversicherung als Familienmitglied gemeldet werden.
Spezielle Haftpflichtversicherung
Das Amt für Soziales, Gesundheit, Familie und Verbraucherschutz hat für alle Pflegekinder, die von Hamburg Pflegegeld erhalten, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die nach den Bestimmungen des BGB Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern reguliert.