Pflegekinder: Fragen und Antworten

Hinweis: Dieses Element ist optional

Überblick Die wichtigsten Fakten zum Thema "Pflegefamilie werden"

An dieser Stelle haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema "Pflegekinder" zusammengestellt. Einen kompakten Überblick bieten auch die Seiten www.pflegefamilie-werden.info und www.bereitschaftspflege.info.

Fragen und Antworten

Wie wird ein Kind Pflegekind?


Ein Kind wird zu einem Pflegekind, wenn seine Eltern kurz- oder längerfristig nicht für es sorgen können. Bevor es in eine Pflegefamilie kommt, hat es häufig Mangelsituationen erlebt und ist durch verschiedene Erlebnisse traumatisiert.

Diese Erfahrungen prägen die Kinder: Sie sind häufig verunsichert, misstrauisch und haben große Ängste.

In der neuen Familie sollen sie Vertrautheit erleben, um Zutrauen zu sich und zum neuen Umfeld fassen zu können. Sie brauchen verlässliche Zuwendung von verständnisvollen, belastbaren Menschen. So haben sie eine Chance, sich zu entwickeln, selbstständig und selbstbewusst zu werden.

Um welche Kinder geht es?


Bei den Kindern, für die Pflegefamilien gesucht werden, handelt es sich sowohl um Kleinkinder als auch um Mädchen und Jungen bis zu zwölf Jahren, manchmal auch um ältere Kinder.

Manche Kinder haben körperliche oder seelische Beeinträchtigungen, viele kommen aus zerrütteten Familien.

In ihrem bisherigen Leben haben sie häufig nicht genügend Schutz und Geborgenheit, manchmal kaum regelmäßige Mahlzeiten und wenig Aufmerksamkeit sowie Wertschätzung erfahren. Oft war ihr Familienalltag von Unsicherheit, Angst und Gewalt geprägt.

Wer kann Pflegefamilie in Hamburg werden?


Als Pflegefamilie sind viele mögliche Konstellationen denkbar. Ein neues Zuhause können Kinder zum Beispiel finden

  • bei verheirateten und unverheirateten Paaren,
  • bei Paaren mit und ohne leiblichen Kindern,
  • bei alleinstehenden und alleinerziehenden Müttern und Vätern,
  • bei schwulen oder lesbischen Paaren und Alleinstehenden,
  • in Familien mit Migrationshintergrund oder
  • in Patchworkfamilien.

Wie die Pflegefamilienform im Einzelfall auch aussehen mag, eines ist gewiss: Pflegekinder sind eine Bereicherung und bringen Lebendigkeit in die Familie. Gleichzeitig ist damit eine große Verantwortung und Herausforderung verbunden. Deshalb werden Pflegefamilien auch von Fachleuten umfassend beraten und unterstützt.

Wie können wir Pflegeeltern werden?


So verschieden die Kinder sind, so unterschiedlich sind auch ihre Bedürfnisse und die damit verbundenen Anforderungen an Pflegeeltern.

In jedem Fall aber sollten Pflegeeltern folgende Merkmale erfüllen:

  • Herzlichkeit, Zeit und Geduld
  • Belastbarkeit
  • Erfahrungen im Umgang mit Kindern
  • Humor und eine positive Lebenseinstellung
  • Kommunikations- und Lernbereitschaft
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst, dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie


Zum Schutz der Kinder gibt es noch weitere formale Voraussetzungen, die Pflegeeltern-Bewerberinnen und -Bewerber erfüllen müssen:

  • Sie sollten finanziell nicht vom Pflegegeld abhängig sein.
  • Alle Haushaltsangehörigen ab 18 Jahren müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, ein amtsärztliches Gesundheitstest und das Ergebnis eines Drogentests vorlegen.
  • Sie sollten über ausreichend Zeit und Wohnraum verfügen.

Einzelheiten erfahren Sie bei einem Informationsabend der Hamburger Pflegeelternschule.

Welche Pflegeformen gibt es?


Die zwei wichtigsten Formen der Pflege sind die Dauer- und die Bereitschaftspflege:

Vollzeitpflege brauchen Kinder, die für längere Zeit oder gar nicht mehr bei ihren Eltern leben können. In der Pflegefamilie finden sie ein neues soziales Umfeld, in dem sie sich ihrem Alter entsprechend entwickeln können. Termine der nächsten Informationsabende

In Bereitschaftspflege werden Kinder untergebracht, wenn noch nicht geklärt ist, ob sie zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren können oder für sie ein neuer Lebensmittelpunkt gesucht werden muss. Die Unterbringung findet in der Regel kurzfristig statt, das Kind bleibt maximal sechs Monate in der Bereitschaftspflegefamilie. Termine der nächsten Informationsabende

Erziehungsstellen sind eine Sonderform der Vollzeitpflege. Sie sollen auch solchen Kindern ein Familienleben ermöglichen, mit deren Erziehung andere Pflegestellen in der Regel überfordert wären (besondere Auffälligkeiten, Behinderungen, problematische Elternkontakte). Voraussetzung für die Anerkennung als Erziehungsstelle ist eine pädagogische oder psychologische Ausbildung und Berufserfahrung des Betreuenden.

Wie lange bleiben die Kinder?


Es gibt sowohl Kinder, die bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie bleiben, als auch Kinder, die eine begrenzte Zeit dort leben.

Bei der Aufnahme des Kindes ist oft nicht sicher, wie lange das Kind bleiben wird.

In so genannter Bereitschaftspflege werden Kinder untergebracht, wenn noch nicht geklärt ist, ob sie zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren können oder für sie ein neuer Lebensmittelpunkt gesucht werden muss.

Wie werden Pflegefamilien von Fachkräften unterstützt?


Zentraler Ansprechpartner ist der für Sie zuständige Pflegekinderdienst.

Auf Ihre Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie intensiv von der Hamburger Pflegeelternschule vorbereitet, die auch regelmäßig Fortbildungen anbietet. Auch das Beratungsangebot von Freunde der Kinder e.V. steht Ihnen zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es in Hamburg viele Pflegeelterngruppen, in denen Sie Rat und Hilfe bekommen. Die Kontaktdaten erfahren Sie bei Ihrem Pflegekinderdienst.

Bekommen Pflegeeltern eine Aufwandsentschädigung?


Für ein Pflegekind wird „Pflegegeld" gezahlt, wenn ihm und seiner leiblichen Familie Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie (§§ 27,33 SGB VIII) bewilligt wurde.

Das Pflegegeld ist Unterhalt für das Kind; es gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern, ist in seiner Höhe vom Einkommen der Pflegeeltern unabhängig und steuerfrei. Es soll den gesamten regelmäßigen Bedarf des Pflegekindes abdecken.

Seine Bemessung richtet sich nach dem Alter des Kindes, dem Wohnort der Pflegefamilie und der jeweiligen Pflegeform.

(PDF, 143,6 KB)

Wie sind Pflegekinder versichert?


Grundsätzlich sind Pflegekinder über ihre leiblichen Eltern versichert. Leben Pflegekinder auf Dauer bei einer Pflegefamilie, können sie beim Krankenversicherungsträger ihrer Pflegeeltern mitversichert werden.

Haftpflichtversicherung
Sobald das Pflegekind in der neuen Familie ist, sind die Pflegeeltern für alle Personen- und Sachschäden haftbar, die das Kind sich oder Dritten zufügt. Das Pflegekind sollte daher umgehend der Familien-Haftpflichtversicherung als Familienmitglied gemeldet werden.

Spezielle Haftpflichtversicherung
Das Amt für Soziales, Gesundheit, Familie und Verbraucherschutz hat für alle Pflegekinder, die von Hamburg Pflegegeld erhalten, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die nach den Bestimmungen des BGB Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern reguliert.

Wo bekomme ich weitere Informationen zum Thema „Pflegefamilie werden“?


Wenn Sie sich dafür interessieren, ein Kind befristet oder auf Dauer aufzunehmen, erhalten Sie auf der Seiten www.bereitschaftspflege.info und  www.pflegefamilie-werden.info einen kompakten Überblick über die Rahmenbedingungen dieser Aufgabe. Besuchen Sie auch gerne die kostenlosen Informationsabende der Hamburger Pflegeelternschule. Termine finden Sie auf https://kurse-hamburg-pfiff.de/ .

Sie können sich für erste Informationen auch an die Hamburger Pflegekinderdienste der Jugendämter und freien Träger der Jugendhilfe oder an die Zentrale Pflegestellenvermittlung wenden:

Themenübersicht auf hamburg.de