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Informationen für Fachkräfte Pflegestützpunkte in Hamburg

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Pflegestützpunkte sind die zentralen Beratungsstellen rund um das Thema Pflege. Sie informieren pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Beratung im Pflegestützpunkt Hamburg-Nord Beratung im Pflegestützpunkt Hamburg-Nord

Fachinformationen: Pflegestützpunkte Hamburg

Aufgaben

Im Pflegestützpunkt erhalten Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen Auskünfte und Beratung rund um das Thema Pflege unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen. 

Auf Wunsch kann darüber hinaus auch das gesamte Leistungsgeschehen koordiniert werden. Wenn jemand zum Beispiel Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen oder Hilfe zur Pflege beantragen will, mussten bisher verschiedene Stellen aufgesucht werden (Kranken-/Pflegekassen oder Bezirksämter).

In einem Pflegestützpunkt gibt es all diese Informationen an einem Ort. Die dort ansässigen Pflegeberaterinnen und -berater übernehmen die Koordination der einzelnen Schritte. Sie helfen den Betroffenen zum Beispiel bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen und dem Ausfüllen von Anträgen.

Schaubild: Aufgaben der Pflegestützpunkte

Anzahl und Standorte

In Hamburg wurden seit 2009 acht regionale Pflegestützpunkte eingerichtet. In jedem Bezirk gibt es einen Pflegestützpunkt, in Wandsbek aufgrund der großen Bevölkerungszahl zwei. Damit wurde in Hamburg ein flächendeckendes Pflegeberatungsangebot geschaffen.

Die Pflegestützpunkte bieten bürgerorientierte, feste und regelmäßige Öffnungszeiten sowie individuelle Sprechzeiten an und sind in die bestehenden bezirklichen Strukturen eingebettet. Bei Bedarf werden die Pflegebedürftigen auch zuhause beraten.

Ein weiterer Stützpunkt wurde beim Beratungszentrum sehen/hören/bewegen/sprechen für Eltern von Kindern mit Behinderungen und Pflegebedarf eingerichtet. Mit dem Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche wird es Eltern von behinderten Kindern ermöglicht, alle Fragen und Angelegenheiten rund um das Thema Pflege und Behinderung an einem Ort zu klären. 

Personal und Finanzierung

Die Pflegekassen und die Bezirksämter stellen für jeden Pflegestützpunkt geeignete Beratungskräfte im Mindestumfang von drei Stellen zur Verfügung. Die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt durch die Kassen und die Bezirksämter. 

Einbindung von Organisationen und Ehrenamt

Neben der individuellen Beratung gehört zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte auch die Zusammenarbeit mit Organisationen des ehrenamtlichen Engagements oder mit Selbsthilfegruppen.

Diese Gruppen können bei Bedarf für eigene Veranstaltungen auch Räumlichkeiten in den jeweiligen Pflegestützpunkten nutzen.

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