Der Bereich Pharmaziewesen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) überwacht für Sie das Herstellen von und Handeln mit Arzneimitteln bei Betrieben der Pharma-Branche, bei Händlern und natürlich auch in Apotheken. Wir achten außerdem auf die ordnungsgemäße Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, den Spenderschutz nach dem Transfusionsgesetz, die sichere Herstellung von Gewebezubereitungen und wir beraten die unserer Überwachung unterliegenden Einrichtungen in arzneimittelrechtlichen Fragen. Daraus ergeben sich verschiedene Arbeitsschwerpunkte des Bereichs Pharmaziewesen, die wir Ihnen auf diesen Internetseiten einzeln vorstellen:
Unsere Themen
Die Apotheke als letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln an den Verbraucher erfüllt eine wichtige Aufgabe für Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit.
Die Überwachung von Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern sowie Unternehmern dient der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.
Wer Arzneimittel oder bestimmte Wirkstoffe nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern importieren will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis.
Für das Gewinnen, Be- und Verarbeiten, Konservieren, Prüfen und Lagern menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen ist eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Eine Arzneimittelherstellung durch Ärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugter Personen ist erlaubnisfrei, aber bei der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.
Mit Inkrafttreten des 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) ist der Großhandel mit Arzneimitteln erlaubnispflichtig geworden.
Der Handel mit erlaubnisfreien Arzneimittel-Wirkstoffen ist anzeigepflichtig und unterliegt der Überwachung durch den Fachbereich Pharmaziewesen der BJV.
Klinische Prüfungen von Arzneimitteln in Deutschland sind genehmigungspflichtig und der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.
Für die Herstellung von Arzneimitteln aus Blut gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für die Produktion von „klassischen“ Arzneimitteln.
Kontaktmöglichkeit:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte
Postfach 30 28 22, 20310 Hamburg
Kontaktmöglichkeiten der einzelnen Sachgebiete entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern.