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Digitale Kommunikation

Elektronischer Rechtsverkehr in Hamburger Justiz ab 2018

29. Dezember 2017 Pressemitteilung

Happy New Year! Ab 2018 nutzt die ganze Hamburger Justiz den Elektronischen Rechtsverkehr. Anwälte, Notare und Behörden können dann digital mit allen Gerichten und der Staatsanwaltschaft kommunizieren.

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Ab dem 1. Januar 2018 sind alle dabei: Ab dann kann Schriftverkehr mit der Hamburger Justiz sowohl elektronisch als auch in Papierform abgewickelt werden. Anwälte, Notare und Behörden können ihre Schriftsätze an allen Hamburger Gerichten sowie bei der Staatsanwaltschaft elektronisch einreichen.

Für weitere vertretungsberechtigte Personen, wie beispielsweise Steuerberater, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger steht ein Zugang über De-Mail und über die in der Justiz seit vielen Jahren bewährte EGVP-Infrastruktur bereit („Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“). Zudem können sich Bürgerinnen und Bürgern weiterhin postalisch an die Justiz wenden.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Digitale Kommunikation ist heutzutage ein wesentlicher Bestandteil unseres ganz normalen Lebens. Daher ist es wichtig, dass die Justiz diesen Kommunikationsweg intensiver nutzt. Justiz wird dadurch bürgernah und einfacher zugänglich. Sobald die besonderen elektronischen Postfächer der Anwälte laufen, wird ein wesentlicher Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz abgeschlossen sein. Durch den gemeinsamen Standard bei der Kommunikation kann zukünftig insbesondere auch die digitale Vernetzung der Straf- und Ermittlungsbehörden weiter ausgebaut werden. Hamburg ist bereit.“

Im Zuge der Umsetzung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) erfolgt auch eine umfangreiche technische und organisatorische Modernisierung der Geschäftsabläufe und der Arbeitsbedingungen in der Justiz.  Die Bearbeitung, der Austausch und die Archivierung von verfahrensbezogenem Schriftgut sollen in Zukunft im Wesentlichen elektronisch erfolgen. So können Arbeitsprozesse optimiert und das Justizpersonal entlastet werden.

Hintergrund

Hamburg ist seit der Eröffnung des Elektronischen Rechtsverkehrs in 2002 beim Finanzgericht einer der Vorreiter bei der Etablierung dieses Angebots. Mit dem sogenannten „E-Justice-Gesetz“ wurde 2013 ein entscheidender Impuls für eine umfassende Modernisierung der bundesdeutschen Justiz gegeben. Zum 01.01.2018 werden die Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften in den dort erfassten Verfahren (insb. ZPO, ArbGG, SGG, VwGO, FGO, StPO und OWiG) vollständig elektronisch erreichbar sein.

Die elektronische Kommunikation beruht auf dem sogenannten EGVP („Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“). Hierbei handelt es sich um eine auf dem bewährten OSCI-Transportprotokoll („Online Services Computer Interface“) basierende Infrastruktur. Der OSCI-Transport gewährleistet eine vertrauliche und sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, eine Eingangsbestätigung und die Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen bei der Nachrichtenübertragung.

Die Kommunikation über EGVP stellt in der Justiz einen seit vielen Jahren im gesamten Bundesgebiet bewährten Standard dar und steht für alle justiziellen Kommunikationspartner aus dem gesamten Bundesgebiet offen. Die nahezu flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs nach den ab 01.01.2018 nun bundesgesetzlich geregelten Rahmenbedingungen stellt den Abschluss der Bereitstellung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Zugangs zu den E-Justice-Diensten der Länder dar.

Nähere Informationen zu den Einreichungsvoraussetzungen finden Sie unter: http://justiz.hamburg.de/erv-hamburg/