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Datenschutzgrundverordnung

Richtiger guter Datenschutz für jede und jeden

23. Mai 2018 Pressemitteilung

Am 25. Mai treten die DSGVO, das Hamburgische Datenschutzgesetz und das Hamburgische Justizvollzugsdatenschutzgesetz in Kraft.

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Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt dazu: „Die Datenschutzgrundverordnung ist ein großes, wichtiges Gesetz und sie ist ein gutes Gesetz. Mit ihr ist es gelungen, einen einheitlichen, hohen Datenschutzstandard flächendeckend einzuführen. Europaweit werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Im Internet gibt es nun ein Recht auf Vergessen, Anwendungen haben automatisch die datenschutz-freundlichste Voreinstellung und Verstöße werden wirkungsvoll geahndet. Die überall zu vernehmenden Unkenrufe sind übertrieben und unpassend. Der 25. Mai 2018 ist ein Tag zum Feiern, dieses Datenschutzrecht ist ein Recht für jeden einzelnen Menschen.“

DSGVO
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das unmittelbar geltende einheitliche Recht für alle Mitgliedsstaaten ersetzt dann den bisherigen Flickenteppich aus nationalen Regelungen. Diese einheitlichen Regeln im europäischen Binnenmarkt machen Datenschutz für Unternehmen einfacher und reduzieren Bürokratie. Feste Ansprechpartner und ein Verbandsklagerecht machen es auch für Verbraucher und Bürgerinnen einfacher, ihre Rechte einzufordern. Nach der DSGVO haben die Bürger der Europäischen Union das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen, sich Auskunft über gespeicherte Daten oder deren Verwendungszweck geben zu lassen. Harte Sanktionen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes drohen Unternehmen bei Verstößen gegen die Verordnung. Statt komplizierter und langer Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Daten machen verständliche und standardisierte Einwilligungen Datenschutz verständlicher. Technische Regelungen sorgen für Datensparsamkeit und schreiben datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei Geräten vor.

HmbDSG
Das Hamburgische Datenschutzgesetz, das zeitgleich in Kraft tritt, konkretisiert die europäischen Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Behörden, Verwaltung und andere öffentliche Stellen. Damit werden die Interessen von Wirtschaft und Verwaltung in Einklang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gebracht.

HmbJVollzDSG
Ebenso tritt das Justizvollzugsdatenschutzgesetz als Anpassung an europäische Vorgaben in Kraft. Es vereint alle Datenschutzbestimmungen, die vorher in den einzelnen Vollzugsgesetzen standen. Für Anstaltsbedienstete, Anwälte und Gefangene bringt das Gesetz mehr Übersichtlichkeit. Es enthält klare Regeln für den Austausch von Informationen über Gefährder zwischen Vollzugsanstalten, Polizei und Verfassungsschutz.