Schulsenator Ties Rabe: „Wir stehen vor einer besonderen Situation, für die es kein Beispiel gibt und die uns täglich vor neue und sich ständig ändernde Herausforderungen stellt. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, wie sich die Infektionen in Deutschland und Hamburg entwickeln werden und welche Maßnahmen noch folgen müssen. Deshalb wird der Krisenstab der Schulbehörde wie bereits in den vergangenen zwei Wochen jeden Tag zusammentreten und die anstehenden Aufgaben und Probleme klären. Über tägliche Newsletter werden wir die Eltern und die Schulöffentlichkeit sowie die Schulleitungen zeitnah über alle Maßnahmen und Veränderungen informieren. In dieser sehr ungewöhnlichen Lage setzen wir auf Transparenz und auf die Eigeninitiative aller Beteiligten.“
Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden darüber hinaus bis zum 30. April alle besonderen Schulaktivitäten wie Feste, Aufführungen, Klassenreisen, Ausflüge und Sportveranstaltungen abgesagt. Schulinterne Konferenzen können wenn notwendig stattfinden, sind aber hinsichtlich ihrer Zahl, Dauer und Teilnehmergröße auf ein Minimum zu begrenzen. Darüber hinaus werden sämtliche Reisen von Schulbeschäftigten oder Schülerinnen und Schülern ins Ausland bis zum Ende des Schuljahres abgesagt.
Alle Schulen mit Ausnahme der Berufsschulen organisieren vor- und nachmittags eine Notbetreuung für Kinder bis 14 Jahre sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch die Schülerbeförderung findet vorläufig weiter statt. Vorerst können alle Eltern, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, diese Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Schulbehörde appelliert jedoch an die Eltern, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken. Und natürlich nur dann, wenn die Kinder gesund sind und nicht aus einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurückgekehrt sind. Die Betreuung wird von den gleichen Kräften und Einrichtungen gesichert, die auch im Normalfall zur jeweiligen Zeit in der Schule arbeiten: vormittags wie bisher die Lehrkräfte sowie das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, nachmittags je nach Schule entweder GBS-Träger oder das Schulpersonal. Bei der Betreuung achten alle Betreuer auf kleine Gruppen und die Einhaltung der Hygienevorschriften, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule, die aus einem Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zurückkehren, dürfen die Schule 14 Tage lang nicht betreten. Alle anderen beginnen am Montag planmäßig ihren Dienst in der Schule. Sie bauen dort verlässliche digitale und mediale Informationsketten und Informationssysteme untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern zu Hause auf und übermitteln diesen die Lernangebote und Lernaufträge für die nächsten Tage. Die Schulleitungen klären in den nächsten drei Tagen aufgrund der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote, welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote in den Schulen arbeiten und welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen Home Office machen. Ziel ist es, dass möglichst viele schulische Beschäftigte zu Hause arbeiten.
Auch in den Berufsschulen ruht der Unterrichtsbetrieb. Die Auszubildenden sollen in ihrer Schulzeit stattdessen wenn möglich in ihren Ausbildungsbetrieben arbeiten. Das gilt insbesondere für Auszubildende der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den nächsten Tagen klären die Berufsschulen zusammen mit den Auszubildenden und den Betrieben den weiteren Prozess.
Alle Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen finden voraussichtlich ohne Einschränkung an den bereits festgesetzten Terminen statt. Die Schulbehörde organisiert in den nächsten Tagen in Zusammenarbeit mit den Schulen große Prüfungsräume, die gewährleisten, dass ein ausreichendender Sicherheitsabstand zwischen den Prüfungsbeteiligten eingehalten wird. Darüber hinaus werden zusätzliche Nachschreibetermine und Prüfungsaufgaben für den Fall organisiert, dass die bisherigen Prüfungstermine nicht ausreichen.
Die Kultusministerkonferenz hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass alle Bundesländer die eventuell auch unter ungewöhnlichen Bedingungen entstandenen Schulabschlüsse in jedem Fall gegenseitig anzuerkennen. Die Wissenschaftsministerien sowie Universitäten und Fachhochschulen sind gebeten, die Zulassungszeiten so zu strecken, dass auch Studienbewerberinnen und -bewerber mit verspätet erlangten Abiturzeugnissen noch aufgenommen werden können.