Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Hamburg gewährleistet Hilfe und Schutz für obdachlose Menschen. Wir arbeiten jeden Tag mit Hochdruck daran, weitere Lösungen und Alternativen aufzubauen, wo nötig. Dabei unterstützen uns viele Hamburgerinnen und Hamburger: Viele engagieren sich ehrenamtlich, melden sich mit Hilfsangeboten und packen tatkräftig mit an. Tausend Dank an alle, die in dieser schwierigen Situation diejenigen nicht aus dem Blick verlieren, die auf unsere Hilfe besonders angewiesen sind!“
Eine vollständige und aktuelle Aufstellung der verfügbaren Angebote ist unter www.hamburg.de/obdachlosigkeit (was link with id: 259274) abrufbar.
Unterkunft
Menschen, die von der Stadt öffentlich-rechtlich in Wohnunterkünften untergebracht sind, haben dort auch weiterhin ein sicheres Quartier. Ihre Versorgung ist ebenso sichergestellt wie eine mögliche Isolation und medizinische Versorgung im Ansteckungsfall. Auch die ganzjährigen Notunterkünfte (insbes. Pik As und das Frauenzimmer) für Menschen, die nicht in einer Wohnunterkunft untergebracht sind, öffnen weiter regulär.
Neben diesen Einrichtungen schafft die Sozialbehörde als Reaktion auf die aktuelle Situation weitere Notunterbringungsmöglichkeiten. Die in den Wintermonaten als Standorte des Winternotprogramms genutzten Notübernachtungseinrichtungen von fördern und wohnen AöR in der Friesenstraße und der Kollaustraße, sowie die ehrenamtlich betreuten Plätze bei den Kirchengemeinden und Hochschulen werden im Rahmen eines Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms nun zunächst bis Ende Mai weiter bereitgestellt, um die Unterbringung zu sichern und obdachlosen Menschen einen Rückzugsort zu bieten.
In der Kollaustraße werden hierzu die Öffnungszeiten ab sofort deutlich von 15 Uhr bis 11 Uhr des Folgetages erweitert. Der Standort Friesenstraße wird nach Ende der gegenwärtig durchgeführten häuslichen Isolation für die Bewohner voraussichtlich ab dem 29. März ebenfalls in diesen Zeiten zur Verfügung stehen. Die wenigen Stunden der Schließung sind zur Durchführung unabdingbarer Reinigungsarbeiten unerlässlich.
Für obdachlose Frauen wird ein zusätzliches Angebot mit zunächst 50 Plätzen geschaffen, um das Frauenzimmer in der Hinrichsenstraße zu entlasten; dieses wird gegenwärtig bereits hergerichtet.
An allen Standorten wird durch eine angepasste, lockere Belegung die Einhaltung der gebotenen Abstände ermöglicht und die Versorgung der obdachlosen Menschen mit Essen, Kleidung, Hygienemöglichkeiten und Beratung sichergestellt. Reserveplätze werden vorgehalten.
Lebensmittelversorgung
Die Versorgung obdachloser Menschen ist weiter sichergestellt. Die Sozialbehörde hat zusammen mit den Betreibern von Essensausgabestellen sowie der Gesundheitsbehörde geeignete Lösungen gefunden, um die Essensausgabe fortzuführen bzw. den zwischenzeitlich eingestellten Betrieb nun wieder aufzunehmen. Dazu gehören insbesondere Abstandsregeln und besondere Hygienemaßnahmen. Dies wird zum Teil mit einer Verlagerung der Essensausgabe in Außenbereiche sichergestellt.
Neben Einrichtungen, die auch bisher schon Verpflegungsangebote fortführten, darunter das CaFée mit Herz und die Bahnhofsmission, nehmen nun auch weitere Angebote die Essensverteilung wieder auf.
Dazu gehören die Alimaus in Altona sowie die Tagesaufenthaltsstätte Bundesstraße in Eimsbüttel. Die Alimaus öffnet zum Ende dieser Woche und wird zunächst Lunchpakete ausgeben. Das Angebot wird auf sieben Tage in der Woche jeweils zwischen 12 bis 13.30 Uhr ausgedehnt. Die Tagesaufenthaltsstätte Bundesstraße wird schon ab dem morgigen Donnerstag unter der Woche im Zeitraum 11 bis 15 Uhr wieder warmes Essen anbieten.
Der Mitternachtsbus ergänzt ebenfalls ab morgen wieder ganzwöchig das Essensangebot durch gezielte Ansteuerung von Aufenthaltsorten obdachloser Menschen.
Die Einrichtung Stützpunkt des Caritasverbandes in der Norderstraße wird erstmals ab sofort mit der Ausgabe warmer Suppen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr hinzutreten. Schon bisher hatte der Caritasverband mit mobilen Essenslieferungen per Fahrrad ad hoc Engpässe im Innenstadtgebiet ausgeglichen.
Die Tagesaufenthaltsstätte in der Hinrichsenstraße von fördern und wohnen AöR hat bereits am vergangenen Samstag und Sonntag erstmals mit der Ausgabe von warmen Speisen und Lunchpaketen begonnen und damit kurzfristig auf Engpässe am Wochenende reagiert. Gleichfalls schon ab diesem Donnerstag wird diese Essensausgabe auf alle Wochentage ausgedehnt und findet im Zeitraum 12 bis 15 Uhr statt.
Hygiene
Obdachlose Menschen haben in den Notübernachtungsstätten weiterhin Gelegenheit, sich zu waschen und zu duschen. Tagesaufenthaltseinrichtungen, die bisher solche Angebote vorhielten, bereiten sukzessive deren Wiederaufnahme vor. Darüber hinaus kooperieren Sozialbehörde und Bäderland, um kurzfristig weitere Duschgelegenheiten in einem Schwimmbad zu ermöglichen.
Medizinische Versorgung
Die niedrigschwelligen Angebote zur medizinischen Versorgung obdachloser Menschen werden seitens des Krankenmobils und der Schwerpunktpraxis der Caritas sowie des ArztMobils fortgeführt und dabei von der Sozialbehörde, auch durch die Bereitstellung von Schutzkleidung, unterstützt.
Straßensozialarbeit
Für den Bereich der Straßensozialarbeit steht die Sozialbehörde im kontinuierlichen Austausch mit den professionellen Trägern und anderen Behörden, um die Fortführung der aufsuchenden Arbeit auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen weiter zu ermöglichen und auch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, insbesondere hinsichtlich der zu treffenden Schutzmaßnahmen, zu unterstützen.
Rechtliche Situation
Die am 22. März erlassene Allgemeinverfügung nimmt auf die Lebenslage obdachloser Menschen Rücksicht, indem sie ausdrücklich eine Ausnahme zum Verbot des Verzehrs von Speisen (Ziff. 12 und 14) in der Öffentlichkeit formuliert.
Obdachlose, die sich zu einer Gemeinschaft in einem Zelt-und Schlaflager im öffentlichen Raum zusammengeschlossen haben, leben zusammen wie Personen, die als Wohngemeinschaft in derselben Wohnung leben. Daher findet auf sie Ziffer 3 dieser Verfügung Anwendung: Ihnen ist damit der Aufenthalt allein sowie in Begleitung von Personen, die mit ihnen in einem gemeinsamen Zelt-oder Schlaflager leben, gestattet.