Schnee und Eisglätte

Das gilt in Hamburg

14. Januar 2026

Der Winter hat Hamburg noch im Griff. Die Stadt hat starken Schneefall und Eisglätte wie seit 15 Jahren nicht mehr erlebt. Die aktuelle Wetterlage bringt Risiken und Einschränkungen mit sich. Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise, Regelungen und Warnungen im Überblick.

  • Senatskanzlei

Inhaltsverzeichnis

Lebensgefahr auf Gewässern

Auf einigen Gewässern ist zwar schon eine Eisschicht entstanden, jedoch ist diese oft nur wenige Zentimeter dick und daher sehr brüchig. Es besteht Einbruch- und Lebensgefahr beim Betreten der Gewässer. Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf diese Gefahren hinzuweisen. Bitte achten Sie auch auf ihre Hunde.

Ausführliche Informationen in der Pressemeldung des Senats vom 6. Januar 2026: Lebensgefahr auf Gewässern und Warnung vor Betreten von Wäldern

Winternotprogramm: Hilfe für obdachlose Menschen

Starker Schneefall, Frost und Glätte sind für obdachlose Menschen besonders gefährlich. Deshalb ist das städtische Winternotprogramm aktuell ganztägig geöffnet – vorerst bis einschließlich 12. Januar 2026 (Montag). Obdachlose Menschen finden dort rund um die Uhr Schutz vor Kälte, Übernachtungsmöglichkeiten und Unterstützung. Zusätzlich stehen Reserveplätze bereit, Tagesaufenthaltsstätten bieten Wärme und Hilfe, und Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter sind verstärkt im Einsatz. Die Stadt Hamburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und im Zweifel Hilfe zu organisieren: Sprechen Sie Betroffene respektvoll an und informieren Sie bei Bedarf die Hotline „Schnelle Hilfe für Obdachlose“ (040 42828 5000). Bei akuter Gefahr wenden Sie sich bitte sofort an Polizei oder Feuerwehr (Notruf 112).

Ausführliche Informationen in der Pressemeldung des Senats vom 8. Januar 2026: Stadt ruft zu besonderer Aufmerksamkeit für obdachlose Menschen auf 

Das gilt für Anliegerinnen und Anlieger

Die Anliegerinnen und Anlieger sind verantwortlich für das Räumen auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken. Dies gilt auch, wenn ein Grünstreifen, ein Graben oder eine Stützmauer zwischen Grundstück und Gehweg liegt. Gehwege müssen werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Die Stadtreinigung Hamburg ist für große Verkehrsstraßen und ausgewählte Radwege zuständig. 

Der folgende Überblick zeigt die Verantwortlichkeiten für Anliegerinnen und Anlieger:

  • Gehwege vor dem eigenen Grundstück: Diese müssen in einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gestreut werden.
  • Eckbereiche und Zugänge: Bei Eckgrundstücken muss bis zur Bordsteinkante der einmündenden Straße geräumt werden. Auch Zugänge zu Ampeln oder Fußgängerüberwegen müssen bis zum Fahrbahnrand frei sein.
  • Treppen: Diese sind in voller Breite zu räumen und zu streuen.
  • Verkehrsberuhigte Bereiche: Hier muss auf jeder Seite des Weges ein Streifen für Fußgänger gesichert werden (außerhalb von Parkflächen).
  • Gullys und Straßenrinnen: Diese müssen von Schnee und Eis befreit sein, damit das Schmelzwasser im Falle des Tauens sauber abfließen kann.

Ausführliche Informationen in der Pressemeldung des Senats vom 5. Januar 2026: Behörden erinnern an Räumpflicht der Gehwege 

Behörde hebt Verbot von Tausalz auf Wegen auf

Bis zum 21. Januar (Mittwoch) darf bei der Schneeräumung auch klassisches Tausalz eingesetzt werden. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat am 6. Januar eine entsprechende Verfügung erlassen. Der aktuell vorhandene und für die kommenden Tage erneut vorhergesagte Schneefall in Verbindung mit kurzen Tauperioden am Tage und anschließendem Überfrieren führt zu einer besonderen Glättegefahr, der mit rein herkömmlichen Mitteln wie Schnee schippen nicht hinreichend begegnet werden kann. „Wir müssen alle dafür Sorge tragen, dass die Wege so sicher wie möglich sind. Ich bitte trotzdem alle Hamburgerinnen und Hamburger Rücksicht auf die Umwelt zu nehmen und maßvoll Gebrauch vom Tausalz zu machen,“ erklärt Verkehrssenator Senator Anjes Tjarks.

Ausführliche Informationen in der Pressemeldung des Senats vom 6. Januar 2026: Verkehrsbehörde hebt das Verbot von Tausalz auf Nebenflächen in Hamburg ab sofort bis zum 21. Januar auf 

Winterdienst: Räumung hat Grenzen

Die Stadtreinigung Hamburg ist seit Tagen im Volleinsatz. Rund 730 Einsatzkräfte und 360 Fahrzeuge räumen und streuen vorrangig Hauptverkehrsstraßen, Busstrecken, wichtige Verbindungsstraßen sowie ausgewählte Radwege und Fußgängerüberwege. Zusätzlich wird derzeit auch Tausalz auf Geh- und Radwegen eingesetzt.

Trotzdem gilt: Bei anhaltendem Schneefall kann keine durchgehend schnee- und eisfreie Fahrbahn gewährleistet werden. Die Schneemengen stellen eine Ausnahmesituation dar.

Vorsicht in Wäldern und Parks

Weiterhin warnt die Umweltbehörde vor Schneebruch in Wäldern und Parks. Durch die enorme Schneelast in den Baumkronen besteht die Gefahr, dass Äste abfallen und Bäume umstürzen. Die Umweltbehörde rät dazu, Waldbesuche und Spaziergänge unter Bäumen in Parks derzeit zu unterlassen. Das Betreten der Wälder und öffentlichen Parks erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Ausführliche Informationen in der Pressemeldung des Senats vom 6. Januar 2026: Lebensgefahr auf Gewässern und Warnung vor Betreten von Wäldern

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