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Tierschutz

Neue Regeln für Katzen ab 2026

In Hamburg gelten ab 1. Januar 2026 neue Regeln für Katzen. Wichtigste Änderung: Freilaufende Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden.

  • Senatskanzlei
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Inhaltsverzeichnis

Die neue Katzenschutzverordnung tritt am 1. Januar 2026 im gesamten Hamburger Stadtgebiet in Kraft. Die Verordnung sieht vor, dass alle „Freigänger“ ab einem Alter von fünf Monaten bis zum 31. Dezember 2025 gechippt, registriert und kastriert werden müssen. Beim Chippen und Registrieren geht es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Fundtiere schneller an ihre Halterinnen und Halter zurückgegeben werden können.

Die Kosten bei den Tierärztinnen und Tierärzten für das Chippen und Kastrieren müssen die Halterinnen und Halter selbst tragen, das Registrieren von Haustieren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den gängigen Anbietern kostenfrei.

Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen.

Schlechter Gesundheitszustand

In Hamburg leben nach Schätzungen etwa 10.000 freilebende Katzen. Revierkämpfe, Nahrungsknappheit und die Tatsache, dass diese Katzen auf sich selbst gestellt sind, begünstigen Krankheiten und Verletzungen. Viele dieser Katzen sind deshalb in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz sieht daher in der neuen Katzenschutzverordnung ein weiteres wichtiges Instrument für den Tierschutz. Ziel sei es, „die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid“ zu mindern.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Wichtige Punkte der Verordnung sind:

  • Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang beziehungsweise unkontrollierten Auslauf erhalten.
  • Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
  • Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
  • Bei nicht kastrierten oder nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.
  • Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen.

Hintergrund

Katzenschutzverordnungen sind in vielen Städten und Kommunen in Deutschland ein wichtiges Instrument des Tierschutzes. Mit der neuen Katzenschutzverordnung kommt der Senat einem Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft nach. Die Stadt Hamburg setzt damit ihre konsequente Stärkung des Tierschutzes fort. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen werden als Ergänzung fortgeführt. Zuletzt hatte die Hamburgische Bürgerschaft deutlich mehr Geld für die Tierunterbringung für die neue Haushaltsperiode zur Verfügung gestellt. Zudem wurde der Handel mit lebenden Tieren auf dem Fischmarkt und das gewerbsmäßige Zurschaustellen von Tieren auf dem Hamburger Dom beendet.

Katzenbesitzerinnen und -besitzer leisten mit der Einhaltung der Regelungen, die bundesweit auch von Tierschützerinnen und -schützern und der Bundestierschutzbeauftragten gefordert werden, einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Sie profitieren unter anderem auch davon, dass aggressives Verhalten und Revierkämpfe ihrer freilaufenden Katzen durch eine Kastration reduziert werden und das Unfallrisiko für die Tiere im Straßenverkehr miniert wird, wenn das Interesse an der Paarung fehlt.