Die Wahl des Ersten Bürgermeisters war der erste Tagesordnungspunkt der Sitzung der Bürgerschaft. Nach Auszählung der Stimmen wurde der Bürgermeister Tschentscher vor der Bürgerschaft vereidigt. Die Wahl in der Bürgerschaft und ihr Ablauf sind in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg festgeschrieben.
Ablauf
Nach der Wahl zum Bürgermeister berief Tschentscher während einer Sitzunsunterbrechung die Senatsmitglieder einschließlich der zweiten Bürgermeisterin. Sie alle erhielten von Regierungschef ihre Berufungsurkunden. Die Bürgerschaft bestätigte die Senatorinnen und Sentoren anschließend in geheimer gemeinsamer Wahl. Nach Auszählung und erfolgreicher Wahl wurden die zweite Bürgermeisterin und die Senatsmitglieder vereidigt.
Danach kam der neue Senat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Hierbei beschloß er die Ernennung von Staatsrätinnen und Staatsräten sowie die vorläufige Geschäftsverteilung und Behördenneustrukturierung.
Mit der Rückkehr des Senats in die Bürgerschaft wurde dann die Parlamentssitzung regulär fortgesetzt.
Am späten Nachmittag ernannte der Erste Bürgermeister die Staatsrätinnen und Staatsräte. Dabei erhielten sie ihre Ernennungsurkunden. Die ausscheidenden Staatsrätinnen und -räte wurden verabschiedet.
Hintergrund
Die Bürgerschaft wurde am 2. März 2025 neu gewählt. Dr. Peter Tschentscher ist seit 2018 Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg. Er trat die Nachfolge von Olaf Scholz an, der 2011 zum Bürgermeister gewählt wurde. Die neue Regierung ist eine Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit soll die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre fortgesetzt werden.