Die häufigsten Fragen zum Online-Einbürgerungsantrag
Ja, die BundID wird für den Onlineantrag benötigt. Es reicht aber die Basisregistrierung mit E-Mail Adresse und Passwort.
Nein, Sie können sich auch ein BundID-Konto mithilfe einer E-Mail-Adresse einrichten und hierüber den Onlineantrag stellen.
Dies ist leider aktuell noch nicht möglich. Bei einem Abbruch muss der Antrag von vorne ausgefüllt werden.
Ja, für die Beantragung der Einbürgerung ist die Vorlage eines gültigen Nationalpasses erforderlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge und Asylsuchende.
Die sichere Verarbeitung Ihrer Daten ist gewährleistet.
Der Einbürgerungsantrag ist grundsätzlich mittels des Online-Antrags zu stellen. Im Falle der postalischen Antragstellung ist aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an die dafür vorgesehen Service-Hotline unter + 49 (0) 211 837-1966. Bei technischen Problemen kann Ihnen die Einbürgerungsabteilung in Hamburg nicht weiterhelfen.
Sie erhalten kurz nach Antragstellung eine automatische Bestätigung des Onlinedienstes. Etwas zeitversetzt erhalten Sie dann von der Einbürgerungsabteilung eine Antragsbestätigung per Post oder per E-Mail. Hierauf ist auch das offizielle Aktenzeichen für Ihren Einbürgerungsvorgang abgebildet sowie eine Auflistung an fehlenden/nachzureichenden Unterlagen.
Es ist hilfreich, wenn der Onlineantrag möglichst vollständig eingereicht wird. Nachreichungen von fehlenden Unterlagen sollten nach Möglichkeit mittels des Kontaktformulars erfolgen. Postalische Nachreichungen sind ebenfalls möglich, jedoch ist hierbei aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Dies ist aktuell noch nicht der Fall. Die Gebühr wird bei Entscheidung des Einbürgerungsantrages fällig (z.B. auch bei einer Ablehnung des Antrages). Sie erhalten dann entsprechend von uns einen Gebührenbescheid oder bezahlen die Gebühr bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde in der Dienststelle.
Ja, dies ist möglich. Sie müssen sich zunächst mit der BundID bei dem Onlinedienst anmelden. Danach haben Sie die Möglichkeit, den Einbürgerungsantrag für eine andere Person zu stellen. Es kann auch mehrfach ein Einbürgerungsantrag für eine andere Person gestellt werden, wenn Sie zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder Betreuer sind.
Sie stellen Ihren Einbürgerungsantrag ganz einfach online über das Serviceportal. Nach dem Absenden der Unterlagen erhalten Sie zunächst eine automatische Bestätigung per E-Mail und wenig später eine Antragsbestätigung der Einbürgerungsabteilung. Auf dieser ist Ihr Aktenzeichen sowie eine Auflistung an fehlenden/nachzureichenden Unterlagen verzeichnet. Ihr Einbürgerungsverfahren wird dann von der Einbürgerungsabteilung bearbeitet, dies dauert aktuell durchschnittlich 14 Monate. Sofern noch weitere Unterlagen/Hinweise von Ihnen benötigt werden, wird sich die Einbürgerungsabteilung unaufgefordert melden.
Sofern Ihr Verfahren positiv entschieden wurde, erhalten Sie ein Einladungsschreiben zur Überprüfung der Unterlagen und, sofern alle Unterlagen im Original vorgelegt wurden, Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Ja, dies ist möglich. Nehmen Sie vorher aber gerne Kontakt mit der Einbürgerungsabteilung über unser Kontaktformular auf, um eine Einschätzung zu erhalten, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Nein, dies ist leider nicht möglich.