Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Behörde für Inneres und...

Häufige Fragen

Die Expertengruppe von Bund und Ländern, die „Gruppe Anforderungen an das Netz“ (GAN), hat im Jahr 2002 fünf GAN-Kategorien für das Versorgungsziel ‚Funkversorgungsqualität’ definiert:

  • Funkversorgungskategorie 0 „Grundversorgung in Fahrzeugfunkgebieten“,
  • Funkversorgungskategorie 1 „Handfunkgeräte in Kopfhöhe außerhalb von Gebäuden“,
  • Funkversorgungskategorie 2 „Handfunkgeräte in Gürteltrageweise außerhalb von Gebäuden“,
  • Funkversorgungskategorie 3 „Handfunkgeräte in Kopfhöhe innerhalb von Gebäuden“,
  • Funkversorgungskategorie 4 „Handfunkgeräte in Gürteltrageweise innerhalb von Gebäuden“.

Bund und Länder haben den eigenen operativ-taktischen Bedarf an Funkversorgungsqualität kartenbasiert festgelegt, d. h. für jedes Flächenelement wurde eine Funkversorgungskategorie bestimmt. Diese Festlegung orientiert sich insbesondere an der Bevölkerungsdichte (11,8% des Vesorgungsgebietes bestehen aus Siedlungs- und darin eingeschlossenen Verkehrsflächen) und dem erhöhten Funkversorgungsbedarf besonderer Objekte im Hinblick auf besondere operativ-taktische Anforderungen, z. B. Flughäfen oder Bahnhöfe.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Der Digitalfunk BOS ist speziell auf die Anforderungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ausgerichtet. Das BOS-Digitalfunknetz vereint und vereinheitlicht bundesweit die Kommunikation aller BOS.

Für die Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise die Bundespolizei in Frankfurt am Main ebenso mit der Bundespolizei in Potsdam kommunizieren kann wie auch Polizeien der Länder, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie weitere BOS-Funkberechtigte untereinander.

Der wesentliche Vorteil des Digitalfunks BOS gegenüber kommerziellen Mobilfunknetzen ist die Gruppenkommunikation. Mit dieser Funktion wird ein Funkspruch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer definierten Gruppe zugleich übersendet. Darüber hinaus können die Einsatzkräfte je nach Einsatzlage zentral gesteuert und BOS-übergreifend in Funkrufgruppen zusammengeschaltet werden. Dies vereinfacht insbesondere die Durchführung anspruchsvoller und komplexer Einsatzszenarien unter Beteiligung verschiedener BOS.

Neben der Gruppenkommunikation ermöglicht der Digitalfunk BOS auch die Einzelkommunikation. Ein Einzelruf funktioniert ähnlich wie ein Telefongespräch. Zwei Einsatzkräfte kommunizieren hierbei direkt miteinander, ohne dass weitere Personen mithören können.

Darüber hinaus ist der Digitalfunk BOS abhörsicher und zeichnet sich durch eine hohe Sprachqualität aus. Im Vergleich zu kommerziellen Mobilfunknetzen besitzt er dank einer besonderen Netzarchitektur eine sehr hohe Netzverfügbarkeit. Für die Einsatzkräfte der BOS ist es äußerst wichtig, dass ihre Funkrufe immer ankommen – auch in Katastrophenlagen, in denen andere Mobilfunknetze ihren Dienst schon längst versagen.

Die Digitalfunkgeräte sind mit einer Notruftaste ausgestattet, deren Betätigung eine direkte Sprechverbindung mit Vorrang vor allen anderen Teilnehmenden aufbaut. Dieser Notruf wird, je nach Konfiguration, an die zuständige Stelle oder in die jeweilige Gruppe durchgestellt. Hierbei wird automatisch auch die aktuelle oder letzte bekannte GPS-Position übermittelt. In Not geratene Einsatzkräfte können dadurch schnell lokalisiert werden.

Auch die schmalbandigen Datendienste des Digitalfunks BOS, wie beispielsweise Statusinformationen, GPS-basierte Fahrzeug- und Personenortung oder Kurznachrichten, stellen wichtige Funktionen für die Kommunikation im Einsatz dar. Durch die GPS-basierte Fahrzeug- und Personenortung können Anfahrtswege optimiert und Einsatzkräfte, besonders an großen und unübersichtlichen Einsatzstellen, effektiv koordiniert werden. Der Versand von Kurznachrichten vereinfacht und beschleunigt die Übermittlung von Einsatzaufträgen.

Möglich ist zudem die Alarmierung der Einsatzkräfte durch den Dienst „Call Out“ (Alarmierung).  Diese Eigenschaften machen den Digitalfunk BOS zu einem leistungsfähigen und verlässlichen Kommunikationsmittel für den Einsatz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Die wesentlichen Merkmale des Digitalfunks BOS auf einen Blick:

  • Alle BOS kommunizieren bundesweit in einem Netz.
  • Die Gruppenkommunikation ermöglicht die Koordinierung der Einsatzkräfte.
  • Rufgruppen können ad hoc und zentralgesteuert in einem Einsatz kombiniert werden.
  • Für die BOS- und/oder länderübergreifende Zusammenarbeit können sogenannte taktisch-betriebliche Zusammenarbeitsrufgruppen (TBZ-Gruppen) genutzt werden.
  • Der Digitalfunk BOS zeichnet sich durch eine hohe Verfügbarkeit aus.
  • Der Funkverkehr ist abhörsicher.
  • Die Kommunikation erfolgt in hoher Sprachqualität. Umgebungslärm wird bei der Sprachübertragung herausgefiltert.
  • Schmalbandige Datenübertragung ermöglicht die Nutzung verschiedener Dienste, wie die Übertragung von GPS-Informationen, Statusinformationen und Kurznachrichten (SDS).

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben


Anders als die Mobilfunknetze ist das BOS-Digitalfunknetz auf die speziellen Anforderungen der BOS zugeschnitten. Hier ist in erster Linie die Gruppenkommunikation zu nennen.

Anders als beim Mobilfunk, wo in der Regel Einzelgespräche geführt werden, hören im Digitalfunk BOS alle in der jeweiligen Gruppe befindlichen Einsatzkräfte gleichzeitig die Durchsage und können jeweils in das Gespräch eintreten.
Darüber hinaus stellt die Abhörsicherheit einen weiteren, besonderen Vorzug des Digitalfunks BOS dar. Die Abhörsicherheit wird sowohl durch eine Luftschnittstellenverschlüsselung als auch durch eine zusätzliche „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ realisiert. Die Kommunikation ist auf der gesamten Strecke vom Endgerät des Senders über das Netz bis zum Endgerät des Empfängers verschlüsselt. Hierdurch wird der Funkverkehr vor dem Abhören durch Unbefugte oder der Manipulation durch Dritte besonders geschützt.

Zusätzlich verfügen die Endgeräte des Digitalfunks BOS über die Fähigkeit zur netzunabhängigen Funkverbindung von Endgerät zu Endgerät (sog. Direktmodus (DMO) – vergleichbar einer „Walkie-Talkie“-Funktion).

Die hohe Verfügbarkeit des Digitalfunks BOS wird durch die spezifische Netzarchitektur erfüllt:

Basisstationen sind in Ringen an Vermittlungsstellen angeschlossen, Basisstationen können bei fehlender Netzanbindung den Funkverkehr im direkten Umkreis (innerhalb der Funkzelle) sicherstellen (Rückfallbetrieb) und Vermittlungsstellen sind redundant an Transit-Vermittlungsstellen angebunden.

Der Digitalfunk BOS gewährleistet, unabhängig von Mobilfunknetzen, eine verlässliche Kommunikation ausschließlich für die Einsatzkräfte der BOS. Die Eigenständigkeit des BOS-Digitalfunknetzes und die hohe Qualität stellen unter anderem sicher, dass bei einem besonders hohen Gesprächsaufkommen eine verlässliche Kommunikation der Einsatzkräfte gewährleistet bleibt, auch wenn die Kapazitäten der Mobilfunknetze versagen. Dies kann unter anderem bei Großschadenslagen oder Massenveranstaltungen, beispielsweise Konzerte, Demonstrationen oder Feiertage wie Silvester, eintreten.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

Die BDBOS hat auf Grundlage des BDBOS-Gesetzes die Aufgabe, das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für die Einsatzkräfte von Polizeien, Feuerwehren, Rettungskräften sowie Katastrophen- und Zivilschutzbehörden in Bund und Ländern aufzubauen, zu betreiben und dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Behörde wurde 2007 mit Sitz in Berlin gegründet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben


Jedes Land sowie der Bund verfügt über eine Autorisierte Stelle (AS). Diese sind für ihre Nutzer der zentrale Ansprechpartner in sämtlichen den Digitalfunk BOS betreffenden Angelegenheiten. Hierzu zählen beispielsweise folgende Bereiche:

  • Nutzerservice/Anwenderbetreuung und -unterstützung
  • Zuweisung / Koordinierung von Kommunikationsgruppen sowohl im TMO- als auch im DMO-Betrieb
  • Netzmonitoring
  • Koordination von temporären Netzerweiterungen sowie der Einsatz mobiler Basisstationen
  • Nutzereigenes Management
  • Mitwirkung bei der Netzoptimierung
  • Endgerätebeschaffung
  • zentrale Verantwortung für die Endgeräte und für die Personalisierung
  • Ausgabe, Verwendung und Verwaltung von BOS-Sicherheitskarten
  • Nutzung des Digitalfunknetzes für technische Dienstleister
  • Alle logistischen Fragen zu Standorten des Digitalfunks BOS.

Darüber hinaus stehen die AS bei der Planung und Durchführung besonderer Einsatzlagen mit den jeweiligen Einsatzleitungen in engem Kontakt. In Zusammenarbeit können sie bei Problemen erste Maßnahmen zur Lösung erstellen und umsetzen. Dies bezieht sich auch auf BOS-übergreifende Kooperationen, beispielsweise zwischen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und THW, in gleichen Einsatzräumen.

Bei länderübergreifenden Einsätzen stimmen sich die AS der jeweiligen Länder ab. Der erste Ansprechpartner für die Teilnehmer ist dann die für den Einsatzraum regional zuständige AS.

Somit sind die AS des Bundes und der Länder die erste Kontaktstelle bei allen Fragen rund um den Einsatz des Digitalfunks BOS.

Alle Ansprechpartner stehen auf der Internetseite der BDBOS, www.bdbos.bund.de, in der Rubrik „Fachthemen - Autorisierte Stellen“ zur Verfügung.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Die Nutzer des Digitalfunks BOS sind die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die BOS sind staatliche sowie nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen.

Konkret gehören zu den Berechtigten des Digitalfunks gemäß der BOS-Funkrichtlinie von 2009:

  • die Polizeien der Länder;
  • die Polizeien des Bundes;
  • die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW);
  • die Bundeszollverwaltung;
  • die Feuerwehren;
  • die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder
  • sowie weitere Mitwirkende wie die privaten Hilfsorganisationen;
  • die Rettungsdienste;
  • die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten
  • Behörden und Dienststellen sowie
  • die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Das BOS-Digitalfunknetz setzt sich –  wie alle zellularen Funknetze – aus einzelnen Funkzellen zusammen. Stellt man sich eine Funkzelle in der Gestalt eines Sechseckes vor, so würden sich eine Reihe dieser Sechsecke lückenlos aneinander fügen und somit eine bienenwabenähnliche Struktur bilden. Innerhalb eines jeden Sechseckes bzw. einer Funkzelle befindet sich eine Sende- und Empfangsanlage, eine so genannte Basisstation. Diese ist dafür zuständig, die ein- und ausgehenden Gespräche bzw. die Datenübertragungen innerhalb der jeweiligen Funkzelle zu verarbeiten. Im Idealfall steht die Basisstation genau in der Mitte der Zelle.

Das BOS-Digitalfunknetz setzt sich –  wie alle zellularen Funknetze – aus einzelnen Funkzellen zusammen. Stellt man sich eine Funkzelle in der Gestalt eines Sechseckes vor, so würden sich eine Reihe dieser Sechsecke lückenlos aneinander fügen und somit eine bienenwabenähnliche Struktur bilden. Innerhalb eines jeden Sechseckes bzw. einer Funkzelle befindet sich eine Sende- und Empfangsanlage, eine so genannte Basisstation. Diese ist dafür zuständig, die ein- und ausgehenden Gespräche bzw. die Datenübertragungen innerhalb der jeweiligen Funkzelle zu verarbeiten. Im Idealfall steht die Basisstation genau in der Mitte der Zelle.

Wird ein BOS-Sprechfunkgerät, auch Endgerät genannt, eingeschaltet, so stellt es eine Verbindung zu einer geeigneten Basisstation des BOS-Digitalfunknetz her. Für ein Funkgespräch werden  – ebenso wie bei der Übermittlung von Daten – die Informationen durch Funkwellen vom Endgerät zur Basisstation geleitet und von dort mittels eines Kabels oder per Richtfunk weiter zu einer Vermittlungsstelle. Über die Vermittlungsstelle gelangt die weitergeleitete Nachricht wieder über eine Basisstation zum Endgerät des gewünschten Empfängers (TMO). Je nach Auswahl der Empfängeradresse kann die Kommunikationsverbindung auch zu einem Telefonteilnehmer, einer Leitstelle oder einer Anwendung geschaltet werden.

Ausnahme hierzu ist nur der so genannte Direktbetrieb (DMO), eine Besonderheit des Digitalfunks BOS im Vergleich zum kommerziellen Mobilfunk. Hier wird die Information direkt von einem Endgerät zum anderen gesendet, ohne dass auf eine Netzinfrastruktur bei der Übertragung zurückgegriffen wird. Beim Direktbetrieb besteht allerdings eine deutlich begrenzte Reichweite der Informationsübertragung.

Zu einem überwiegenden Anteil besteht die Sprachkommunikation der BOS aus Gruppenrufen bei denen mehrere Teilnehmer zu einer Gruppe zusammengeschaltet sind, so dass die Sprachinformation eines Teilnehmers gleichzeitig von allen anderen Teilnehmern gehört werden kann. Neben der Kommunikation innerhalb einer statischen Teilnehmergruppe ist es mit dem Digitalfunk BOS möglich, im Bedarfsfall - etwa bei einer Großschadenslage - Teilnehmer verschiedener Gruppen - auch BOS-übergreifend und großräumig zusammenzuschalten.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Ein wesentlicher Vorzug des Digitalfunks BOS ist die Abhörsicherheit. Der TETRA-Standard beinhaltet als Sicherheitsfunktion bereits eine Luftschnittstellenverschlüsselung.

Diese schützt den Übertragungsabschnitt zwischen mobilem Endgerät und Basisstation. Sie gewährleistet jedoch keinen Schutz für die dahinter liegende Netzinfrastruktur. Aus diesem Grund wird der Funkverkehr beim Digitalfunk BOS durch den Einsatz einer sogenannten „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ zusätzlich geschützt. Diese Technik stellt die Verschlüsselung des Funkverkehrs von einem Endgerät über die gesamte Netzinfrastruktur hinweg zum nächsten Endgerät sicher.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Großangelegte Einsätze stellen nicht nur für die Einsatzkräfte, sondern auch für das BOS-Digitalfunknetz eine Herausforderung dar. Schließlich greifen hier viele Nutzer/-innen zeitgleich auf eine Funkzelle zu.

Das BOS-Digitalfunknetz ist für die Nutzung einer großen Zahl von Einsatzkräften ausgelegt, es verfügt jedoch nicht über unbegrenzte Kapazitäten. Die Durchführung von besonderen Einsatzlagen muss daher mit Blick auf die Sicherstellung der verfügbaren Ressourcen umsichtig geplant werden. Aus diesem Grund bespricht und plant die zuständige Autorisierte Stelle (AS) gemeinsam mit der Einsatzleitung im Vorfeld den Einsatz, den Einsatzraum und die Anzahl der Einsatzkräfte. Daraus können verschiedene Vorkehrungen und Maßnahmen abgeleitet werden, wie zum Beispiel die Festlegung der notwendigen TMO- und DMO-Rufgruppen auf Grundlage der Anzahl der Einsatzkräfte.

Weiterhin werden den Einsatzkräften im Vorfeld Handlungsanweisungen zur Verfügung gestellt. Diese enthalten, unter anderem, einsatzspezifische Vorgaben zur Nutzung der verschiedenen Dienste, wie Kurzdaten (SDS) oder Statusmeldungen. Zudem geben sie Hinweise zur Begrenzung der Kommunikation auf das notwendige Maß. Beispielsweise kann der Funkbetrieb mit der Heimatrufgruppe untersagt werden, da dies unnötige Netzressourcen im Einsatzraum belegt. Die AS wird über die Vorbereitung hinaus bei der Begleitung und Auswertung von Einsatzlagen durch die BDBOS unterstützt.

Bei herausragenden Einsatzlagen haben sich das Leistungsspektrum und die betrieblichen Prozesse des Digitalfunks BOS mehrfach bewährt. So etwa anlässlich von Staatsbesuchen oder internationalen Treffen, wie dem G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im bayerischen Elmau im Juni 2015 oder dem Treffen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Hamburg im Dezember 2016. G20 nach Erfahrungsbericht ergänzen.

Bei Lagen dieser Größenordnung sind problemlos zeitgleich bis zu 7.500 Endgeräte in einer Funkzelle im Einsatz. Die bei einer Großlage gewonnenen Daten und Verfahrensregeln werden in Prüf- und Ansprechpartnerlisten sowie Erfahrungsberichten festgehalten und bieten eine wichtige Basis für künftige, und auch ad-hoc eintretende, Einsatzlagen. Darüber hinaus wird mit Hilfe des Notfallmanagements fortlaufend auch weiteren möglichen Risiken für das BOS-Digitalfunknetz begegnet.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben


Die meisten Gebäude werden bereits durch das Freifeld des BOS-Digitalfunknetzes mit versorgt. Es gibt jedoch auch Bauwerke, deren Beschaffenheit eine zusätzliche Funkversorgung notwendig macht.

So zum Beispiel Tunnelsysteme oder Gebäude mit abschirmendem Stahlbeton oder metallbedampften Fenstern. Um auch hier die Kommunikation zu gewährleisten, müssen diese Gebäude, ebenso wie auch bei kommerziellen Mobilfunknetzen, mit einer Objektfunkanlage ausgestattet werden.

Wo Objekte über keine eigene Funkversorgung verfügen, besteht für die Einsatzkräfte mit dem Digitalfunk BOS jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, im netzunabhängigen DMO-Betrieb (Direct Mode Operation) zu kommunizieren. Durch den Einsatz von DMO-Repeatern kann die Reichweite von Endgeräten im DMO-Betrieb erhöht werden. Eine zusätzliche Möglichkeit ergibt sich aus der Gateway-Funktion der Fahrzeugfunkgeräte. Befindet sich ein Handfunkgerät in Reichweite eines Gateways, kann das BOS-Digitalfunknetz hierüber auch aus dem DMO-Betrieb heraus erreicht werden.

Für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Objektfunkanlage ist der/die Bauherr/-in bzw. Betreiber/-in verantwortlich. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften kann ein/e Bauherr/-in bzw. Betreiber/-in einer baulichen Anlage zur Errichtung oder Umrüstung einer Objektfunkanlage verpflichtet werden. Die Ausgestaltung der Objektversorgung und die Art der ggf. notwendigen Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben der BOS.

Eine fertiggestellte Objektfunkanlage wird in einer Funktionsprüfung auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit getestet. Darüber hinaus ist im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gegenüber der BDBOS bei der Anbindung einer Objektfunkanlage an das BOS-Digitalfunknetz nachzuweisen, dass von der Objektfunkanlage keine störenden Rückwirkungen auf das Freifeld ausgehen. Neben den Vorgaben der BDBOS erfolgt eine technische Beratung und Unterstützung durch die Autorisierten Stellen der Länder und des Bundes.

Die BDBOS hat alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudeeigentümer/- innen oder Betreiber/-innen ihre Objektfunkanlagen errichten bzw. umrüsten können. Hierfür wurde unter anderem ein Leitfaden zur Objektversorgung erarbeitet, der die Planung, Errichtung und Beschaffung digitaler Objektfunkanlagen unterstützt.

Wie ist der Sachstand zur Realisierung der Objektversorgung?

Bis zum Dezember 2020 konnten in Hamburg über 200 Objektversorgungen realisiert werden. Viele weitere befinden sich bereits in der Planung. Im besonderen Fokus stehen dabei öffentliche Gebäude und Anlagen, wie Stadien, Veranstaltungs- und Einkaufszentren, Messeanlagen, Flughäfen, Tunnelanlagen und Bahnhöfe.

Dokumente zur Objektversorgung

Für den reibungslosen Ablauf des Anmeldeverfahrens OV ist es wichtig einige Fristen zu kennen.

Für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Objektfunkanlage sind die Bauherren bzw. Objekteigentümer verantwortlich. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften können sie zur Errichtung oder Umrüstung einer Objektfunkanlage verpflichtet werden. Bei der Festlegung, welche Anforderungen an die Objektfunkanlage zu stellen sind, berücksichtigen die örtlichen Brandschutzbehörden verschiedene Aspekte. Dazu zählen die anzunehmenden Einsatzszenarien, die benötigten Kapazitäten und die abzudeckende Fläche. Das Spektrum der Objektfunklösungen in Hamburg reicht hierbei von Anbindungen per Luftschnittstelle bis zu Anbindungen von Repeateranlagen per Kabel an das Digitalfunknetz (TMO). Lesen Sie hierzu auch die Verwaltungsvorschrift über die Anbindung von Funkanlagen zur Versorgung von Gebäuden und Objekten mit Digitalfunk BOS in der Freien und Hansestadt Hamburg

Für das Anzeigeverfahren in Hamburg ist der vorbeugende Brandschutz von besonderer Bedeutung, daher gibt die Feuerwehr Hinweise zur Planung und Inbetriebnahme von Objektversorgungsanlagen (OV) in ihrem Merkblatt 08 der Feuerwehr heraus.

Für OV Datenlieferungen gelten für das Jahr 2023/2024 folgenden Fristen:

Wenn Sie als Errichter die Berücksichtigung in einem bestimmten TOC anstreben, beachten Sie bitte, dass für die Erteilung der Frequenzgenehmigung das AF4 und alle dafür erforderlichen Unterlagen (siehe OV-Leitfaden) mindestens fünf Arbeitstage vor dem jeweiligen Lieferdatum BDBOS bei der Autorisierten Stelle Hamburg vorliegen müssen (Lieferdatum Land).

TOC-
Monat*

Lieferdatum
Land HH**

Lieferdatum
BDBOS***

Integration
Start****

Integration
Ende

TOC 23/12

13.10.2023

18.10.2023

04.12.2023

07.01.2024

TOC 24/01

10.11.2023

15.11.2023

08.01.2024

04.02.2024

TOC 24/02

08.12.2023

13.12.2023

05.02.2024

03.03.2024

TOC 24/03

12.01.2024

17.01.2024

04.03.2024

07.04.2024

TOC 24/04

09.02.2024

14.02.2024

08.04.2024

12.05.2024

TOC 24/05

08.03.2024

13.03.2024

13.05.2024

09.06.2024

TOC 24/06

12.04.2024

17.04.2024

10.06.2024

07.07.2024

TOC 24/07

17.05.2024

22.05.2024

08.07.2024

04.08.2024

TOC 24/08

14.06.2024

19.06.2024

05.08.2024

01.09.2024

TOC 24/09

12.07.2024

17.07.2024

02.09.2024

06.10.2024

TOC 24/10

09.08.2024

14.08.2024

07.10.2024

03.11.2024

TOC 24/11

06.09.2024

11.09.2024

04.11.2024

01.12.2024

TOC 24/12

11.10.2024

16.10.2024

02.12.2024

12.01.2025

TOC 25/01

08.11.2024

13.11.2024

13.01.2025

09.02.2025

TOC 25/02

06.12.2024

11.12.2024

10.02.2025

09.03.2025

Erläuterungen:

*         TOC bedeutet Turn on cycle (Inbetriebnahmezyklus)

**      Die Daten müssen zum Lieferdatum Land bei der Autorisierten Stelle Hamburg vorliegen!

***      Bis zum Lieferdatum BDBOS müssen die Daten in der NETsite verfügbar sein.

****   Start und Ende des Integrationszeitraums.

Dokumente zur Objektversorgung

Die BDBOS hat alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudeeigentümer/- innen oder Betreiber/-innen ihre Objektfunkanlagen errichten bzw. umrüsten können. Hierfür wurde unter anderem ein Leitfaden zur Objektversorgung erarbeitet, der die Planung, Errichtung und Beschaffung digitaler Objektfunkanlagen unterstützt.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern hat der Gesetzgeber eine Reihe von Regelungen erlassen. Diese werden beim Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes eingehalten.

In Deutschland sind die Grenzwerte in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Die 26. BImSchV enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen, sowie Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder. Diese beruhen auf Grenzwerten, die von der unabhängigen internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Rat der Europäischen Union auf Basis einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien empfohlen werden.

Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte überprüft?

Alle Basisstationen von ortsfesten Funkanlagen benötigen eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (Bundesnetzagentur). In der Standortbescheinigung legt die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung des geltenden Grenzwertes den standortbezogenen Sicherheitsabstand fest, in dem sich Menschen dauerhaft oder vorübergehend aufhalten können. Dabei bezieht die Bundesbehörde auch andere Sendeanlagen, etwa benachbarte Rundfunksender oder Mobilfunkanlagen, in die Prüfung mit ein. Vor der Ausstellung einer Standortbescheinigung steht also immer eine Gesamtbetrachtung des Standortes. Zudem rechnet die Bundesnetzagentur einen standortspezifischen Umweltfaktor mit ein und berücksichtigt damit das elektromagnetische Umfeld. Wenn die örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung des Grenzwertes nicht ermöglichen, erteilt die Bundesnetzagentur keine Standortbescheinigung.

Bei jeder Änderung von funktechnischen Parametern an der Basisstation prüft die Bundesnetzagentur den Standort erneut. Auch Standorte, die bereits eine Standortbescheinigung von der Bundesnetzagentur erhalten haben, werden auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter in unregelmäßigen Abständen und ohne Vorankündigung vor Ort überprüft.

Die Bundesnetzagentur hat zudem an mehreren typischen Standorten des Digitalfunks BOS, unter anderem in Potsdam, automatische Messsysteme (AMS) in Betrieb genommen. Ein AMS misst die örtlichen Immissionen von Funkanlagen und bezieht dabei auch umliegende Sendeanlagen, etwa andere Mobilfunkanlagen, mit ein. Diese Messergebnisse werden dabei ins Verhältnis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten gesetzt. Die Messergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte an Basisstationen des BOS-Digitalfunknetzes um ein Vielfaches unterschritten werden.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben


Um die erforderlichen Entscheidungen für den Weiterbetrieb des BOS-Digitalfunknetzes im kommenden Jahrzehnt treffen zu können, hat die vom Verwaltungsrat der BDBOS eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitalfunk 2020+“ im vergangenen Jahr Expertisen von Forschung und Wissenschaft, Industrie, kommerziellen Netzbetreibern sowie der BDBOS selbst eingeholt.

Um die erforderlichen Entscheidungen für den Weiterbetrieb des BOS-Digitalfunknetzes im kommenden Jahrzehnt treffen zu können, hat die vom Verwaltungsrat der BDBOS eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitalfunk 2020+“ im vergangenen Jahr Expertisen von Forschung und Wissenschaft, Industrie, kommerziellen Netzbetreibern sowie der BDBOS selbst eingeholt.

In Interviews und Hearings erläuterten die Experten die Vor- und Nachteile verschiedener technischer Optionen. Auf Basis der eingeholten Expertisen empfahl die Arbeitsgruppe „Digitalfunk 2020+“ aus Gründen der Systemverfügbarkeit, Zukunftsfähigkeit und Begrenzung von Kosten die Modernisierung des TETRA-Funknetzes unter Berücksichtigung vorbereitender Tätigkeiten für eine spätere Realisierung von BOS-Breitbanddiensten.

In der 29. Sitzung des Verwaltungsrates der BDBOS am 8. Dezember 2016 haben Bund und Länder dann die grundlegenden Weichen für den Netzerhalt und die Netzmodernisierung des Digitalfunks BOS gestellt. Der Verwaltungsrat hat die BDBOS gebeten, in enger Abstimmung mit Bund und Ländern alle notwendigen Tätigkeiten durchzuführen, um die Funktionalität und Zuverlässigkeit der digitalen BOS-Sprachkommunikation bis zum Jahr 2030 zu gewährleisten. Im Fokus steht hierbei zunächst die Umsetzung der notwendigen Netzerhaltungsmaßnahmen.

Zur Sicherstellung der digitalen BOS-Sprachkommunikation bis zum Jahr 2030 ist zudem eine Netzmodernisierung der TETRA-Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes, auf der Grundlage des IP-Standards, vorgesehen. Zu diesem Zweck wird durch die BDBOS eine ergebnisoffene Neuvergabe der Leistungen aus dem aktuellen Systemliefervertrag einschließlich der Vergabe von ergänzenden Leistungen zur Netzmodernisierung vorbereitet.

Darüber hinaus treibt die BDBOS international die Weiterentwicklung des TETRA-Standards mit dem Ziel der Überführung nationaler Anforderungen der BOS in internationale Standards aktiv voran. Arbeitsfelder sind hier u.a. die Verringerung des Aufwands für die Zertifizierung der Endgeräte speziell für den deutschen Markt, die bedarfsgerechte Einbringung neuer Funktionen in internationale Richtlinien sowie die Beobachtung und die Beeinflussung von Standardisierungsaktivitäten.

Neben dem eigentlichen Betrieb des Digitalfunks BOS wird damit die Fortentwicklung des Netzes, inklusive der Einführung von neuen Diensten, Funktionalitäten und Werkzeugen, zum Schwerpunkt der Anstrengungen der Partner von Bund, Ländern und BDBOS werden. Die gemeinsam erzielten Erfolge der vergangenen Jahre stimmen optimistisch, dass die anstehenden Herausforderungen gemeistert werden und den BOS in Deutschland auch im nächsten Jahrzehnt ein leistungsstarkes und verlässliches Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen wird.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Eine grundsätzliche Forderung an den Digitalfunk BOS besteht darin, dass die Standorte auch bei einem Ausfall der elektrischen Energieversorgung weiter betrieben werden können.

Die Systemtechnik der Basisstationen wird über eine batteriegestützte unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) weiter betrieben. Grundsätzlich gewährleisten die Batterien beim Ausfall des Versorgungsnetzes einen Betrieb von mindestens zwei Stunden für die Systemtechnik.

Wenn die Dauer eines Stromausfalles über die gewährleistete Überbrückungszeit der USV hinausgeht, kann bei Bedarf eine Netzersatzanlage (NEA), beispielsweise auf Basis von Brennstoffzellentechnologien oder Dieselgeneratoren, zur Stromversorgung angeschlossen werden. Jedes Land legt für seinen Verantwortungsbereich fest, auf welche Art die Versorgung der Basisstationen über die USV-Anlage hinaus sichergestellt wird und realisiert die Lösung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit. Die Vermittlungsstellen im BOS-Digitalfunknetz besitzen redundante USV-Anlagen. Sie übernehmen bei einem Stromausfall die Last bis zum Anlaufen der ebenfalls redundant verfügbaren Netzersatzanlage. Die Netzersatzanlagen stellen mit dem vor Ort bevorrateten Treibstoff eine Notstromversorgung für die Dauer von mindestens 72 Stunden sicher.

Bund, Länder und BDBOS haben im Rahmen der sogenannten Netzhärtung beschlossen, die Notstromversorgung nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für das Digitalfunknetzweiter auszubauen. Dabei soll die Funkversorgung für Fahrzeugfunkgeräte (GAN 0) auch im Falle eines langandauernden Stromausfalls weiterhin für mindestens 72 Stunden gewährleistet bleiben. In weiten Flächen wird darüber hinaus die Funkversorgung zur Kommunikation per Handfunkgerät möglich sein.

Zum Teil werden für den Digitalfunk BOS noch Übertragungsstrecken bei kommerziellen Netzbetreibern angemietet. Mit den Providern müssen Vereinbarungen über die entsprechenden Mindestanforderungen an die Notstromversorgung getroffen werden. Außerdem sollen betreffende Leitungen im Zugangsnetz sukzessive durch eigene Infrastrukturen ersetzt werden. Dafür kommen Glasfasernetze oder Richtfunkanlagen als Lösungen in Betracht. Die Finanzierung der Netzhärtungsmaßnahmen erfolgt durch Bund und Länder. Die Gesamtkoordination liegt in der Verantwortung der BDBOS.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Bei allen bislang durchgeführtenwissenschaftlichen Untersuchungen gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich die bei TETRA verwendeten Funkwellen bei Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder empfohlener Grenzwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken.

Ergänzend zu den vorhandenen wissenschaftlichen Arbeiten hatte die BDBOS vorsorglich drei Studien in Auftrag gegeben, die den Einfluss der TETRA-Endgeräte bei den Nutzerinnen und Nutzern der BOS untersucht. Die Themen der Studien wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfohlen, das auch die Koordinierung sowie die fachliche Begleitung übernommen hat.

Auch einige andere europäische Staaten wie Belgien, die Niederlande und Großbritannien nutzen TETRA-Netze für ihre Sicherheitsbehörden und begleiten die Nutzung mit Forschungsstudien.

Die erste Studie, die Probandenstudie, wurde von der Berliner Charité, Kompetenzzentrum Schlafmedizin, durchgeführt. Die Studie untersuchte mögliche Einflüsse einer Exposition mit TETRA-Funksignalen auf die Gehirnaktivität im Wachzustand und im Schlaf bei zwei unterschiedlichen maximalen spezifischen Absorptionsraten, so genannter SAR-Wert, (1,5 W/kg und 6 W/kg) im Vergleich zu einer Scheinexposition. Typisch bei der alltäglichen Nutzung des Digitalfunks BOS ist ein maximaler SAR-Wert von unter 2 W/kg. Mittels verschiedener Tests wurden Rückschlüsse auf die Reaktionsgeschwindigkeit und Genauigkeit, auf die akustische und visuelle Informationsverarbeitung sowie auf die Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis und Befindlichkeit gezogen. Während bei der alltäglichen Nutzung eine kurze Gesprächsdauer üblich ist, wurden die Probandinnen und Probanden bereits 30 Minuten vor Beginn und dann während der Testungen sowie während des gesamten Nachtschlafes kontinuierlich exponiert. Die Ergebnisse zeigen kein von den Endgeräten des Digitalfunks BOS ausgehendes gesundheitliches Risiko auf.

Die zweite Studie, die SAR-Werte-Studie, hat das BfS durchgeführt. In dieser Studie wurde untersucht, inwiefern beim Gebrauch von TETRA-Endgeräten, die im deutschen BOS-Digitalfunknetz verwendet werden (Handfunkgeräte mit und ohne abgesetzter Mikrofon/Lautsprecher-Kombination als auch fahrzeuggebundene Endgeräte mit separaten Außenantennen), Temperaturerhöhungen im Körper und detailliert im Bereich des Kopfes unter besonderer Berücksichtigung des Auges auftreten können.

Dabei wurden sowohl die maximal möglichen als auch die durchschnittlich zu erwartenden SAR-Werte (spezifische Absorptionsrate als Maß für die Aufnahme elektromagnetischer Energie, die in Körperwärme umgewandelt wird) in verschiedenen Positionen ermittelt. Darunter waren beispielsweise die Gürtel-, Brusttrageweise und Trageweisen in Kopfnähe, wie Telefonierhaltung und Frontposition des TETRA-Endgerätes. Berücksichtigung fanden auch unterschiedliche Betriebsszenarien und Einsatzsituationen. Darüber hinaus wurden die damit verbundenen möglichen lokalen Temperaturerhöhungen in bestimmten, besonders empfindlichen, Zielorganen untersucht. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass bei allen realistischen Nutzungen von TETRA-Endgeräten keine Überschreitungen der geltenden Grenzwerte vorlagen. Für die Anwender des Digitalfunks BOS sind keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten.

Die dritte TETRA-Forschungsstudie ist eine Literaturstudie zur Übertragbarkeit von Ergebnissen zwischen unterschiedlichen Frequenzbereichen. Dieses Vorhaben wurde im Bundesamt für Strahlenschutz unter dem Titel „Bewertender Review zu der Frage der Übertragbarkeit von Ergebnissen aus benachbarten Frequenzbereichen und ähnlichen Technologien auf TETRA am Beispiel der Thermoregulation und deren Einflussfaktoren“ durchgeführt und 2016 abgeschlossen. Grundlagen für die Literaturstudie lieferten unter anderem Ergebnisse aus dem Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm.

Aus der Studie ergab sich eine ausführliche Literaturübersicht zu Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder in Abhängigkeit von Frequenz und Signalmodulation. Betrachtet wurde dabei der für Funktechnologien genutzte Frequenzbereich von ca. 100 MHz bis 2,6 GHz. Im Fokus stand zudem Fachliteratur zur Thermorezeption und Thermoregulation bei Mensch und Tier und zur Wärmeempfindlichkeit des gesamten menschlichen Körpers sowie einzelner Organe. Es wurde bestätigt, dass alle bisher wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ausschließlich thermischer Natur sind.

Es zeigte sich, dass die verschiedenen, im Mobilfunk gebräuchlichen Frequenzen ähnliche thermische Effekte aufweisen, gut miteinander vergleichbar sind und nach dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten

Auswirkungen haben. Informationen zur Studie sind auf Anfrage beim BfS erhältlich.

Quelle: BDBOS - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben