Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Grundgesetz von 1949 bildete die Rechtsgrundlage dafür, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg 1950 beschloss, einen Verfassungsschutz zu gründen. Dieser ist seit 75 Jahren ein unverzichtbares Instrument unserer abwehrbereiten Demokratie. Er zeichnet sich aus durch Kompetenzen weit im Vorfeld von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung – als Frühwarnsystem unserer Demokratie, als „Seismograph“, der bereits bei leichten Erschütterungen arbeitet. In den zurückliegenden 75 Jahren hat er sich bewährt, auch im Angesicht von sich stetig wandelnden Herausforderungen. Wir freuen uns, Ihnen die Aufgaben und die Geschichte des Hamburger Verfassungsschutzes in einer Ausstellung im Hamburger Rathaus vom 5. bis zum 29. September präsentieren zu können. Dazu lade ich Sie herzlich ein.
"75 zum 75-sten": Hamburger Persönlichkeiten nehmen Stellung zum Schutz der Demokratie
Viele Menschen spüren, dass unser demokratisches Miteinander gegenwärtig unter Druck gerät, es einer Vielzahl von Angriffen durch Extremisten verschiedenster Prägung ausgesetzt ist. Sich diesen Entwicklungen entgegenzustellen ist Aufgabe und Verpflichtung des Hamburger Verfassungssschutzes – eine Aufgabe, welcher wir mit viel Leidenschaft und Engagement nachkommen. Aus Anlass unseres 75-jährigen Bestehens haben wir 75 Vertreterinnen und Vertreter unserer Hamburger Gesellschaft um ein kurzes persönliches Statement gebeten, warum sie ganz persönlich unsere Demokratie für schützenswert erachten. Denn: Die Demokratie lebt von der Partizipation von uns allen, von allen Bürgerinnen und Bürgern aus den verschiedenen Bereichen unserer pluralistischen Gesellschaft. Ich bedanke mich herzlich bei unseren „75 zum 75-sten“ für das Zeichen, das sie damit setzen.
Ihr Torsten Voß