Das Amt für Migration gibt öffentlich bekannt
Öffentliche Bekanntmachungen
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Internetseite möglich. Das Amt für Migration hat als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen gemäß § 10 VwZG die Internetseite des Amtes für Migration bestimmt.
Hier finden Sie alle aktuellen öffentlichen Zustellungen, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Migration der Behörde für Inneres und Sport liegen.