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Amt für Migration

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amts für Migration

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Geflüchtete aus der Ukraine

Schutzstatus wird bis März 2026 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2026 fort.

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Das Amt für Migration informiert

BIS / Amt für Migration
Antragservice Digitale Einbürgerung

Online-Einbürgerungsantrag

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einbürgerung digital zu beantragen. Prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen. Postalische Einbürgerungsanträge werden nicht bearbeitet.

Publk GmbH
Die bundesweite Bezahlkarte wird nun auch in Hamburg eingeführt

Aktuelle Infos zur Hamburger SocialCard

Nach der erfolgreichen Einführung der SocialCard in Hamburg im Februar 2024 wird nun auch die neue bundesweite Bezahlkarte (die neue SocialCard) in Hamburg eingeführt. Sie wird die bisherige SocialCard in Hamburg ersetzen. Hier erfahren Sie, was sich dadurch für Sie als Leistungsberechtige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ändert und was gleich bleibt.

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Geflüchtete aus der Ukraine

Schutzstatus wird bis März 2026 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2026 fort.

Allgemeines

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Überblick

Das Amt für Migration - Aufgaben und Organisation

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Aufgaben, unserem organisatorischen Aufbau und unseren Hausordnungen.

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Service

Öffnungszeiten

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Öffnungszeiten.

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Datenschutz

Datenschutzerklärung

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Wissenswertes

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
In Zuständigkeit des Bundes

Ablauf eines Asylverfahrens

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über das Asylverfahren.

BIS / Amt für Migration
Werte und Normen

Flyer für Flüchtlinge

Über die bei uns bestehenden Werte und Normen können sich Flüchtlinge jetzt auch per Faltblatt informieren.

Öffentliche Bekanntmachungen

Das Amt für Migration gibt öffentlich bekannt

Öffentliche Bekanntmachungen

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Internetseite möglich. Das Amt für Migration hat als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen gemäß § 10 VwZG die Internetseite des Amtes für Migration bestimmt. Hier finden Sie alle aktuellen öffentlichen Zustellungen, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Migration der Behörde für Inneres und Sport liegen.

Verschiedenes

FHH
Familienfreundlicher Arbeitgeber

Familiensiegel

Das Amt für Migration ist seit November 2019 Träger des Hamburger Familiensiegels.

EU

Förderung aus EFRE-REACT-EU FAST-CARE (PA 6) sowie EFRE FAST-CARE (PA 7)

Die Fördermittel wurden eingesetzt für die Aufnahme, Registrierung, Versorgung sowie Betreuung aus der Ukraine Geflüchteter ab März 2022 im Ankunftszentrum und Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Förderung erfolgte im Jahr 2022 und betrug 2,4 Mio. EUR.

EU

Förderung aus AMIF für die Förderperiode 2021-2027

Die Erstaufnahmestandorte Schmiedekoppel und Neuer Höltigbaum werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für die Förderperiode 2021 – 2027 kofinanziert. Die Förderung erfolgte im Jahr 2023.