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Amt für Migration

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amts für Migration

Amt für Migration
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das neue Gesetz ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten

Das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Einbürgerungen erfolgen seit dem Inkrafttreten gemäß der neuen Rechtsgrundlage.

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Das Amt für Migration informiert

BIS / Amt für Migration
Antragservice Digitale Einbürgerung

Online-Einbürgerungsantrag

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einbürgerung digital zu beantragen. Prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen.

Publk GmbH
Hamburg führt als erstes Bundesland die neue Bezahlkarte ein

Die neue Hamburger SocialCard

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Hamburger SocialCard für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

colourbox.de/BJV
Geflüchtete aus der Ukraine

Schutzstatus wird bis März 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025 fort.

Allgemeines

BIS / Amt für Migration
Überblick

Das Amt für Migration - Aufgaben und Organisation

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Aufgaben, unserem organisatorischen Aufbau und unseren Hausordnungen.

colourbox.de
Service

Öffnungszeiten

Hier erhalten Sie Informationen zu unseren Öffnungszeiten.

colourbox.de
Datenschutz

Datenschutzerklärung

Hier erhalten Sie Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.

Wissenswertes

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
In Zuständigkeit des Bundes

Ablauf eines Asylverfahrens

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über das Asylverfahren.

BIS / Amt für Migration
Werte und Normen

Flyer für Flüchtlinge

Über die bei uns bestehenden Werte und Normen können sich Flüchtlinge jetzt auch per Faltblatt informieren.

Öffentliche Bekanntmachungen

Das Amt für Migration gibt öffentlich bekannt

Öffentliche Bekanntmachungen

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Internetseite möglich. Das Amt für Migration hat als Bekanntgabeort für öffentliche Zustellungen gemäß § 10 VwZG die Internetseite des Amtes für Migration bestimmt. Hier finden Sie alle aktuellen öffentlichen Zustellungen, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Migration der Behörde für Inneres und Sport liegen.

Verschiedenes

FHH
Familienfreundlicher Arbeitgeber

Familiensiegel

Das Amt für Migration ist seit November 2019 Träger des Hamburger Familiensiegels.

EU

Förderung aus EFRE-REACT-EU FAST-CARE (PA 6) sowie EFRE FAST-CARE (PA 7)

Die Fördermittel wurden eingesetzt für die Aufnahme, Registrierung, Versorgung sowie Betreuung aus der Ukraine Geflüchteter ab März 2022 im Ankunftszentrum und Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Förderung erfolgte im Jahr 2022 und betrug 2,4 Mio. EUR.

EU

Förderung aus AMIF für die Förderperiode 2021-2027

Die Erstaufnahmestandorte Schmiedekoppel und Neuer Höltigbaum werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für die Förderperiode 2021 – 2027 kofinanziert. Die Förderung erfolgte im Jahr 2023.