Wichtiger Hinweis: Die Frist zur Antragstellung endete mit Ablauf des 31.12.2025, eine Antragstellung ist somit nicht mehr möglich. Anträge, welche bis zum 31.12.2025 gestellt wurden, werden weiterhin bearbeitet.
Das Hamburg Welcome Center ist eine zentrale Anlaufstelle rund um Anliegen der beruflichen Integration für Menschen, die nach Hamburg zuwandern oder zugewandert sind, sowie für Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Wird der Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen, ist die Abschiebung durchzuführen.
Das Referat M 32 der Abteilung für zentrale Ausländerangelegenheiten befasst sich schwerpunktmäßig mit der asyl- und ausländerrechtlichen Sachbearbeitung von in Hamburg lebenden Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Personen.