Langjährig geduldete Ausländer haben die Chance zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland. Die nachfolgenden FAQ beantworten die wichtigsten Fragen zur Beantragung und den Voraussetzungen des Bleiberechts nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts.
Das Hamburg Welcome Center ist eine zentrale Anlaufstelle rund um Anliegen der beruflichen Integration für Menschen, die nach Hamburg zuwandern oder zugewandert sind, sowie für Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat in II.7 der Anordnung Nr. 2/2015 (in der mit Anordnung Nr. 1/2017 vom 21.11.2017 zu II.1 erweiterten Fassung) bis zum 30. November 2024 galt. Sämtliche nach dem Datum eingehende Anträge...
Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Wird der Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen, ist die Abschiebung durchzuführen.
Das Referat M 32 der Abteilung für zentrale Ausländerangelegenheiten befasst sich schwerpunktmäßig mit der asyl- und ausländerrechtlichen Sachbearbeitung von in Hamburg lebenden Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Personen.