Langjährig geduldete Ausländer haben die Chance zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland. Die nachfolgenden FAQ beantworten die wichtigsten Fragen zur Beantragung und den Voraussetzungen des Bleiberechts nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts.
Syrische Staatsangehörige, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, können ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt in Hamburg beantragen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen haben, die in Hamburg aufenthaltsberechtigt sind.
Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Wird der Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen, ist die Abschiebung durchzuführen.
Das Referat M 32 der Abteilung für zentrale Ausländerangelegenheiten befasst sich schwerpunktmäßig mit der asyl- und ausländerrechtlichen Sachbearbeitung von in Hamburg lebenden Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Personen.