Historie der PKK
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 festgestellt, dass es sich bei der PKK um eine ausländische terroristische Vereinigung handelt. Entsprechende Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland werden deshalb nach den §§ 129 a, b StGB („Bildung terroristischer Vereinigungen“ sowie „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland“) geführt. Die PKK begann 1984 hauptsächlich im Südosten der Türkei einen Guerillakrieg gegen das türkische Militär. Das Ziel, einen eigenen kurdischen Staat zu bilden, wurde später aufgegeben und durch die Forderung nach begrenzter Autonomie innerhalb der Türkei bei Anerkennung der nationalstaatlichen Grenzen ersetzt.
Der Gründer der PKK, Abdullah Öcalan, befindet sich seit 1999 auf der Insel İmralı, die von der Türkei seit 1935 als Gefängnisinsel genutzt wird, in einer Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt in Haft. Basierend auf den an den Marxismus angelehnten politischen Vorstellungen Öcalans entwickelte die PKK seit 2005 die Idee eines überstaatlichen Gemeinwesens der Kurden. Als organisatorische Struktur wurde 2007 hierzu die „Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans“ (Koma Civakên Kurdistan, KCK) ins Leben gerufen. Trotz seiner Inhaftierung fungiert Öcalan formell weiterhin als Führer der KCK. Die von Öcalan und dem Exekutivrat der KCK festgelegte Führungslinie gilt quasi als Gesetz.