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Geheim- und Sabotageschutz

Deutschland steht aufgrund seiner politischen Bedeutung im Fokus fremder Nachrichtendienste. Es besteht daher ein vitales Interesse in Bund und Ländern, die staatlichen Geheimnisse vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Aufgabenbereich

Auf der Basis staatlicher Geheimschutzvorschriften obliegt der Geheimschutz sämtlichen Verschlusssachen bearbeitenden Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg, dabei in besonderem Maße dem Landesamt für Verfassungsschutz, das hierzu personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen trifft. Maßgeblich für den Geheimschutz ist die Einstufung des jeweiligen Geheimnisses als Verschlusssache, wobei der Umgang mit Verschlusssachen sowohl personell als auch materiell geregelt ist: 

Der personelle Geheimschutz stellt sicher, dass nur solche Personen Zugang zu Verschlusssachen erhalten, bei denen keine Sicherheitsrisiken vorliegen. Der vorbeugende personelle Sabotageschutz schützt Einrichtungen, die durch eine Verordnung als lebens- oder verteidigungswichtig festgelegt wurden, vor Innentätern. 

Der materielle Geheimschutz sieht umfassende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor.

Ziel des Geheimschutzes ist der Schutz von Verschlusssachen, um geheim zu haltende Informationen und Materialien vor unbefugtem Gebrauch oder vor unerlaubter Einsichtnahme zu schützen. Der Begriff „Verschlusssachen“ bezeichnet Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die aufgrund eines öffentlichen Interesses geheimhaltungsbedürftig sind. Dazu zählen insbesondere elektronische Speichermedien, Schriftverkehr und Transportwege. Sie werden nach ihrer Schutzbedürftigkeit als „STRENG GEHEIM“, „GEHEIM“, „VS-VERTRAULICH“ oder „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Entscheidend für die Einstufung ist der mögliche Schaden, der entstehen kann, wenn Unbefugte von den geschützten Informationen Kenntnis erhalten.

Private Unternehmen arbeiten mit Verschlusssachen, wenn ihre Erstellung von amtlichen Stellen zum Beispiel im Rahmen von geheimhaltungsbedürftigen Forschung- und Entwicklungsaufträgen veranlasst wurde. In diesen Fällen wird das Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geheimschutzbetreut, und das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit seiner Expertise als Ansprechpartner vor Ort mit.

Der Verfassungsschutz führt präventiv Personenüberprüfungen durch, um potenzielle Saboteure von sicherheitsempfindlichen Bereichen fernzuhalten.

Die eigenen IT-Systeme und Kommunikationsstrukturen schützt das Landesamt für Verfassungsschutz durch Einhaltung von Sicherheitsstandards entsprechend dem jeweiligen Schutzbedarf. Zudem erfüllt die Informationstechnik, die Verschlusssachen bearbeitet, besondere Anforderungen.

Geheimschutz

Personeller Geheimschutz 

Um sicherzustellen, dass nur solche Personen Zugang zu Verschlusssachen erhalten, bei denen keine Sicherheitsrisiken vorliegen, werden vom personellen Geheimschutz Sicherheitsüberprüfungen nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfung- und Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) durchgeführt. Jede Sicherheitsüberprüfung dient damit der Feststellung, ob der betroffenen Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in einer öffentlichen Stelle oder einem Unternehmen übertragen werden kann. 

Ein Sicherheitsrisiko, das die Zuweisung einer solchen Tätigkeit aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes ausschließt, kann insbesondere in folgenden Konstellationen bestehen: 

  • Laufende oder abgeschlossene Strafverfahren. 
  • Unzuverlässigkeit, zum Beispiel aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch. 
  • Fehlende Verfassungstreue, insbesondere bei politisch-extremistischer Tätigkeit. 
  • Besondere Gefährdung durch Anbahnungs- oder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (vor allem wegen kompromittierender Lebensumstände). 

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind persönliche Verbindungen zu Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken von hoher Relevanz für die Einschätzung des Sicherheitsrisikos. So besteht beispielsweise bei Familienangehörigen, die in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken leben, die reale Gefahr, dass diese von den dortigen Geheimdiensten unter Druck gesetzt werden. 

Zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen bedarf die Sicherheitsüberprüfung deren vorherige Zustimmung. Falls die Zustimmung nicht erteilt wird, ist die Sicherheitsüberprüfung und daraus folgend die Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nicht möglich. 

Je nach Art und Umfang der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit werden entweder eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1), eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. Die Sicherheitsüberprüfung obliegt den Dienststellen, in denen die jeweils betroffene Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben soll. Zuständig ist die oder der dortige Geheimschutzbeauftragte. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist als sogenannte mitwirkende Behörde bei diesen Sicherheitsüberprüfungen beteiligt, indem es ermittelt, ob Umstände vorliegen, die es aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes verbieten, die betroffene Person mit einer sicherheitsempfindlichen Stelle zu betrauen. Die Maßnahmen für die Überprüfungsarten sind im HmbSÜGG detailliert geregelt. Hierzu gehören unter anderem Anfragen bei anderen Sicherheitsbehörden sowie beim Bundeszentralregister. Im Jahr 2023 hat das Landesamt für Verfassungsschutz 389 (2022: 475) Sicherheitsüberprüfungen bearbeitet. Darüber hinaus steht das Landesamt für Verfassungsschutz den Geheimschutzbeauftragten sowohl in Einzelfällen als auch bei grundsätzlichen Fragen beratend zur Seite.

Materieller Geheimschutz und Schutz von IT-Systemen

Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen. Unbefugten soll auf diese Weise die Kenntnisnahme verwehrt werden. Maßgeblich ist neben dem HmbSÜGG die Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA). In den Verschlusssachen verarbeitenden Hamburger Dienststellen nehmen Geheimschutzbeauftragte die sich aus diesen Regeln ergebenden geheimschutzrechtlichen Aufgaben wahr. Das Landesamt für Verfassungsschutz berät die Geheimschutzbeauftragten zu Fragen des materiellen Geheimschutzes, etwa bei der Planung und Durchführung technischer, baulicher und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen.

Zum besseren Schutz von IT-Systemen konkretisiert die HmbVSA in ihrer Neufassung von 2022 die Regelungen des IT-Geheimschutzes und die Aufgaben von IT-Sicherheitsbeauftragten, womit auf die vielfältigen und schnelllebigen Entwicklungen der Informationstechnik eingegangen wird. Die IT-Sicherheitsbeauftragten unterstützen und beraten die Geheim[1]schutzbeauftragten in allen Fragen des Einsatzes von Informationstechnik zur Handhabung von Verschlusssachen (VS-IT) und über Anforderungen des Geheimschutzes, die über die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zum IT-Grundschutz hinausgehen.

Im Landesamt für Verfassungsschutz werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um durch technische und organisatorische Maßnahmen die eingesetzten IT-Systeme sowie die genutzten Kommunikationsstrukturen zu schützen. Mit einer an IT-Sicherheitsstandards ausgerichteten Struktur und der Einbindung in den Informationssicherheitsprozess der Freien und Hansestadt Hamburg werden das erforderliche Sicherheitsniveau, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen, Anwendungen und IT-Systeme sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV Hamburg werden durch unterschiedliche Maßnahmen fortlaufend sensibilisiert, regelmäßig fortgebildet und über die Anforderungen des Datenschutzes informiert.

Vorbeugender personeller Sabotageschutz

Das HmbSÜGG regelt neben dem personellen Geheimschutz auch die Sicherheitsüberprüfung für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz in öffentlichen Stellen. Ziel ist es, dass Personen, die aufgrund festgestellter Sicherheitsrisiken nicht als zuverlässig angesehen werden können, nicht in sicherheitsempfindlichen Stellen eingesetzt werden. Es soll verhindert werden, dass sogenannte Innentäter in der Lage sind, durch Sabotageakte lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen zu beschädigen oder gar zu zerstören. Die erhöhte Gefährdungslage seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betrifft auch den Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes.

Aktuelle Informationen zum Geheim- und Sabotageschutz in Hamburg

Aktuelle Informationen zum Geheim- und Sabotageschutz in Hamburg finden Sie im Verfassungsschutzbericht ab Seite 146.

Verfassungsschutzbericht 2023