Ideologie und Historie
„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit verschiedenen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungsideologische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Sie sprechen den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder definieren sich in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Daher begehen Reichsbürger und Selbstverwalter auch regelmäßig Verstöße gegen die Rechtsordnung.
Innerhalb der Szenen der Reichsbürger und Selbstverwalter bewegen sich zahlreiche Gruppierungen, welche sowohl regional als auch überregional in verschiedenen Bundesländern agieren. Ihr Milieu ist personell, organisatorisch und ideologisch äußerst heterogen. Darunter finden sich unter anderem Rechtsextremisten, Esoteriker, Verschwörungsideologen und verfassungsschutzrelevante Delegitimierer. Das Spektrum umfasst darüber hinaus auch (Kleinst-) Gruppierungen und Einzelpersonen. Diese stehen nicht selten in Konkurrenz zueinander und lehnen sich gegenseitig ab. Organisationsstrukturen bestehen über einzelne Gruppierungen hinaus nicht. Die Szeneangehörigen eint jedoch das Bestreiten der völkerrechtlichen Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und die daraus abgeleitete fundamentale Ablehnung ihrer bestehenden Rechtsordnung. Meist werden entsprechende Ansichten durch pseudojuristische oder pseudohistorische Argumentationsmuster begründet. So stellen Szeneanhänger darauf ab, dass das Grundgesetz nie durch eine Volksabstimmung angenommen wurde. Dies sei aber unabdingbar für die Wirksamkeit einer Verfassung. Folglich ist für Reichsbürger und Selbstverwalter der Staat ohne eine gültige Verfassung nicht existent. Sie geben sich eigene Gesetze oder berufen sich auf ein selbst definiertes, universell gültiges Naturrecht, welches Vorrang vor den bundesdeutschen Gesetzen habe. Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnen viele Reichsbürger und Selbstverwalter auch als „BRD-GmbH“ und staatliche Institutionen als deren Firmen.
Die sogenannten „Selbstverwalter“ unterscheiden sich von den Reichsbürgern im Wesentlichen dadurch, dass sie nicht unbedingt auf ein „Deutsches Reich“ fixiert sind. Hauptsächlich wird dabei, unter Berufung auf den Art. 9 der UN-Resolution A/RES/56/83, behauptet, dass man sich über diese zum Selbstverwalter erklären könnte. Hierbei definieren Selbstverwalter zum Beispiel ihr Haus oder Grundstück als souveränes Staatsgebiet und markieren dieses mitunter durch eine Grenzlinie und entwerfen eine eigene „Staatsflagge“, „Wappen“ oder andere Kennzeichen. Andere versuchen durch eine eigene „Staatsgründung“ die geltende Rechtsordnung für sich außer Kraft zu setzen. In Hamburg sind bisher keine der sogenannten Selbstverwalter durch derartige Handlungen aufgefallen.