Neben der Erteilung von Aufenthaltsdokumenten (z.B. Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder Aufenthaltserlaubnissen) werden im Referat M 32 unter anderem folgende Aufgaben bearbeitet:
- Entgegennahme und Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis,
- Entgegennahme und Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer längerfristigen Duldung (z.B. Ausbildungsduldung).
Bei erkennbarer Bleibeperspektive entscheidet das Referat auf Antrag über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder prüft und berät dahingehend, unter welchen Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte.
Die Sachbearbeitung findet in fünf nach Länderzuständigkeiten unterteilten Sachgebieten statt. Welches Sachgebiet für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie hier. Für eine Terminabsprache wenden Sie sich bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Ländersachgebiet. Bei Notfällen steht Ihnen der Welcome Point zur Verfügung.